Schulanfang: Was Eltern beachten sollten
Einschulung erfordert Planung im Voraus
Im Sommer oder im Frühherbst machen sich rund eine Dreiviertelmillion Kinder in Deutschland das erste Mal auf den Weg zur Schule. Der Schulanfang ist nicht nur für Kinder aufregend, auch für die Eltern ist dieser Schritt des Nachwuchses auf dem Weg zum Erwachsenwerden oft ein einschneidendes Erlebnis. Über einige Dinge sollten sich die Erziehungsberechtigten schon im Vorwege Gedanken machen: Die Wahl der Grundschule, den richtigen Zeitpunkt der Einschulung und die finanziellen Verpflichtungen, die mit diesem neuen Lebensabschnitt der Kinder einhergehen.
Grundschulwahl ist oft eingeschränkt
Schon Monate vor dem Schulbeginn müssen Sie Ihr Kind an einer Grundschule anmelden. Die Bundesländer haben teils sehr unterschiedliche Regelungen, was die Wahlfreiheit der Schule angeht. Wohnen Sie beispielsweise in Hamburg, können Sie sich aussuchen, auf welche Grundschule Ihr Kind gehen soll – und in den allermeisten Fällen wird dem Wunsch auch entsprochen. In anderen Ländern wie Rheinland-Pfalz wird Ihrem Kind hingegen eine Schule aus Ihrem Einzugsgebiet zugeteilt. Sind Sie mit dieser Entscheidung unglücklich, müssen Sie die Versetzung auf eine andere Grundschule in einem Antrag gut begründen.
Sind Sie und Ihr Kind ausreichend versichert?
Spätestens mit der Einschulung sollten Sie zudem überprüfen, ob Ihr Bestand an Versicherungen ausreicht, die Sie für sich und Ihre Kinder abgeschlossen haben. Sollten Sie keine private Haftpflichtversicherung in Ihrem Portfolio besitzen, wird es nun höchste Zeit. Denn im Alter von 7 Jahren gelten Kinder nicht mehr als deliktunfähig.
Wann ist Ihr Kind schulpflichtig?
In der Regel hat Ihr Kind bereits seinen sechsten Geburtstag gefeiert, bevor es in die Schule kommt. Die genauen Stichtage, nach denen sich die Schulpflicht richtet, unterscheiden sich je nach Bundesland.
In einigen Ländern kann Ihr Kind auch schon kurz vor dem sechsten Geburtstag schulpflichtig werden. Voraussetzung für den Besuch der Grundschule ist allerdings die Schulreife, die meist ein Schularzt attestiert. Liegt diese schon vor dem vorgesehenen Schuleinstieg vor, kann der Nachwuchs auch ein Jahr früher eingeschult werden. In Ausnahmefällen sind auch Rückstellungen möglich, also das Verschieben des Schulbeginns um ein Jahr nach hinten.
Kinder benötigen eine Grundausstattung, wenn sie in die Schule kommen. Stifte, Hefte und andere Arbeitsmaterialien wie Schere, Kleber oder Tuschkasten sind noch recht günstig zu bekommen, aber ein ergonomischer Ranzen erfordert schnell einen dreistelligen Euro-Betrag. Dazu die Kosten für Federmäppchen, Turnbeutel, Schultüte und einen Schreibtisch für die Hausaufgaben – am Ende kommt einiges zusammen.
Sonderurlaub zur Einschulung eher die Ausnahme
Viele Eltern würden sich zur Einschulung Ihres Kindes gerne frei nehmen, um ihnen in diesen aufregenden Zeiten beizustehen. Das können sie natürlich tun, doch einen Anspruch auf bezahlten Sonderurlaub sieht das Gesetz dafür nicht vor. Immerhin dürfen Arbeitgeber einen Urlaubsantrag für die Einschulung des eigenen Kindes kaum ablehnen, dafür müssten schon gewichtige Gründe vorliegen.
Ab wann sollen Kinder allein zur Schule gehen?
Die ersten Schultage müssen Kinder verständlicherweise zur Schule gebracht werden, da sie den Schulweg noch nicht verinnerlicht haben. Doch wann ist der Zeitpunkt gekommen, Ihrem Kind den Weg zur Schule eigenständig zumuten zu können? Das hängt von mehreren Faktoren ab: Wie kompliziert der Schulweg ist, wie gefährlich er ist und welche Reife Ihr Kind aufweist. Grundsätzlich spricht aber nichts dagegen, Erstklässler alleine zur Schule zu schicken.