Das ändert sich im Juli
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Das ändert sich im Juli

Neues für Rentner, Nutzer von Prepaid-Handys, zum Unterhaltsvorschuss, dem Glücksspiel- und dem Prostitutionsgesetz: Mit dem Start ins dritte Quartal Anfang Juli treten wieder etliche Gesetzesänderungen in Kraft.

Im Folgenden haben wir fünf wesentliche Punkte herausgegriffen:

Rentner

Mit Monatsbeginn steigen die Rentenbezüge in Ost (3,59 Prozent) und West (1,9 Prozent). Außerdem greift nun das „Flexirentengesetz“, das den Übergang vom Berufsleben in die Rente erleichtern soll.

Wer noch vor Erreichen der Altersgrenze in Rente geht, darf damit mehr dazuverdient, ohne Abzüge zu befürchten. Bisher waren 450 Euro monatlich anrechnungsfrei, ab sofort steigt der Betrag auf 6.300 Euro im Jahr, also umgerechnet 525 Euro je Monat. Wer auf das Jahr gerechnet mehr als 6.300 Euro verdient, muss je nach Höhe der Einkünfte weiterhin mit Abzügen rechnen.

Unterhaltsvorschuss bis zum 18. Lebensjahr möglich

Eine gute Nachricht für Alleinerziehende, deren Ex-Partner keinen oder zu wenig Unterhalt für den Nachwuchs zahlt: Ab sofort gibt es den staatlichen Unterhaltszuschuss, bis die Volljährigkeit erreicht ist (vorher bis zum 12. Lebensjahr). Die maximale Bezugsdauer von sechs Jahren entfällt zugleich.

Prostitutionsgesetz wird verschärft

Die Prostitution wird weiter reglementiert. Wer dem Gewerbe nachgeht, muss sich behördlich und mit Lichtbild registrieren lassen. Eine Gesundheitskontrolle ist bindend vorgeschrieben. Auch Bordellbetreiber brauchen eine Erlaubnis – Betriebskonzept und Eignung der Räumlichkeiten werden vorher geprüft. Für Verstöße gegen die Kondom-Pflicht drohen Geldstrafen von bis zu 50.000 Euro.

Keine Prepaid-Karten ohne Ausweis

Prepaid-Karten dürfen ab Juli nur noch gegen Vorlage eines Ausweis-Dokuments verkauft werden. Die mündliche Angabe der Personalien genügt nicht mehr. Mit der Neufassung von Artikel § 111 des Telekommunikationsgesetzes soll die Strafverfolgung –Stichwort Terrorismus – erleichtert werden.

Glücksspiel

Die Änderung des Glücksspielstaatsvertrages sieht unter anderem vor, maximal zwölf Geräte pro Spielhalle zu genehmigen. Sie tritt zum 1. Juli in Kraft, noch immer wird jedoch über Ausnahmen für Härtefälle diskutiert. Die Automatenwirtschaft macht unter anderem geltend, dass es zu Arbeitsplatzverlusten und Steuermindereinnahmen in Millionenhöhe kommen werde.

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