Grundwissen zur Einkommenssteuererklärung
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Grundwissen zur Einkommenssteuererklärung

Statistisch gesehen ist jeder zweite Arbeitnehmer in Deutschland dazu verpflichtet, eine Einkommenssteuererklärung zu erstellen. Hierdurch informiert der Steuerpflichtige den Staat über seine Einkommensverhältnisse. Das Finanzamt ermittelt aus den Angaben, wie viel Einkommenssteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag der jeweilige Bürger bezahlen muss. Zahlte der Bürger vorher eine zu hohe Steuer, erhält er diese zurück. Wir klären Sie über die wichtigsten Fakten zum Thema Einkommenssteuererklärung auf.

Einkommenssteuererklärung: Sollten Sie diese erstellen?

Viele Personen wissen überhaupt nicht, ob sie eine Einkommenssteuererklärung einreichen müssen. Für Berufsgruppen wie Selbstständige und Freiberufler ist diese oft verpflichtend, für Arbeitnehmer nur unter bestimmten Voraussetzungen. Es ist aber irrelevant, ob Sie dazu verpflichtet sind, eine Einkommenssteuererklärung zu erstellen. Einige Bürger zahlen zu viele Steuer und können sich diese über eine Einkommenssteuererklärung zurückholen. Die jährliche Rückzahlung beträgt im Schnitt ca. 1.072 Euro – es lohnt sich also. Bei einer Einkommenssteuererklärung können Sie Pauschalen und tatsächliche Kosten geltend machen, beispielsweise:

  • Umzugskosten
  • Ausgaben für Arbeitsmittel
  • Pendlerpauschale
  • Berufskleidung
  • und vieles mehr.

Wenn Sie diese Ausgaben geltend machen, versteuert der Staat die (fiktiven) Geldbeträge nicht. Bestimmte Ausgaben, etwa für eine Fortbildung oder berufliche Aufwendungen, sind steuerfrei. Der Staat setzt aber zunächst höhere Steuern an, weil er von Ihren Ausgaben nichts weiss. Mit einer Einkommenssteuererklärung teilen Sie dem Finanzamt mit, dass Ihre Steuern zu niedrig oder zu hoch angesetzt waren. Anschließend berechnen die Beamten die tatsächliche Steuerlast und überweisen Ihnen Steuern zurück oder setzen einen höheren Steuerbetrag fest.

Einkommenssteuererklärung: Wer ist dazu verpflichtet?

Nicht jeder Bürger ist dazu verpflichtet, eine Einkommenssteuererklärung zu erstellen. Hier gibt es eine grobe Faustregel: Rechnet der Staat damit, dass Sie zu wenig Steuern gezahlt haben, müssen Sie eine Einkommenssteuererklärung verfassen. Davon ist auszugehen, wenn Sie als Arbeitnehmer eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie oder Ihr Ehepartner sind in die Steuerklasse V oder VI eingestuft.
  • Wenn ein Ehepartner in Steuerklasse VI eingestuft ist.
  • Sie oder Ihr Ehepartner haben Freibeträge in den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen eingetragen.
  • Sie beziehen neben Ihrem Gehalt Lohnersatzleistungen, beispielsweise Arbeitslosengeld, Kapitalerträge, Mietzins oder Elterngeld.
  • Sie haben keinen Wohnsitz in Deutschland, sind hier aber als steuerpflichtig gemeldet.
  • Sie erhalten von mehreren Arbeitgebern Lohn.
  • Sie haben eine Abfindung erhalten.
  • Sie haben einen Verlustvortrag aus dem Vorjahr.
  • Sie haben einen Ehepartner, der im EU-Ausland lebt.
  • sind geschieden, verwitwet oder haben neu geheiratet.

Als Arbeitnehmer sollten Sie unabhängig von einer Steuerpflicht davon ausgehen, dass eine Einkommenssteuererklärung sinnvoll ist. Die vielen verschiedenen Pauschalen und Möglichkeiten, Kosten abzusetzen, sind für Sie fast immer vorteilhaft.

Rentner, Vermieter und Selbstständige müssen immer dann eine Steuererklärung erstellen, wenn ihr Einkommen den Grundfreibetrag übersteigt. Dieser liegt im Jahr 2019 bei 9.168 Euro für Ledige und bei 18.336 Euro für Verheiratete. Im Jahr 2020 stieg dieser Grundfreibetrag auf 9.408 Euro für Ledige und auf 18.816 Euro für Verheiratete an. 2022 liegt der Grundfreibetrag für Ledige 10.347 Euro. Für Verheiratete liegt er bei 20.694 Euro.

Wann ist die Einkommenssteuererklärung einzureichen?

Die Einkommenssteuererklärung müssen Sie im Folgejahr einreichen. Die Einkommenssteuererklärung für das Jahr 2021 ist also beispielsweise im Jahr 2022 fällig. Nach der Sonderregelung des vierten Corona-Steuerhilfegesetzes haben Sie bis zum 31. Oktober 2022 Zeit, Ihre Steuererklärung einzureichen. Wer  einen Steuerberater für die Einkommenssteuererklärung konsultiert, hat eine längere Frist. Hier muss die Einkommenssteuererklärung spätestens im übernächsten Jahr, und zwar am letzten Februartag des Jahres einreichen.

Es kommt darauf an, wie hoch der hinterzogene Betrag ist und ob es sich dabei um ein sogenanntes Begehungsdelikt oder ein Unterlassungsdelikt handelt. Bei einem Begehungsdelikt wird die Steuerhinterziehung als aktive Straftat gewertet, während ein Unterlassungsdelikt als passive Straftat gilt. Insgesamt reichen die Strafen bei Steuerhinterziehung von Geldstrafen bis hin zu langjährigen Freiheitsstrafen.
Harte Strafen werden bei Steuerhinterziehung lediglich bei einer vorsätzlichen Tat verhängt. Bemerken die Betroffenen ihren Fehler, sollten diese es sofort dem Finanzamt melden. 
Zwar sind Studierende in der Regel nicht dazu verpflichtet, eine Steuererklärung zu machen, wenn sie mit ihrer Arbeit nicht den jährlichen Freibetrag von 9.408€ überschreiten, in gewissen Fällen kann sich dies allerdings lohnen. Dies gilt beispielsweise, wenn regelmäßige Verpflegungspauschalen aufkommen.
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Matthias Wurm
Autor/-in
Neben dem Studium der Rechtswissenschaft an der Philipps-Universität Marburg schloss Matthias Wurm LL.M ein weiteres Studium in Corporate Governance and Financial Law an der Glashow University in Schottland ab. Seit 2018 promoviert er zum Dr. iur. an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. In den Themengebieten Recht und als SEO-Spezialist ist er als Fachredakteur tätig. Er ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer in Köln.
Matthias Wurm
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