Versicherungen für Kinder: Welche sind zum Schulstart sinnvoll?
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Versicherungen für Kinder: Welche sind zum Schulstart sinnvoll?

Eltern sollten prüfen, ob die eine oder andere Versicherung für ihre schulpflichtigen Kinder sinnvoll ist, um beispielsweise einen Unfall des Nachwuchses bestmöglich abzusichern. Eltern sollten zudem den eigenen Versicherungsbestand kritisch beleuchten.

Ohne Versicherung droht der finanzielle Ruin

Längst nicht alle Policen, die Versicherungsunternehmen für den schulpflichtigen Nachwuchs im Angebot haben, sind auch für alle Kinder sinnvoll. Andere hingegen sind allen Familien wärmstens zu empfehlen, da ohne ein solches Papier in der Hand schlimmstenfalls der finanzielle Ruin droht. Welche Versicherungen Eltern mit Schulkindern im Portfolio haben sollten und welche eher überflüssig sind, zeigt dieser Überblick.

Privathaftpflichtversicherung: Wichtigste Versicherung für Familien

Eine private Haftpflichtversicherung gehört in Deutschland zwar nicht zu den Pflichtversicherungen, dennoch ist sie jedem Menschen zu empfehlen. Für Eltern erhöht sich das Risiko ohne eine solche Police nochmal: Wie schnell beschädigen oder zerstören Kinder wertvolle Gegenstände Dritter, die die Eltern ab einem bestimmten Alter des Nachwuchses ersetzen müssen. Da können schnell Tausende Euro zusammenkommen.

Sie brauchen allerdings keine separate Haftpflichtversicherung für Ihr Kind abzuschließen, denn über Familienversicherungen sind in der Regel alle im Haushalt lebenden Bewohner versichert. Diese haben aber oft etwas höhere Tarife. Sie sollten ihren Versicherer also am besten schon direkt nach der Geburt über den Nachwuchs in Kenntnis setzen oder dies so schnell wie möglich nachholen.

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Spätestens zum Schulstart sollten Sie sich Gedanken über Versicherungen für Ihr Kind machen.

Deliktunfähige Kinder am besten mitversichern

Mit dem Schulanfang wird die private Haftpflichtversicherung allerdings noch wichtiger, da Kinder mit dem siebten Geburtstag in Deutschland nach aktueller Gesetzeslage als „deliktfähig“ gelten und für Schäden haftbar gemacht werden können. Bei fließendem Straßenverkehr allerdings liegt die Altersgrenze für die Deliktfähigkeit erst bei zehn Jahren. Jüngere Kinder gelten als „deliktunfähig“. Auch Sie als Elternteil könne nur dann belangt werden, wenn Sie ihrer Aufsichtspflicht nicht nachgekommen sind.

Ein Beispiel: Beschädigt Ihr siebenjähriges Kind auf dem Schulweg mit seinem Fahrrad ein parkendes Auto, müssen Sie Schadenersatz leisten, da es sich hierbei um ruhenden Verkehr handelt. Für diesen Schaden kommt dann aber Ihre Privathaftpflicht auf, wenn das Kind im Familien-Tarif mitversichert ist. Ist Ihr Kind erst sechs Jahre alt, gilt es als „deliktunfähig“ und kann nicht für den Schaden haftbar gemacht werden. Sie als Elternteil ebenso wenig, wenn Sie den Unfall trotz Aufsicht nicht verhindern konnten.

Die meisten Versicherer bieten auch allerdings auch Ersatz für Schäden durch „deliktunfähige“ Kinder an. Denn selbst wenn Sie nicht gesetzlich dazu verpflichtet sind, einen Schaden zu begleichen, der durch Ihren Sechsjährigen verursacht wurde, fühlt es sich spätestens bei Freunden doch besser an, wenn die Versicherung einen Ausgleich zahlt. Dieser Schutz ist in der Regel aber bis auf eine gewisse Höhe begrenzt.

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Zerkratzt Ihr siebenjähriges Kind den Lack eines fremden Autos, so ist das ein Fall für die Privathaftpflichtversicherung.

Kinderinvaliditätsversicherung vs. Unfallversicherung

Generell sind Schulkinder über die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Sie sind sowohl während des Schulbesuchs als auch auf schulischen Veranstaltungen sowie den direkten Wegen von und zur Schule versichert. Unfälle zuhause und in der Freizeit sind dadurch allerdings nicht abgedeckt. Diese Lücke können eine private Unfallversicherung für Kinder sowie eine Kinderinvaliditätsversicherung schließen.

Letztere gilt in vielen Fällen als die bessere Wahl im Vergleich zu einer privaten Unfallversicherung. Denn die Wahrscheinlichkeit, wegen einer Krankheit invalide zu werden, ist deutlich höher als aufgrund eines Unfalls. Doch in der Regel sind Invaliditätsversicherungen um ein Vielfaches teurer als Unfallversicherungen für Kinder. Wer sich das nicht leisten kann oder will, ist mit einer privaten Unfallversicherung aber ebenfalls gut bedient, sofern die Grundsumme mindestens 100.000 bis 200.000 Euro beträgt

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Unfälle während der Schulpause sind über die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt.

Schulkinderversicherungen und Schulunfähigkeitsversicherungen werden kritisch gesehen

Speziell angebotene Schulkinderversicherungen werden vom Bund der Versicherten (BdV) dagegen eher kritisch gesehen, da diese in der Regel Unfälle ausschließen, die außerhalb der Schulzeit und des Schulweges passieren.

Auch sogenannte „Schulunfähigkeitsversicherungen“ halten die Verbraucherschützer des BdV für unnötig, da die gebotene Gegenleistung im Falle eines längeren gesundheitsbedingten Fernbleibens von der Schule in der Regel unzureichend ist. Es würde beispielsweise kein Geld gezahlt, könnte ein Kind, das nach einem Unfall im Rollstuhl sitzt, am Unterricht teilnehmen. Die Versicherung springt nur ein, wenn das versicherte Kind aus Krankheitsgründen oder in Folge eines Unfalls für einen Zeitraum von mindesten sechs Monaten nicht am Schulunterricht teilnehmen kann. Dann zahlt die Schulunfähigkeitsversicherung eine monatliche Rente an das Kind bzw. dessen Erziehungsberechtigte aus.

Ein anderer Aspekt spricht jedoch für eine Schulunfähigkeitsversicherung: Sie kann nach Beendigung der Schulzeit in eine Berufsunfähigkeitsversicherung umgewandelt werden, ohne dass eine erneute Gesundheitsprüfung notwendig ist. Damit kann die Aufnahme in die Berufsunfähigkeitsversicherung aufgrund von Vorerkrankungen auch nicht abgelehnt werden.

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