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Vom Arbeitszimmer bis zum Handwerker: Das können Sie alles von der Steuer absetzen
Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen
Sie können verschiedene Ausgaben von der Steuer absetzen. Diese rechnet das Finanzamt dann nicht zu Ihrem Einkommen hinzu. Deshalb müssen Sie auf diesen Betrag auch keine Steuern bezahlen. Zunächst ist zu klären, was der Unterschied zwischen den drei Absetzungsposten ist.
Werbungskosten / Betriebsausgaben
Werbungskosten, die man bei Selbstständigen als Betriebsausgaben bezeichnet, sind Ausgaben für ein Unternehmen oder Ausgaben, die beruflich veranlasst sind.
Sonderausgaben
Sonderausgaben sind private Ausgaben, die der Staat steuerlich begünstigt. Er möchte also, dass Sie diese Ausgaben tätigen und berechnet hier deshalb keine Steuern.
Außergewöhnliche Belastungen
Außergewöhnliche Belastungen sind finanzielle Aufwendungen, die unvorhergesehen eintreten. Der Staat begünstigt diese steuerlich, weil er an Gerechtigkeit interessiert ist.
Betriebsausgaben und Werbungskosten: Was ist hier absetzbar?
Möchten Sie eine Steuererklärung einreichen, müssen Sie zunächst den Gewinn ermitteln. Selbstständige erstellen hierfür eine Einnahmenüberschussrechnung (EÜR). Darin rechnen sie sämtliche Einnahmen zusammen und ziehen davon die Betriebsausgaben ab. Hier lohnt es sich, den Gewinn so gering wie nur möglich zu halten. Dazu dienen Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten. Hierzu gehören beispielsweise die Büromiete, Gehälter für Mitarbeiter sowie Reise- und Fortbildungskosten.
Dies sind mögliche Betriebsausgaben:
- Löhne, Gehälter, Fremdleistungen
- Betriebs- und Geschäftsausstattung
- Arbeitsmittel, Bürobedarf, Telefon- und Internetkosten
- Werbeausgaben
- Homepage
- betriebliche Versicherungen
- Seminare, Fachliteratur
- Beiträge zu Berufsverbänden und Vereinen, die im Zusammenhang mit der selbstständigen Tätigkeit stehen
Mögliche Werbungskosten:
- Arbeitsmittel (Laptop, Smartphone, Stifte)
- Fahrtkosten zum Arbeitgeber
- Fortbildungskosten (Fachliteratur, Seminare)
- Beiträge an einen Berufsverband
- Bewerbungskosten (auch für E-Mails)
- Berufliche Kontoführungsgebühren
Sonderausgaben: Was müssen Sie hier beachten?
Sonderausgaben sind private Ausgaben, die der Staat steuerlich begünstigt. Der Staat möchte also, dass Sie diese Ausgaben tätigen. Dies sind mögliche Sonderausgaben:
- Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung
- Beiträge für die private und gesetzliche Rentenversicherung
- Beiträge für die Haftpflicht- und Unfallversicherung
- Spenden
- Kosten einer Erstausbildung
- Unterhaltszahlungen an den Ex-Ehepartner
Außergewöhnliche Belastungen: Was ist hier absetzbar?
Der Staat möchte seine Bürger gleich behandeln und gerecht sein. Deshalb hilft er denjenigen Bürgern, die außergewöhnlich belastet sind. Im Leben gibt es immer wieder Situationen, die sehr überraschend auftreten und besonders kostspielig sind. Außergewöhnliche Belastungen können Sie nur von der Steuer absetzen, wenn diese einen gewissen Geldbetrag überschreiten. Zu den außergewöhnlichen Belastungen gehören die folgenden Positionen:
- Krankheitskosten (Medikamente, Krankentransporte und Arztkosten)
- Beerdigungskosten
- Unterhaltskosten
- Pflegekosten für die eigenen Eltern
- eventuell Kosten für die Berufsausbildung des Kindes
Sie müssen sämtliche Kosten durch Rechnungen nachweisen können. Die Belege müssen Sie zwar nicht direkt beim Finanzamt einreichen, aber bis zum Abschluss der Steuererklärung aufbewahren. Fragt das Finanzamt nach, müssen Sie die Belege nachreichen.
Pauschalen und Freibeträge: Was müssen Sie hier beachten?
Sie müssen nicht unbedingt alle Ausgaben nachweisen. Der Staat spricht Ihnen in bestimmten Situationen einen Pauschalbetrag zu. Diese können Sie ohne Nachweise ansetzen, auch wenn die tatsächlichen Kosten viel niedriger waren. Dieser Umstand trägt verschiedenen Gedanken Rechnung. Zum einen heben Sie bestimmt nicht jede Quittung für einen Stift für 2,50 Euro auf. Zum anderen wäre das Einsehen dieser Rechnungen für den Staat unwirtschaftlich und nicht rentabel. Typische Pauschalen sind:
Euro 110: Arbeitsmittel
Euro 16: berufliche Kontoführung
Euro 12: täglicher Verpflegungsmehraufwand (Wenn Sie bis zu acht Stunden lang auf Geschäftsreise sind)
Euro 24: täglicher Verpflegungsaufwand (Wenn Sie zwischen 8 und 24 Stunden lang auf Geschäftsreise sind)
Euro 0,3: Pauschale pro Fahrtkilometer bei beruflich veranlassten Reisen. Die Pauschale ist verkehrsmittelunabhängig. Diese gilt also sowohl für Fahrten mit dem Fahrrad und der Bahn als auch mit dem Auto.
Euro 1.000: Werbungskostenpauschale für Arbeitnehmer
Kinderfreibetrag
Sie haben Kinder? Dann dürfen Sie den Kinderfreibetrag geltend machen. Dieser beläuft sich im Jahr 2019 auf 7.428 Euro. Diesen Geldbetrag dürfen Sie also (zusätzlich zum Grundfreibetrag) steuerfrei verdienen. Sie müssen sich aber für eine Variante entscheiden: Entweder beanspruchen Sie das Kindergeld oder den Kinderfreibetrag – beides zusammen geht nicht. Hier müssen Sie prüfen, welche der beiden Varianten für Sie vorteilhafter ist. Der Staat gewährt den Kinderfreibetrag, weil er möchte, dass Eltern ausreichend Geld haben, um Kleidung, Schulsachen und Essen für den Nachwuchs zu kaufen.
Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende
Sie erziehen ein Kind alleine? Dann können Sie zusätzlich zum Kinderfreibetrag einen Entlastungsbetrag geltend machen. Dies trägt dem Gedanken Rechnung, dass Doppelverdiener-Ehen zumeist ein höheres Einkommen haben als Alleinerziehende. Den Entlastungsbeitrag können Sie unter den folgenden Voraussetzungen beanspruchen:
- Sie haben Anspruch auf den Kinderfreibetrag oder auf Kindergeld.
- Das Kind lebt in Ihrem Haushalt.
- Sie sind alleinstehend und haben keinen neuen Lebenspartner.
Altersentlastungsbeitrag
Sie sind älter als 64 Jahre und beziehen eine Rente? Dann müssen Sie diese nur teilweise versteuern. Arbeiten Sie nach dem 65. Lebensjahr freiwillig weiter, wäre es ungerecht, Sie nun dafür mit der normalen Besteuerung zu bestrafen. Deshalb profitieren Sie hier von einem Altersentlastungsbetrag.
Ausländische Steuern
Sie zahlen im Ausland Steuern? Dann können Sie sich diese in der deutschen Steuererklärung anrechnen lassen. Sie laufen also keine Gefahr, die Steuern doppelt entrichten zu müssen. Wie die Regelungen aussehen, hängt von dem Staat ab, in dem Sie die Steuern bezahlen. Zwischen Deutschland und anderen Staaten existiert oft ein Doppelbesteuerungsabkommen.
Handwerker & haushaltsnahe Dienstleistungen
Sie renovieren Ihre Wohnung und beauftragen einen Handwerker damit? Dann sind 20 Prozent des Arbeitslohns von der Steuer absetzbar. Achten Sie darauf, dass der Lohnanteil in der Rechnung ausgewiesen ist. Gleiches gilt für haushaltsnahe Dienstleistungen, beispielsweise Reinigungsfachkräfte, Gartenarbeiten und Kinderbetreuung.
Gerichtskosten
Sie führten einen Rechtsstreit? Unabhängig davon, ob Sie gewinnen oder verlieren, sind diese Kosten absetzbar. Dazu gehören Anwalts-, Gerichts- und Notarkosten. Sie dürfen auch die Fahrtkosten zum Gericht und Sachverständigengutachten absetzen.
Lerngruppen
Sie bilden eine Lerngruppe? Dann dürfen Sie die Fahrtkosten zu der gemeinsamen Lerngruppe absetzen. Absetzbar sind auch Kosten für Nachhilfe, Unterricht oder Repetitorien.
Semesterticket und Bustickets
Studenten und Schüler, die Semestertickets oder Bustickets kaufen, können diese absetzen. Bus- und Bahntickets müssen natürlich im Zusammenhang mit der Ausbildung stehen.
Zulassungen
Sie lassen sich als Rechtsanwalt oder Steuerberater zu? Die Kosten für eine Zulassung sind steuerlich absetzbar, gleiches gilt für Beiträge zu Berufskammern oder ähnlichem.
Berufsbekleidung
Ihre typische Berufsbekleidung dürfen Sie absetzen, beispielsweise einen Arztkittel oder eine Richterrobe. Bei Anzügen oder Kleidungsstücken, die Sie auch im Alltag tragen können, akzeptiert das Finanzamt Ihre Begründung aber im Regelfall nicht.
Arbeitszimmer
Sie sind selbstständig und haben ein Büro in Ihrer Wohnung eingerichtet? Dieses können Sie mit bis zu 1.250 Euro pro Jahr absetzen. Hier ist wichtig, dass das Büro räumlich abgetrennt ist.