Beim Hautarzt: Was zahlt die Krankenkasse?
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Beim Hautarzt: Was zahlt die Krankenkasse?

Welche Kosten übernimmt die gesetzliche Krankenkasse? Wer zum Hautarzt geht und sich behandeln lässt, muss damit rechnen, für bestimmte Leistungen selbst zahlen zu müssen, dazu gehören sogenannte individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL). Welche dermatologischen Behandlungen die Krankenkasse übernimmt und welche Hautarzt-Kosten Sie selbst tragen müssen.

Besuch beim Hautarzt: Gesetzlich Versicherte zahlen nicht selbst 

Auch wer beim Hautarzt gesetzlich versichert ist, bekommt den Besuch von der Krankenkasse bezahlt. So sind einfache Besuche beim Hautarzt für die Patienten kostenfrei. Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) übernimmt zudem die Kosten für die Behandlung von Erkrankungen. Dazu zählen bestimmte Vorsorgeleistungen, diagnostische Maßnahmen, Medikamente, Nachsorge und mehr.

Zusatzzahlungen bei Medikamenten und Hilfsmitteln für die Behandlung

Allerdings können auf Versicherte sogenannte Zusatzzahlungen im Rahmen der Behandlung zukommen. Viele kennen das von Medikamenten und Hilfsmitteln, die für die Behandlung von Hauterkrankungen notwendig sind. Verschreibt der Hautarzt zum Beispiel einem Erwachsenen eine Salbe gegen Akne, muss der Patient in der Apotheke eine Rezeptgebühr zahlen. Die Kosten liegen meist zwischen fünf bis zehn Euro. Bei Jugendlichen hingegen werden die Kosten für die Arzneien übernommen. Anders ist das bei rezeptfreien Arzneimitteln: Diese muss der Patient komplett selbst bezahlen.

Hautkrebsscreening beim Hautarzt: Krankenkasse übernimmt die Kosten 

Das Hautkrebsscreening wird je nach gesetzlicher Krankenkasse ab dem 35. Lebensjahr alle zwei Jahre empfohlen. Die Kassen übernehmen die Kosten für das Screening. Hierbei untersucht der Hautarzt die Haut mit bloßem Auge. Entdeckt er auffällige Flecken auf der Haut, die auf Hautkrebs hindeuten, entfernt er diese bei einem nächsten Termin. Die Kosten für die Entfernung auffälliger Leberflecken übernimmt ebenfalls die Krankenkasse.

Zusatzleistungen beim Hautarzt: Krankenkasse zahlt Hautarzt Kosten nicht

Möchte der Patient, dass der Dermatologe die Haut mit einem Lichtmikroskop untersucht oder auffällige Leberflecken fotografiert und für den späteren Vergleich in einer Bilddatenbank speichert, gilt dies als zusätzliche Leistung und der Patient muss die Hautarzt Kosten in der Regel selbst zahlen. Fragen Sie bei Ihrem Arzt nach, was diese Zusatzleistung (individuelle Gesundheitsleistung, kurz IGeL) kostet.

Alternative Behandlungsmethoden beim Hautarzt: Kassenpatienten müssen oft selbst zahlen 

Alternative Behandlungsmethoden wie Akupunktur oder homöopathische Behandlungen muss der Versicherte in vielen Fällen selbst zahlen, da ein Wirksamkeitsnachweis nur schwer zu erbringen ist. Allerdings gibt es Ausnahmen: Es gibt durchaus Kassen, die die Hautarzt Kosten für alternative Behandlungsmethoden in Teilen übernehmen. Fragen Sie vor einer solchen Behandlung bei Ihrer Krankenkasse nach.

Kosmetische Eingriffe: Hautarzt Kosten muss der Patient selbst zahlen

Die Hautarzt Kosten Kosmetische Eingriffe, die medizinisch nicht notwendig sind, muss der Patient zahlen. Dazu gehört etwa die Aufhellung von Altersflecken, das Unterspritzen kleiner Fältchen oder das Lasern von Besenreisern. Auch müssen Sie beispielsweise beim Mitesser entfernen Hautarzt Kosten aus eigener Tasche bezahlen.

Warzen lasern: Zahlt die Krankenkasse die Hautarzt Kosten?

Auch beim Thema Warzen entfernen handelt es sich bezüglich der Kosten-Frage um die "Art" der Warze. Bei sogenannten "entarteten" Warzen stellt die Entfernung eine medizinische Notwendigkeit dar, sodass die Krankenkassen die Kosten für die Entfernung übernehmen. Die Entfernung von Alterswarzen beispielsweise wird als ästhetischer Eingriff gewertet, sodass Patienten hier selbst in den Geldbeutel greifen müssen.

Behandlungen beim Hautarzt: Krankenkasse Fragen kostet nichts

Schlägt Ihr Hautarzt bestimmte Behandlungen vor, fragen Sie am besten immer nach, ob die Krankenkasse die Kosten übernimmt oder ob Sie selbst zahlen müssen. Fragen Sie nach, welche Kosten auf Sie zukommen.

Zudem lohnt es sich, vor entsprechenden Zusatzbehandlungen bei der gesetzlichen Krankenkasse nachzufragen, ob es Möglichkeiten zur Kostenübernahme gibt. Manche Kassen übernehmen die Kosten komplett, manche einen Teilbetrag. Fragen lohnt sich.

IGeL: Haken Sie nach

Empfiehlt Ihnen Ihr Dermatologe IGe-Leistungen, lassen Sie sich beraten: Warum rät er Ihnen zu dieser Zusatzleistung? Welchen Nutzen bringt diese? Welche Risiken sind möglicherweise mit ihr verbunden? Sind Folgeuntersuchungen notwendig? Was kostet die IGeL?

Sind Sie unsicher, lassen Sie sich mit Ihrer Entscheidung Zeit und informieren Sie sich zum Beispiel auf www.igel-monitor.deüber die angebotene Leistung. Entscheiden Sie sich, die IGeL wahrzunehmen, vereinbaren Sie einen entsprechenden Termin. Bestehen Sie zudem auf einen schriftlichen Vertrag, der den genauen Rahmen der individuellen Gesundheitsleistung und die damit verbundenen Kosten aufzeigt.

Bei einer rein ästhetischen Operation übernimmt die Krankenkasse in der Regel nicht die Kosten. Sollten allerdings medizinische Gründe hinzukommen, kann es sein, dass die Krankenkasse Anteile der Kosten übernimmt. Hierzu sollten Sie mit dem zuständigen Arzt sprechen und die Krankenkasse kontaktieren.
Da eine Akne-Behandlung aus medizinischer Sicht dringend notwendig ist - immerhin handelt es sich um eine ernste Hauterkrankung - übernimmt die Krankenkasse in der Regel die Kosten sowohl für die Behandlung als auch für notwendige Arzneimittel. Kosmetische Behandlungen fallen in der Regel allerdings nicht darunter. 
Nein, der gesetzliche Anspruch auf ein von der Krankenkasse bezahltes Hautkrebs-Screening beläuft sich lediglich auf einen 2-Jahres-Turnus. 
Disclaimer: Dieser Text enthält nur allgemeine Hinweise und ist nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung geeignet. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen. Alle individuellen Fragen, die Sie zu Ihrer Erkrankung oder Therapie haben, besprechen Sie mit Ihrem behandelnden Arzt.
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