Grundsteuer 2022: Was ändert sich?
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Grundsteuer 2022: Was ändert sich?

Mit der Grundsteuerreform 2022 ändern sich einige Aspekte für Eigentümer:innen von Immobilien und Grundstücken. Wir klären Sie auf, was jetzt wichtig ist.

Was ist die Grundsteuer?

Die sogenannte Grundsteuer meint eine Steuer, welche Eigentümer:innen von Immobilien und Grundstücken auf Ihre Eigentümerschaft sowie die Bebauung des Grundstücks zahlen müssen. Die Höhe der Grundsteuer bemisst sich in der Regel nach dem Wert des jeweiligen Grundstücks und der jeweiligen Bebauung. Grundsätzlich unterliegt die Grundsteuer in den unterschiedlichen Bundesländern kommunaler Reglementierung. Laut dem Bundesfinanzministerium wurde 2019 eine Grundsteuerreform beschlossen, da das Bundesverfassungsgericht das zu dieser Zeit aktuelle Grundsteuersystem für verfassungswidrig erklärte. Der Grund: Gleichartige Grundstücke würden in diesem System ungleich behandelt, was gegen das Gesetz der Gleichbehandlung verstieße. So wurde die Grundsteuer in den alten Bundesländern nach Einheitswerten auf dem Stand von 1964 erhoben, in den neuen Bundesländern sogar 1935.

Quelle: Bundesfinanzministerium.de: Die neue Grundsteuer

Grundsteuerreform 2022: Was ändert sich?

Zwischen März und April haben die Bundesländer, Informationsschreiben an die Grundstückeigentümer:innen versendet. In diesem Schreiben stehen wichtige Informationen rund um das betroffene Grundstück, die zur Feststellung des Grundsteuerwertes notwendig sind. Auch enthält das Informationsschreiben das Aktenzeichen, mit welchem die Grundsteuererklärung elektronisch eingereicht werden kann.

Seit dem 01. Juli 2022 müssen alle Grundstückseigentümer:innen eine Grundsteuererklärung abgeben. Dies betrifft laut Bundesfinanzministerium rund 36 Millionen Menschen, ein Großteil davon sind Privatpersonen mit Ein-, Zwei- oder Mehrfamilienhäusern. Das Ministerium listet hierbei folgende Gesetzesänderungen auf:

  • Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts:
    Dieses Gesetz enthält unter anderem die neuen Bewertungsregeln für Zwecke der Grundsteuer auf Bundesebene. Es sieht vor, dass der gesamte Grundbesitz in Deutschland auf den Stichtag 1. Januar 2022 neu bewertet wird, das heißt mit den am 1. Januar 2022 bestehenden Verhältnissen. Hierfür sollen die Eigentümer:innen eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts elektronisch an das Finanzamt übermitteln.
  • Gesetz zur Änderung des Grundsteuergesetzes zur Mobilisierung von baureifen Grundstücken für die Bebauung:
    Mit diesem Gesetz wird den Gemeinden das Recht eingeräumt, ab dem Jahr 2025 aus städtebaulichen Gründen auf unbebaute, baureife Grundstücke einen erhöhten Hebesatz festzulegen.
  • Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 72, 105 und 125b):
    Hiermit wurde die Gesetzgebungskompetenz des Bundes im Grundgesetz festgeschrieben. Gleichzeitig wurde den Ländern das Recht eingeräumt, bei der Grundsteuer eigene, vom Bundesgesetz abweichende landesrechtliche Regelungen einzuführen. Von dieser Möglichkeit haben fünf Länder Gebrauch gemacht (Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Niedersachsen). Das Saarland und Sachsen wenden grundsätzlich das Bundesmodell an, haben allerdings vom Bundesgesetz abweichende Steuermesszahlen eingeführt.

Quelle (zitiert): Bundesfinanzministerium.de: Die neue Grundsteuer

Zu zahlen ist die neue Grundsteuer für Eigentümer:innen ab dem 01. Januar 2025.

Was beinhaltet die Grundsteuererklärung?

Eigentümer:innen müssen in der Grundsteuererklärung verschiedene Angaben machen, aus welchen sich die Grundsteuer ergibt. Hier werden Angaben zur Grundstücks- und Wohnfläche, zur Lage des Grundstücks, zum Baujahr der Immobilie, zum Bodenrichtwert und zur Gebäudeart benötigt.

Die Grundsteuererklärung muss elektronisch an das zuständige Finanzamt übermittelt werden. Hierfür kann das Portal „Mein Elster“ verwendet werden.

Für unbebaute Grundstücke, Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Eigentumswohnungen finden Sie unter www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de eine vereinfachte Übermittlungsmöglichkeit.

Wie wird die Grundsteuer berechnet?

Die Berechnung der Grundsteuer und damit auch der Höhe der jeweiligen Grundsteuerzahlungen erfolgt in 3 Schritten:

Wert x Steuermesszahl x Hebesatz

Der Wert des Grundbesitzes wird anhand verschiedener Daten ermittelt, darunter der Bodenwert, und die Mietniveaustufe. Auch die Nettokaltmiete fließt in die Berechnung des Grundbesitzwertes mit ein. Der Einheitswert des jeweiligen Gebäudes wird mit der Steuermesszahl verrechnet – je nach Grundstück und Lage kann diese unterschiedlich ausfallen. Der jeweilige Hebesatz wird dann von den einzelnen Bundesländern unterschiedlich festgelegt. Informieren Sie sich hier jeweils bestenfalls bei Ihrer zuständigen Kommune.

Grundsteuer A, B und C

Zudem wird zwischen der sogenannten Grundsteuer A, B und C unterschieden. Sie richtet sich nach der jeweiligen Art des zu versteuernden Grundstücks.

  • Die Grundsteuer A richtet sich an land- und forstwirtschaftliche Betriebe.
  • Die Grundsteuer B inkludiert alle anderen Grundstücksarten, auch wenn diese unbebaut sind, etwa für Mietshäuser oder Einfamilienhäuser. Diese Form ist am weitesten verbreitet.
  • Die Grundsteuer C wird ab 2025 eingeführt und wird auch als „Baulandsteuer“ bezeichnet. Sie bezieht sich auf unbebaute und gleichzeitig baureife Grundstücke.

Grundsteuererklärung nicht abgeben: Welche Strafen drohen?

Grundbesitzer:innen sind verpflichtet, die Grundsteuererklärung zwischen dem 01. Juli und dem 31. Januar 2023 einzureichen. Wer dem nicht nachkommt, muss mit Geldstrafen rechnen – dies wird auch als Verspätungszuschlag bezeichnet. Dieser beträgt in der Regel 0,25 Prozent des freigesetzten Steuerbetrags. Absichtlich getätigte Falschangaben erfüllen außerdem den Straftatbestand der Steuerhinterziehung. Auch hier ist mit unterschiedlich hohen Strafen zu rechnen. Wenn Sie bei der Erstellung der Steuererklärung Hilfe benötigen, wenden Sie sich daher lieber an kompetente Steuerberater:innen.

Quellen:

Baden-Württemberg.de: Informationsschreiben zur Grundsteuerreform verschickt 

Grundsteuer-Digital.de: Informationsschreiben zur Grundsteuer

Experten.de: Auswirkungen der Grundsteuerreform

Haufe.de: Grundsteuerreform

Finanztip.de: Grundsteuer

Grundsteuer.de: Messbetrag

Wr.de: Grundsteuer Steuererklärung - Frist und Strafe

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