Corona-Krise: Worauf muss ich beim Arztbesuch achten?
Wie kann ich beim Zahnarzt das Ansteckungsrisiko senken?
Abstand halten von 1,5 bis 2 Metern – beim Zahnarzt ist das nicht möglich. Viele sind daher verunsichert und fragen sich, ob sie zum Zahnarzt gehen sollen - oder den Termin noch etwas hinausschieben. Zahnärzte und Zahnärztinnen haben ihren Praxisbetrieb an die aktuelle Situation angepasst, und halten die Hygiene-Auflagen ein: Im Wartezimmer stehen die Stühle weit auseinander. Nur wenige Patienten warten zeitgleich. Vor oder nach Betreten der Praxis müssen die Hände gewaschen und desinfiziert werden. Zahnärzte und zahnmedizinische Fachangestellte tragen einen Mund-Nasen- oder einen Gesichtsschutz. Diese Schutzmaßnahmen helfen, dass Ansteckungsrisiko zu reduzieren.
Rat: Bei Zahnschmerzen sollten Sie auf jeden Fall einen Zahnarzt aufsuchen. Fragen Sie nach, worauf Sie beim Besuch der Zahnarzt-Praxis achten müssen. Reine Kontrolluntersuchungen und Vorsorgetermine können Sie verschieben, wenn Sie unsicher sind oder Angst vor einer Ansteckung haben.
Wichtig: Sagen Sie bestehende Termine frühzeitig ab. Sagen Sie den Termin auch ab, wenn Sie Symptome einer akuten Atemwegserkrankung wie Schnupfen, Halsschmerzen, Husten, Fieber, Schüttelfrost oder Kopf- und Gliederschmerzen haben oder Sie Kontakt mit einer infizierten Person hatten. Gehen Sie erst nach Abklingen der Symptome beziehungsweise der Erkrankung oder nach Abwarten der Quarantänephase zum Arzt.
Ich habe akute Zahnschmerzen und Covid-19-Symptome: Was soll ich tun?
Haben Sie akute Zahnschmerzen und Symptome einer Atemwegserkrankung, rufen Sie bei Ihrem Zahnarzt an und fragen Sie nach, wie Ihnen geholfen werden kann. Für akute zahnärztliche Notfälle bei Covid-19-Patientinnen und -patienten haben die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen Schwerpunktpraxen in den Bundesländern eingerichtet. Ihr Zahnarzt kann Ihnen eine solche Schwerpunktpraxis nennen. Diese Praxen sind ausschließlich für die akute Notfallbehandlung von Zahnschmerz-Patienten geöffnet, die mit dem Coronavirus infiziert sind oder bei denen ein entsprechender Verdacht besteht.
Corona-Krise: Kann ich zum Augenarzt gehen?
Nicht nur Zahnärzte, auch Augenärzte und Augenärztinnen kommen ihren Patienten nahe. Daher gilt auch hier: Termine wie Check-ups und Vorsorgeuntersuchungen können Sie verschieben, wenn Sie unsicher sind. Sagen Sie frühzeitig ab. Bei Notfällen wie einer Augenverletzung oder einer plötzlich eintretenden Sehverschlechterung sollten Sie auf jeden Fall zum Augenarzt gehen. Notfälle werden von Augenärzten immer versorgt.
Rat: Ist der Besuch beim Augenarzt therapeutisch notwendig, fragen Sie nach, was Sie beachten müssen, damit die Hygieneschutzregeln eingehalten werden. Wenn möglich sollten Sie die Praxis ohne Begleitperson aufsuchen.
Wichtig: Haben Sie bereits Symptome einer akuten Atemwegserkrankung, sollten Sie - wenn kein akuter Notfall oder dringlicher Termin vorliegt - erst nach Abklingen der Erkrankung zum Augenarzt gehen. Sagen Sie bestehende Termine, die Sie nicht wahrnehmen können oder möchten, frühzeitig ab. Haben Sie akute Augenbeschwerden und Symptome einer Atemwegserkrankung, rufen Sie bei Ihrem Augenarzt oder Ihrer Augenärztin an und fragen Sie nach, wie Ihnen geholfen werden kann.
Videosprechstunden beim Arzt während der Corona-Pandemie
Was bei Zahnärzten und Augenärzten nicht funktioniert, hat bei anderen Arztgruppen gute Chancen: Videosprechstunden. Diese werden immer öfter genutzt. Videosprechstunden können sowohl bei Ärzten als auch bei Psychotherapeuten und Hebammmen eine Alternative zum Praxisbesuch sein. Diese Videosprechstunden können unbegrenzt und flexibel für alle Fälle genutzt werden, in denen es therapeutisch sinnvoll ist. Auch Schmerztherapeutische Gespräche können künftig dauerhaft per Videosprechstunde erfolgen.
Ausfallgebühren: Kosten durch nicht wahrgenommene Behandlungstermine?
Haben Sie Termine bei einem Arzt, einem Physiotherapeuten oder bei der Krankengymnastik, sollten Sie sich zuvor telefonisch erkundigen, ob dieser wie geplant stattfindet. Können Sie den Termin nicht wahrnehmen, etwa weil Sie erkrankt oder in Quarantäne sind oder Sie aufgrund anderer Gegebenheiten verhindert sind, rufen Sie frühzeitig bei Ihrem Behandler an und sagen Sie den Termin ab. So hat der Behandler die Chance, den Termin an andere wartende Patienten zu vergeben und zugleich Ausfälle gering zu halten.
Ob der Patient für den abgesagten Termin Schadensersatz leisten muss, hängt laut der Verbraucherzentrale Hamburg davon ab, ob er die Absage des Termins selbst verantworten muss. Konnten Sie den Termin beispielsweise nicht rechtzeitig absagen, weil Sie kurzfristig in Quarantäne mussten, liegt der VZHH zufolge kein schuldhaftes Verhalten vor.
Muss ich für eine Krankschreibung zum Arzt?
Telefonische Krankschreibungen wegen Erkältungsbeschwerden sind bundesweit weiterhin möglich - vorerst bis Ende September 2021. Darauf hat sich der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) aufgrund der erneut steigenden Covid-19-Infektionszahlen geeinigt. Bei leichten Atemwegserkrankungen können Sie sich telefonisch bis zu sieben Kalendertage krankschreiben lassen. Der Arzt kann die telefonische Krankschreibung bei Bedarf einmalig für sieben Tage verlängern. Allerdings kann der Arzt Sie darum bitten, für eine Untersuchung die Praxis aufzusuchen. Wie der Arzt oder die Ärztin das in der jeweiligen Situation handhabt, erfragen Sie am besten am Telefon.
Muss ich meine Versichertenkarte vorlegen?
Findet in dem Quartal der Kontakt zwischen Arzt und Patient ausschließlich telefonisch statt, muss die elektronische Gesundheitskarte nicht zwingend eingelesen werden. Die behandelnde Praxis kann die Versichertendaten für die Abrechnung aus der Akte des Patienten entnehmen oder Sie können die Versichertenkarte nachreichen. Da das die Praxen unterschiedlich handhaben, fragen Sie vor dem Praxisbesuch am besten nach, wie das bei Ihrem Arzt geregelt ist.
Wie bekomme ich ein Rezept für Medikamente?
Da die Infektionszahlen in Deutschland weiterhin sehr hoch sind, dürfen Ärztinnen und Ärzte ihren Patienten wieder Rezepte, Folgerezepte und Überweisungen per Post zusenden. Des Weiteren dürfen Folgeverordnungen von Heil- und Hilfsmitteln, Krankenfahrten sowie die häusliche Krankenpflege telefonisch ausgestellt werden. Voraussetzung für die telefonische Ausstellung ist, dass der Patient oder die Patientin bereits zuvor aufgrund derselben Erkrankung in Behandlung war und eine Untersuchung erfolgt ist. Haben Sie Fragen hierzu, kontaktieren Sie Ihren Arzt.
Verdacht auf Corona-Infektion: Was tun?
Hatten Sie persönlichen Kontakt zu einer Person, die positiv auf SARS-CoV-2 nachgewiesen wurde? Haben Sie sich in einem vom Robert Koch-Institut ausgewiesenen Risikogebiet aufgehalten? Oder zeigen Sie die Hauptsymptome von Corona (Husten, Fieber, Schnupfen sowie Geruchs- und Geschmacksverlust)? Dann sollten Sie sich unverzüglich mit dem zuständigen Gesundheitsamt in Verbindung setzen, Ihren Hausarzt anrufen oder die 116117 für den ärztlichen Bereitschaftsdienst wählen und erfragen, wie Sie sich verhalten sollen.
Ich habe einen Termin für eine Operation – wird diese wegen Corona verschoben?
Es ist nicht auszuschließen, dass planbare Operationen, also nicht notfallmäßige Eingriffe, in besonders Corona-belasteten Regionen und Kliniken verschoben werden müssen oder Termine erst für einen weiter in der Zukunft liegenden Zeitraum vergeben werden.
Notfälle werden nach wie vor behandelt. Ärzte betonen, dass bei einem Notfall, etwa bei Verdacht auf einen Herzinfarkt oder Schlaganfall immer der Notarzt gerufen werden muss.
Rat: Haben Sie einen Termin für eine Operation oder einen Eingriff, rufen Sie in der Klinik an und fragen Sie nach dem weiteren Vorgehen. Die Entscheidung, ob ein Eingriff verschoben wird, prüft der Arzt im Einzelfall. Eine Operation kann verschoben werden, wenn der Arzt zu der Einschätzung kommt, dass der Patient in den kommenden 2 Monaten ohne diese Versorgung auskommen kann.
Für wen ist eine Pneumokokken-Impfung sinnvoll?
Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt eine Pneumokokken-Impfung für:
- Säuglinge und Kleinkinder bis zum Alter von 2 Jahren (mit Prevenar 13 oder Synflorix)
- Personen mit Immundefizienz
- Senioren ab 70 Jahren
- Personen mit chronischen Atemwegserkrankungen, beispielsweise Asthma oder COPD (mit Pneumovax 23)
Zwar schützt die Pneumokokken-Impfung nicht vor COVID-19, doch sie kann helfen, einer bakteriellen Infektion bei Covid-19-Patienten vorzubeugen. Wie das Robert Koch-Institut mitteilt, können "Pneumokokken-Infektionen zu schweren Lungenentzündungen und Sepsis führen und die Versorgung der Patienten auf einer Intensivstation ggf. mit Beatmung erfordern. Dies gilt es gerade bei einem ohnehin schon über die Maßen belasteten Gesundheitssystem zu vermeiden. (...) Es ist zudem plausibel, dass die Pneumokokken-Impfung eine bakterielle Superinfektion durch Pneumokokken bei Patienten mit COVID-19 verhindern kann". Auch bei Influenza-Erkrankungen seien bakterielle Superinfektionen durch Pneumokokken eine bekannte Komplikation..
Brauche ich zuhause Desinfektionsmittel?
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) sieht für gesunde Menschen derzeit keine Notwendigkeit, im Alltag Desinfektionsmittel zu verwenden. Normale, haushaltsübliche Reinigungsmittel sind den Experten zufolge in einem Haushalt ohne Corona-Infizierte ausreichend. Generell sei es in einem Haushalt mit gesunden Personen aber sinnvoll, die Stellen, die häufig von allen angefasst werden - etwa Türgriffe und Lichtschalter - häufiger mit Allzweckreiniger, Seife oder Spülmittel und Wasser zu reinigen.