Schulfähigkeit: Was sollte mein Kind zur Einschulung können?
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Schulfähigkeit: Was sollte mein Kind zur Einschulung können?

Die exakten Voraussetzungen für die Einschulung sind Ländersache. Die Schulfähigkeit umfasst aber eine Reihe von allgemeinen Kompetenzen, die vorausgesetzt werden, damit Kinder eingeschult werden können. Welche das sind, lesen Sie hier.

Zeitpunkt der Einschulung ist variabel

Generell beginnt die Schulpflicht, wenn das Kind zu dem vom jeweiligen Bundesland festgelegten Stichtag sechs Jahre alt ist. Dieser liegt in jedem Fall zwischen 30. Juni und 30. September eines jeden Jahres. Allerdings können Kinder, die nach dem Stichtag für die Einschulung sechs Jahre alt werden, auf Antrag der Eltern vorzeitig in die Schule aufgenommen werden. Voraussetzung dafür ist die Schulreife. Um diese festzustellen, wird unter anderem mit Schulreifetests oder Schuluntersuchungen gearbeitet. In einigen Ländern besteht vor dem Schuleintritt sogar eine gesetzliche Pflicht zur Teilnahme für alle Kinder.

Auf der anderen Seite ist es ebenfalls möglich, das Kind ein Jahr später einzuschulen, wenn es die notwendige Schulreife zum Zeitpunkt der eigentlichen Schulpflicht nicht besitzt. Diese Einschätzung kann auf einem Entwicklungsbericht der ErzieherInnen des Kindergartens basieren oder auf der Einschätzung der Eltern. Zudem wird in der Einschulungsuntersuchung festgestellt, ob ein Kind in irgendeinem Bereich besondere Förderung und Unterstützung benötigt. Auch die Frage, ob für das Kind eine Rückstellung die beste Lösung sein könnte, wird dabei geklärt.

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Je nach Schulreife können Kinder ein Jahr früher oder später eingeschult werden.

Kinder müssen kein bestimmtes Wissen mitbringen

Die Schulreife basiert weder auf schulischem Wissen noch auf der Intelligenz eines Kindes. Es gibt auch keine Strichliste, welches Wissen Kinder für den Schulstart mitbringen sollten oder müssen. Viele Kinder können vor ihrer Einschulung zwar schon lesen und schreiben oder sogar rechnen, da sie die Grundlagen in der Vorschule vermittelt bekommen oder diese Fähigkeiten bereits von ihren Eltern gelernt haben. Doch das sind alles keine Voraussetzungen, um Kinder einzuschulen zu dürfen.

Eltern müssen auch keine Angst haben, dass ihr Nachwuchs ohne dieses Vorwissen in der Schule nicht mitkommt. Denn heutzutage wird in der Grundschule viel Wert auf selbstständiges Lernen gelegt und den Kindern für die Bewältigung von Aufgaben die Zeit gelassen, die sie individuell benötigen. Manche Schulen haben die herkömmlichen Klassen aufgrund der unterschiedlichen Ausgangslagen der Schulanfänger sogar durch jahrgangsübergreifenden Unterricht ersetzt.

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Kinder sollten zum Schulanfang soziale Kompetenzen mitbringen.

Schulreife basiert auf kognitiven, motorischen und sozialen Fähigkeiten

Wichtig ist allerdings, dass Kinder die kognitiven und motorischen Fähigkeiten sowie das Sozialverhalten und die Konzentrationsfähigkeit besitzen, die zum Erlernen schulischer Inhalte notwendig sind. Die gesetzlichen Vorgaben sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, oft aber sehr weit gefasst. Für Schulpsychologen oder Kinderärzte sind bei der Klärung der Schulreife insgesamt sieben verschiedene Gesichtspunkte ausschlaggebend, die die Entwicklung des Kindes betreffen:

  • Kognitive Fähigkeiten: Darunter fallen verschiedene geistige Fähigkeiten, zum Beispiel einzelne Buchstaben aus Wörtern herauszuhören oder etwas nachzubauen oder abzumalen.
  • Körperliche Entwicklung: Damit ist die Größe und das Gewicht im Vergleich zu Gleichaltrigen gemeint; in der Regel sind Kinder zur Einschulung zwischen 108 und 132 Zentimeter groß und zwischen 17 und 25 Kilogramm schwer.
  • Motorische Fähigkeiten: Fein- und grobmotorische Fähigkeiten sollten vorhanden sein, darunter fallen Fähigkeiten wie balancieren, Ball fangen, rückwärts laufen, ausschneiden und ausmalen
  • Sprachliche Fähigkeiten: Sprechen und Verstehen sind wichtig. Das Kind muss sich mitteilen und das Gesagte aufnehmen und begreifen können.
  • Konzentrationsfähigkeit:Die Bereitschaft und Ausdauerfähigkeit, um sich mit Aufgaben den erforderlichen Zeitraum über zu beschäftigen und still sitzen zu können, sind ebenfalls ausschlaggebend für die Schulreife.
  • Sozialverhalten: Das Kind sollte Kontakte knüpfen können und sich in einer Gruppe angemessen verhalten: gemeinsam spielen, lernen und Regeln einhalten.
  • Emotionale Fähigkeiten: Kinder sollten auch emotional reif genug sein, also mehrere Stunden ohne Eltern auskommen können, keine übermäßigen Ängste haben und Enttäuschungen verkraften können.

Dabei müssen nicht zwangsweise alle Punkte vollumfänglich erfüllt sein, damit Ihr Kind zur Schule gehen darf. Vielmehr sollte ein Gesamteindruck vermittelt werden, der darauf schließen lässt, dass Ihr Kind sich im Schulalltag gut zurechtfindet. Manche der oben genannten Fähigkeiten entwickeln und festigen sich erst während der Schulzeit vollständig.

Anhaltspunkte für Schulreife durch Vorsorgeuntersuchung U9

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Bei der Vorsorgeuntersuchung U9 bekommen Sie Anhaltspunkte für die Schulreife Ihres Kindes.

Die Früherkennungsuntersuchung U9 sollte im Alter zwischen 60 und 64 Monaten vorgenommen werden, also in der Regel wenige Monate vor dem vorgesehenen Schulbeginn. Die U9 kann vor der Schuleingangsuntersuchung schon Hinweise darauf geben, ob der Nachwuchs in Kürze schulreif sein wird oder eher nicht. Denn neben der rein medizinischen Untersuchung befasst sich der Arzt auch mit der Sprachentwicklung des Kindes, seiner Motorik und seinem Sozialverhalten. Seit September 2016 sollen Kinderärzte bei der U9 zudem vermehrt auf mögliche psychische Probleme und soziale Konflikte in der Familie achten.

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