Steuernachzahlung: Wie kommt es dazu und was können Sie tun
Wenn Sie Ihren Steuerbescheid nicht akzeptieren, können Sie Einspruch dagegen erheben. Dieser muss innerhalb einer Frist von einem Monat nach Erhalt des Bescheids erfolgen und sollte gut begründet werden. Eine aufschiebende Wirkung für die geforderte Steuernachzahlung hat der Einspruch allerdings nicht.
Wie kommt es zu einer Steuernachzahlung?
Errechnet das Finanzamt, dass Sie im betreffenden Steuerjahr zu geringe Vorauszahlungen geleistet haben, fordert es das Geld nach. Bei Angestellten mit nur einem Arbeitgeber und ohne Nebeneinkünfte dürfte das kaum der Fall sein, kommt in den folgenden Fällen aber häufig vor:
- Sie sind selbständig und haben im Abrechnungsjahr besser verdient als prognostiziert.
- Sie haben als Angestellter Nebeneinkünfte über 410 Euro im Jahr, zum Beispiel aus Vermietung.
- Sie haben über Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte zu hohe Vergünstigungen erhalten.
- Sie haben mehrere Arbeitgeber.
- Sie werden gemäß Splittingtabelle versteuert und Ihr Partner hat besser verdient.
- Sie müssen nachzahlen, hatten aber selbst ein Plus ermittelt.
Unerwartete Steuernachzahlung – was tun?
Es kommt immer wieder vor, dass das Finanzamt Pauschalen oder konkrete Rechnungen (Werbungskosten, Sonderausgaben) – zum Beispiel für die doppelte Haushaltsführung oder den Heim-Arbeitsplatz nicht anerkennt. Das mindert Ihre Ausgaben und erhöht so Ihr zu versteuerndes Einkommen.
Prüfen Sie in diesem Fall, welche Positionen nicht anerkannt wurden und holen Sie sich gegebenenfalls Rat beim Lohnsteuerhilfeverein oder einem Steuerberater. Erheben Sie fristgerecht Einspruch.
Was passiert in der Folge eines Widerspruchs?
Wird Ihr Widerspruch zugelassen – was bei einer sachlichen Begründung der Fall sein dürfte – wird Ihr Steuerbescheid erneut geprüft. Das kann zu einer Anerkennung oder teilweisen Anerkennung Ihrer Belege führen, aber auch in einer Ablehnung enden. Folgen Sie der Begründung des Finanzamts nicht, bleibt Ihnen der Klageweg.
Was können Sie tun, wenn Sie die Forderung nicht bezahlen können?
Widerspruch einzulegen, nur weil Sie die Zahlung momentan nicht leisten können, ist nicht zielführend. Es wird die Forderung nicht ändern. Suchen Sie in diesem Fall gleich das Gespräch mit dem zuständigen Sachbearbeiter und erklären Sie Ihre Situation. Es gibt Möglichkeiten, die fällige Zahlung zu stunden und eine Vollstreckung aufzuschieben. Das kostet zwar Zinsen (0,5 Prozent pro Monat), kann aber ernsthafte Probleme wie eine Kontopfändung abwenden.
In Einzelfällen ist es sogar möglich, dass das Finanzamt die Steuern erlässt. Dafür müssen aber mehrere Voraussetzungen erfüllt sein. So dürfen Sie die wirtschaftlichen Probleme nicht selbst verschuldet haben und die Zahlung müsste Sie in Ihrer Existenz gefährden.