Diese 10 Fehler sollten Sie bei der Steuererklärung vermeiden
1. Keine Steuererklärung machen
Sie können zahlreiche Ausgaben von der Steuer absetzen. Hier machen sich vor allem Verpflegungs- und Fahrtkostenpauschalen bemerkbar. Erstellen Sie keine Steuererklärung, zahlen Sie jährlich im Schnitt knapp 800 Euro zu viel Steuern. Verzichten Sie auf eine Steuererklärung, verschenken Sie also bares Geld.
2. Aufwendungen vergessen
Sie können zahlreiche Ausgaben von der Steuer absetzen. Dazu gehören Ausgaben für die berufliche Weiterbildung, Fahrtkosten, Verpflegungspauschalen, Studienausgaben und vieles mehr. Vergessen Sie diese Ausgaben, zieht Ihnen das Finanzamt die Geldsumme nicht von der Steuer ab. Sie zahlen nun wesentlich mehr Steuern als Sie eigentlich müssten.
3. Rechnungen bar bezahlen
Sie dürfen Kosten für Handwerker, Au-Pairs und Reinigungsfachkräfte nur von der Steuer absetzen, wenn Sie den Geldbetrag elektronisch überweisen. Das Finanzamt erkennt Barzahlungen grundsätzlich nicht an. Damit soll der Schwarzarbeit entgegengewirkt werden.
4. Beiträge zur Renten- und Krankenversicherung
Viele Steuerpflichtige vergessen wichtige Ausgaben. Sie dürfen seit einigen Jahren beispielsweise die Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung steuerlich absetzen. Hier kommen Ihnen hohe steuerliche Entlastungen zugute.
5. In der Zeile verrutschen
Tragen Sie einen Geldbetrag in der falschen Zeile ein, streicht der Finanzbeamte diesen oft. Er trägt den falschen Betrag dann aber nicht in der richtigen Zeile ein. Deshalb bekommen Sie hier keine Rückzahlung.
6. Einspruchsfrist verstreichen lassen
Sie haben nach der Zustellung des Steuerbescheids genau einen Monat Zeit, um einen Einspruch einzulegen. Lassen Sie diese Frist verstreichen, darf das Finanzamt Fehler in der Steuerberechnung nicht mehr rückgängig machen. Achten Sie darauf, dass Sie einen Einspruch rechtzeitig einlegen.
7. Einkommen zu niedrig ansetzen
Sind Sie Arbeitnehmer, übersendet der Arbeitgeber dem Finanzamt Ihr genaues Einkommen. Setzen Sie dieses zu niedrig an, erkennt das Finanzamt das sofort. Vermerken Sie Ihre Einkünfte sehr genau und tragen Sie auch Nebenverdienste oder Gewinne aus Geldanlagen ein. Geben Sie Beträge von 20.000 Euro nicht an, drohen Ihnen strafrechtliche Konsequenzen. Unterschlagen Sie 100.000 Euro, ist sogar eine Freiheitsstrafe möglich.
8. Arbeitszimmer nicht absetzen
Sie dürfen als Selbstständiger durchaus das eigene Arbeitszimmer von der Steuer absetzen. Den Raum dürfen Sie aber ausschließlich nur zum Arbeiten nutzen. Geben Sie Ihr Gästezimmer als Arbeitszimmer an, ist das illegal.
9. Minijob verschweigen
Vermögende Menschen leisten sich gerne eine Haushaltshilfe auf 450 Euro-Basis. Melden Sie diese unbedingt bei der Minijob-Zentrale an. Ansonsten handelt es sich um Schwarzarbeit. Setzen Sie die damit verbundenen Kosten trotz fehlender Anmeldung von der Arbeit ab, kommt Ihnen das Finanzamt auf die Schliche.
10. Beim Arbeitsweg übertreiben
Sie dürfen verkehrsmittelunabhängig eine Pauschale für den Arbeitsweg ansetzen. Diese Pauschale beläuft sich auf 30 Cent pro gefahrenen Kilometer (einfacher Weg). Setzen Sie hier eine zu große Distanz an, droht Ärger. In Zeiten von Google Maps & Co. kann das Finanzamt Ihre Angaben einfach überprüfen.