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Das Hospiz: 7 Fakten über „Sterbehäuser“

Das Ziel ambulanter Hospizdienste sowie stationärer Hospize ist, Sterbende in ihrer letzten Lebensphase zu begleiten. Schwerstkranke finden oftmals nach einem langem Aufenthalt im Krankenhaus den Weg in ein Hospiz oder weil eine palliative Versorgung zuhause nicht mehr möglich ist – entweder, weil die gesundheitliche Situation es nicht mehr zulässt, oder weil pflegende Angehörige an die Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit kommen. In einem Hospiz dürfen Sterbende in einer häuslichen, geborgenen Umgebung ihre letzten Wochen und Tage verbringen und bekommen neben der medizinischen Versorgung auch seelischen Beistand. Sieben Fakten über den Aufenthalt in einem Hospiz: Das sollten Schwerstkranke und ihre Angehörigen wissen.

1. Was ist ein Hospiz?

Einen würdigen Lebensabend: Das möchten Hospize Sterbenden ermöglichen. Der Begriff „Hospiz“ leitet sich vom lateinischen Begriff „hospitium“ für „Herberge“ ab. Hospize sind Einrichtungen, in denen unheilbar Kranke versorgt und bis zu ihrem Tod begleitet werden. Die Atmosphäre ist nicht so steril wie in Krankenhäusern. Auch gibt es keine starren Tagesabläufe. Die Organisation der Einrichtung berücksichtigt die Wünsche und Bedürfnisse der Sterbenden. Ebenso bieten Hospize Hilfestellung und Unterstützung für die Angehörigen.

Die Begründerin der modernen Hospizbewegung war Dr. Cicely Saunders, die 1967 in London das St. Christopher's Hospice eröffnete. Von dort breitete sich die moderne Hospizbewegung in viele Länder innerhalb und außerhalb Europas aus. In den 80er Jahren wurden in Deutschland die ersten hospizlichen und palliativen Dienste und Einrichtungen gegründet.

Lesetipp: Alles rund um die Patientenverfügung.

Die verschiedenen Hospizarten

Es werden verschiedene Hospize unterschieden:

Stationäre Hospize

Stationäre Hospize sind „klassische Hospize“. Bedürfen Sterbende keiner Krankenhausbehandlung, können sie in ein Hospiz gehen und werden dort von einem interdisziplinären Team betreut. Seit 1997 haben gesetzlich Versicherte, die nicht in einem Krankenhaus versorgt werden müssen, Anspruch auf einen Zuschuss zu stationärer und teilstationärer Versorgung in Hospizen. Voraussetzung ist, dass „eine ambulante Versorgung im Haushalt oder der Familie des Versicherten nicht erbracht werden kann“, so das Bundesministerium für Gesundheit. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen unter Berücksichtigung des Finanzierungsanteils der Pflegeversicherung 95 Prozent der zuschussfähigen Kosten eines stationären Hospizes. Den restlichen Anteil übernehmen die Hospize, finanziert unter anderem durch Spenden und Ehrenamt. Die Kostenübernahme von privaten Krankenkassen unterscheiden sich von den gesetzlichen. Wer privatversichert ist, sollte frühzeitig mit seiner Versicherung ins Gespräch gehen und die Abläufe klären.

Kinderhospize

In Kinderhospizen verbringen todkranke Kinder und Jugendliche ihre letzte Lebensphase. Die Betreuungsdauer ist länger als die in Erwachsenen-Hospizen. Mehrfache Aufenthalte zur Entlastung und professionellen Unterstützung der Familie sind möglich. In Kinderhospizen kommt zudem der Unterstützung der Angehörigen eine tragende Rolle zu. Gesetzlich Versicherte müssen für die Versorgung in einem Kinderhospiz nichts zahlen. Die Kosten werden von der Krankenversicherung und den Hospizen getragen.

Ambulante Hospizdienste

Ambulante Hospizdienste können zuhause in den eigenen vier Wänden in Anspruch genommen werden. Ein ambulanter Hospizdienst versorgt den Sterbenden, hilft im Haushalt und begleitet die Angehörigen. Eine ambulante Sterbehilfe besucht aber auch stationäre Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen für behinderte Menschen sowie Einrichtungen für Kinder und minderjährige Jugendliche. Seit 2002 fördern die gesetzlichen Krankenkassen ambulante Hospizdienste. Seit Sommer 2009 erhalten die ambulanten Hospizdienste einen festen Zuschuss zu den Personalkosten. Das „Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland“, das 2015 in Kraft getreten ist, berücksichtigt bei der Förderung auch Sachkosten.

Der behandelnde Krankenhausarzt oder der Hausarztkann eine Überweisung in ein Hospiz ausstellen. In der Regel übernimmt der Hausarzt oder die Hausärztin oder ein im Hospiz ansässiger Arzt die medizinische Versorgung und unterstützen die palliativen Pflegekräfte.

2. Warum kommt man ins Hospiz?

Wer kommt in ein Hospiz? In einem Hospiz werden Menschen aufgenommen, die an einer schweren, weit fortgeschrittenen Erkrankung leiden, die nicht heilbar ist. Die Versorgung im Hospiz hat demnach nicht die Heilung und Verlängerung des Lebens zum Ziel, sondern begleitet kranke Menschen auf ihrem letzten Lebensweg bis zum Tod. Dieser Weg soll für die Schwerstkranken so angenehm wie möglich gestaltet werden. Dazu gehört nicht nur eine palliativ-medizinische und palliativ-pflegerische Versorgung, sondern auch psychische Begleitung und Unterstützung. In Hospizen stehen in der Regel nur wenige Plätze zur Verfügung. Zum einen soll eine Wohlfühlatmosphäre geschaffen werden, zum anderen muss die intensive Versorgung der Sterbenden sichergestellt werden. Das wäre in einer Einrichtung mit vielen Betten in dieser Intensität für die Betreuungskräfte nicht umsetzbar. Die Plätze im Hospiz werden nach Dringlichkeit vergeben.

Es soll ein würdevolles Sterben ermöglicht und die Lebensqualität bis zum Tod bestmöglich erhalten bleiben. Viele Schwerkranke, die in ein Hospiz kommen, waren zuvor im Krankenhaus in Behandlung. Oftmals kommen sie auch von einer häuslichen Pflegesituation in ein Hospiz. Entweder, weil die Betreuung zuhause krankheitsbedingt nicht mehr möglich ist, oder weil Angehörige die Betreuung nicht länger stemmen können.

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3. Was passiert in einem Hospiz?

In einem Hospiz begleitet ein interdisziplinäres Team den Sterbenden, um ihm eine bestmögliche Versorgung zu gewährleisten. Neben der pflegerischen und medizinischen Betreuung werden auch soziale, psychologische und seelsorgerische Aspekte bis hin zur hauswirtschaftlichen Versorgung berücksichtigt. Viele Hospize haben zudem Angebote wie Fußpflege, Musiktherapie oder Massagen. Viele Mitarbeitende sind ehrenamtlich tätig und unterstützen beispielsweise bei Gesprächen, musikalischer Unterhaltung, dem Märchenerzählen sowie anderen Tätigkeiten.

Ebenso dürfen die Bewohner persönliche Gegenstände mitbringen und die Zimmer in großen Teilen nach ihren Wünschen einrichten. So kann eine Wohlfühlatmosphäre entstehen, in der sich der Sterbende geborgen statt fremd fühlt. Viele wünschen sich beispielsweise, den Lieblingssessel, die Lieblingsbettwäsche oder bestimmte Bilder mitzubringen. In manchen Hospizen darf nach vorheriger Abstimmung sogar der Hund zu Besuchen mitgebracht werden.

Lesetipp: Alles rund um die Patientenverfügung.

4. Wie lange lebt man noch, wenn man im Hospiz ist?

Schwerkranke bleiben in der Regel bis zu ihrem Tod im Hospiz, sofern kein Krankenaufenthalt notwendig ist. Durchschnittlich verbringen Menschen vier bis sechs Wochen in einem Hospiz, bis sie versterben. Manche versterben früher, andere bleiben länger im Hospiz.

5. Wie ein passendes Hospiz finden?

Die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin e.V. bietet mit dem „Wegweiser Hospiz- und Palliativversorgung Deutschland“ aktuelle Adressen zu über 3.000 bundesweiten Angeboten und Einrichtungen. Über die Suche der Gelben Seiten finden Sie ebenfalls Hospize in Ihrer Nähe.

6. Welche Berufe arbeiten im Hospiz?

In einem Hospiz sind unterschiedliche Berufe tätig. Neben den fortgebildeten Pflegekräften (Palliative Care) sind Psychologen, Sozialarbeiter, ausgebildete Trauerarbeiter sowie Hauswirtschaftler (Verpflegung, Organisation, Reinigung, Waschen, Kochen und Erfüllung anderer Alltagsaufgaben) in einem Hospiz tätig und gehören zum festen Team.

Das Kernteam wird ergänzt durch Ärzte (Hausärzte, Palliativmediziner, Schmerztherapeuten), ehrenamtliche Hospizler (die eine Ausbildung zum Sterbebegleiter absolviert haben) und bei Bedarf durch Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, sonstige Fachärzte, Seelsorger und andere Helfer, etwa Praktikanten und junge Menschen, die ein freiwilliges soziales Jahr in einer solchen Einrichtung machen möchten. Um eine Wohlfühlatmosphäre zu schaffen sowie eine interdisziplinäre Versorgung zu gewährleisten, ist der Team-Gedanke stark ausgeprägt und die Hierarchie unter den Mitarbeitenden möglichst flach. Hospize sind weder ärztlich geleitet, noch hat hier eine Profession das Sagen.

Wie kann ich Sterbebegleiter im Hospiz werden?

Um ehrenamtlich in einem Hospiz als Sterbebegleiter arbeiten zu dürfen, braucht man eine entsprechende Schulung in Sterbebegleitung. Viele Hospize bieten an, die Kosten für die Kurse zur ehrenamtlichen Sterbebegleitung zu übernehmen. Hospizdienste erwarten von den ehrenamtlichen Mitarbeitenden in der Regel, dass die ausgebildete Person für eine bestimmte Zeit in diesem Hospiz tätig ist. Möglich ist auch, die Kosten für den Hospizhelferkurs selbst zu tragen und mit dem Schulungsnachweis auf Hospize zuzugehen. Die genauen Abläufe können Interessierte bei den Hospizen in ihrer Nähe erfragen.

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7. Der Sterbende möchte nicht ins Hospiz – welche Alternativen gibt es?

Wichtig zu wissen: Die Aufnahme in ein Hospiz kann nur dann erfolgen, wenn der Sterbende dem zustimmt. Eine Ausnahme ist, wenn eine andere Person die Vollmacht erhalten hat, da der Kranke nicht mehr selbst entscheidungsfähig ist, etwa aufgrund einer fortgeschrittenen Demenz. Möchte ein Schwerstkranker nicht in ein Hospiz, können Gespräche mit den behandelnden Ärzten und dem Palliativ-Team helfen, Alternativen zu finden und einen gangbaren Weg für alle Beteiligten zu schaffen. Bei komplizierten Krankheitsverläufen, die eine intensive und aufwändige medizinische Betreuung zuhause erfordern, können beispielsweise sogenannte SAPV-Teams helfen. Die Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) steht dem Patienten in seinem letzten Lebensabschnitt rund um die Uhr zur Seite. Ein SAPV-Team wird vom Arzt verordnet. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten.

Vom Altenpflegeheim ins Hospiz – geht das?

Ein Umzug von einem Altenpflegeheim in ein Hospiz ist nur dann möglich, wenn im Pflegeheim eine bedarfsgerechte Betreuung nicht mehr möglich ist, weil die palliative Pflege die Möglichkeiten der Heimversorgung überschreitet.

SAPV ist die Abkürzung für „spezialisierte ambulante Palliativversorgung“. Wie die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin e. V. mitteilt, besteht seit 2007 ein Rechtsanspruch auf die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) für Schwerstkranke, die eine aufwändige und intensive Betreuung benötigen. Mitarbeitende in SAPV-Teams versuchen, die Lebensqualität und Selbstbestimmung von schwerstkranken Menschen soweit möglich zu erhalten sowie ihnen ein würdiges Leben zu ermöglichen – in Hospizen, in stationären Pflegeeinrichtungen oder zuhause.
Ambulante Hospizdienste sind auf die Palliativpflege zuhause spezialisiert. Sie kommen zu den Schwerkranken nach Hause und unterstützen. Die überwiegend ehrenamtlichen Mitarbeitenden beraten nicht nur in Fragen der ambulanten Betreuung. Sie tauschen sich mit Ärzten und Pflegediensten aus und begleiten die Familie in der Zeit des Sterbens. Nach dem Tod des Familienmitgliedes kann der ambulante Hospizdienst die Familie weiter betreuen, sofern dies gewünscht ist. Angaben der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin e. V. zufolge sind in Deutschland rund 100.000 Ehrenamtliche in der Hospizbegleitung aktiv.
Auch im Krankenhaus gibt es einen Palliativdienst. Das Team bietet eine Palliativbetreuung für stationäre Patienten im Krankenhaus an – ergänzend zu der im Krankenhaus befindlichen Palliativstation. Diese Betreuung umfasst die palliativmedizinische Beratung ebenso wie die ergänzende Mitbehandlung, wenn Bedarf besteht.

Quellen:

awmf.org: „S3-Leitlinie Palliativmedizin für Patienten mit einer nicht heilbaren Krebserkrankung“. Leitlinienprogramm Onkologie der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e. V. (AWMF), Deutschen Krebsgesellschaft e. V. (DKG) und Deutschen Krebshilfe (DKH). Federführende Fachgesellschaft: Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin e. V. AWMF-Register-Nr. 128/001OL.

bundesgesundheitsministerium.de: „Hospiz“. Online-Information des Bundesministeriums für Gesundheit.

bundesgesundheitsministerium.de: „Versorgung von schwerstkranken Menschen und Sterbenden (Palliativversorgung)“. Online-Information des Bundesministeriums für Gesundheit.

dhpv.de: „Hospizidee“. Online-Information des Deutschen Hospiz- und PalliativVerbandes e. V. (DHPV).

bestatter.de: „Das Hospiz: Palliativmedizin, Palliativpflege und die Betreuung von Sterbenden in Hospizen“. Online-Information des Bundesverbands Deutscher Bestatter e. V.

hospiz-und-palliativmedizin.de: „Häufige Fragen zum Thema Hospiz“. Online-Information des Hospiz- und Palliativ-Vereins Gütersloh e. V.

dgpalliativmedizin.de: „Hospiz- und Palliativversorgung im Überblick: Wer bietet was wo?“. Online-Information der Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin e. V.

barmherzigebegleitung.de: „Voraussetzungen und Schulung von Sterbebegleitern“. Online-Information von Barmherzige Begleitung e. V.

Disclaimer: Dieser Text enthält nur allgemeine Hinweise und ist nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung geeignet. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen. Alle individuellen Fragen, die Sie zu Ihrer Erkrankung oder Therapie haben, besprechen Sie mit Ihrem behandelnden Arzt.
AL
Ann-Kathrin Landzettel
Autor/-in
Ann-Kathrin Landzettel M. A. ist Gesundheitsjournalistin aus Leidenschaft. Vor allem zwei Fragen treiben die geprüfte Gesundheits- und Präventionsberaterin an: Wie können wir lange gesund bleiben – und wie im Krankheitsfall wieder gesund werden? Antworten findet sie unter anderem im intensiven Austausch mit Ärztinnen und Ärzten sowie in persönlichen Gesprächen mit Patientinnen und Patienten. Seit fast zehn Jahren gibt sie dieses Wissen rund um Gesundheit, Medizin, Ernährung und Fitness an ihre Leserinnen und Leser weiter.
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