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Fernbeziehung: Beim Pendeln Steuern sparen
Anrechnung des Verpflegungsmehraufwands
Nach einem berufsbedingten Umzug können 24 Euro pro Tag der Abwesenheit als Mehraufwand steuerlich geltend gemacht werden, zumindest für die Dauer von drei Monaten. Voraussetzung ist, dass sich der Lebensmittelpunkt weiterhin am alten Wohnsitz befindet. Nachweisen lässt sich das am einfachsten, wenn hier regelmäßige Kosten zum Beispiel durch Miete entstehen.
Ob Sie verheiratet sind, in einer eingetragenen Partnerschaft leben oder einfach irgendwann mit dem Partner oder der Partnerin zusammen gezogen sind, spielt steuerlich keine Rolle. Wichtig ist allerdings, dass Sie es bei der Pauschale mit der Abwesenheit genau nehmen. „Reisetage“ dürfen also nur anteilig berechnet werden.
Steuern sparen: Mietkosten versus Fahrtkosten
Viele Kosten für die neue Wohnung am Arbeitsort lassen sich absetzen, allerdings gilt seit dem Steuerjahr 2016 eine Obergrenze von 1.000 Euro pro Monat. Darin eingeschlossen sind neben der Miete die Kosten für Anschaffungen, einen zweiten Festnetzanschluss oder auch die doppelten Rundfunkgebühren.
Alternativ zu dieser Abrechnung können Sie die Fahrten geltend machen. Das lohnt eventuell, wenn Sie häufig pendeln und am Arbeitsort nur geringe Kosten haben. Bei der Fahrt-Abrechnung haben Sie wiederum die Wahl zwischen der Entfernungspauschale von 30 Cent pro Kilometer oder dem Nachweis der realen Kosten mit Belegen.