Postnatale Pflege, Erholung & Selbstfürsorge nach der Geburt
Die ersten Stunden nach der Geburt
In den ersten Stunden nach der Geburt passiert so viel, dass die frischgebackenen Eltern erst im Nachhinein alles erfassen können. Zu den Eindrücken der Geburt kommen die Nennung des gewünschten Namens bei der Geburtseinrichtung, die Erstversorgung des Kindes, das Staunen über das kleine Wunder, das erste Stillen, der Wunsch nach Schlaf, der Umgang mit möglicherweise nachgeburtlichen Schmerzen, der Austausch mit dem Krankenhauspersonal oder den Hebammen des Geburtshauses, aber auch die Frage, wann man nach Hause gehen kann und was man die ersten Tage nach der Geburt nicht vergessen darf sowie die Sorge, etwas falsch zu machen.
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Postnatale Begleitung: Die ersten Tage nach der Geburt
Die neuen Eindrücke und Empfindungen werden langsam einsortiert und die frischgebackenen Eltern fühlen sich in den kommenden Tagen nach der Geburt immer sicherer im Umgang mit ihrem Kind und lernen Stück für Stück, die Bedürfnisse zu deuten. Sie erfahren, was ihr Baby besonders mag und wie es sich beruhigen lässt. Eine wertvolle Begleitung ist weiterhin die Hebamme. Sie unterstützt im Wochenbett, begleitet die ersten Stillerfahrungen, beantwortet die vielen Fragen und ist bei Sorgen und Ängsten Ansprechpartnerin.
Wichtig zu wissen: Haben sich die Eltern nach der Geburt noch nicht auf einen Namen festgelegt, können sie diesen innerhalb eines Monats beim zuständigen Standesamt melden.
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U-Untersuchungen und Standesamt: Das muss man direkt nach der Geburt machen
Die erste Untersuchung des neugeborenen Kindes (U1) erfolgt
direkt nach der Geburt durch die Hebamme oder eine:n Ärzt:in. Die zweite
Vorsorgeuntersuchung (U2) steht bereits zwischen dem vierten und zehnten
Lebenstag des Babys an und darf nur von Ärzt:innen durchgeführt werden. Das
heißt: Es steht der erste Besuch in einer kinderärztlichen Praxis an.
Ebenfalls
sollten Eltern die U3 im Terminkalender vermerken: Sie findet zwischen der
vierten und fünften Lebenswoche statt.
Auch sollten Eltern innerhalb von sieben Tagen ihr Kind beim Standesamt anmelden: Wenn das Kind in einem Krankenhaus, Geburtshaus oder einer Geburtsklinik geboren wurde, benachrichtigt die Einrichtung das zuständige Standesamt und übermittelt die Geburtsbescheinigung. Wurde das Kind zuhause geboren, stellt der:die Geburtshelfer:in die Geburtsbescheinigung aus und die Eltern müssen diese dem Standesamt innerhalb einer Woche vorlegen. Vom Standesamt bekommt die Mutter die Geburtsurkunde sowie drei Geburtsbescheinigungen: für die Beantragung von Kindergeld, die Beantragung von Elterngeld sowie die Anmeldung des Kindes bei der Krankenversicherung – wichtig für die gesundheitliche Absicherung und den Erhalt der Versichertenkarte des Kindes.
Tipp: Damit sich die Mutter körperlich schonen kann, kann sie einer Vertrauensperson eine schriftliche Vollmacht erteilen. Mit dieser Vollmacht kann die Vertrauensperson alle Behördengänge erledigen.
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Daran sollten nicht verheiratete Paare denken
Ist das Paar nicht verheiratet, sollte die Vaterschaftsanerkennung beim Standesamt oder Jugendamt abgegeben werden. Möchte das Paar gemeinsam für das Kind sorgen, müssen sie zudem eine gemeinsame Sorgerechtserklärung beim Jugendamt oder einem Notar abgeben. Alleinerziehende Mütter können Kindesunterhalt oder Unterhaltsvorschuss bekommen. Im Konfliktfall können sie beim Jugendamt eine Beistandschaft beantragen.
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Die ersten Wochen nach der Geburt: Erholung im Wochenbett
Nach der Geburt beginnt das Wochenbett. Was ist das Wochenbett? Das Wochenbett umfasst die ersten sechs bis acht Wochen nach der Entbindung. In dieser Zeit stellt der Körper wieder auf „Normalmodus“ um: Die Gebärmutter bildet sich zurück – während der Schwangerschaft hat sie sich um das 20-Fache vergrößert. Frauen merken das an den sogenannten Nachwehen. Auch Muttermund und Vagina verkleinern sich. Das Blutvolumen nimmt ab. Die Hormone stellen sich von Schwangerschaft auf Stillen um – was einige Tage Stimmungsschwankungen zur Folge haben kann. Mediziner:innen sprechen von „Baby-Blues“ oder „Heultagen“. Schlafmangel und eine erste Überforderung mit der neuen Situation können die psychische Verstimmung verstärken. Je mehr Unterstützung die frisch gebackenen Eltern von Familie und Freunden bekommen, desto besser kann das Einleben gelingen.
Achtung: Hält der Baby-Blues länger als zwei Wochen an, sollte an eine Wochenbettdepression gedacht und ein Termin bei der hausärztlichen Praxis vereinbart werden.
Tipp 1: Zwischen der sechsten und achten Woche nach der Geburt ist eine Kontrolluntersuchung nach der Entbindung beim Frauenarzt oder der Frauenärztin empfohlen. Dieser Termin ist ebenfalls geeignet, Probleme körperlicher und seelischer Art anzusprechen.
Tipp 2: Für die erste Zeit nach der Geburt haben Mütter unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Haushaltshilfe. Die Kosten übernimmt die Krankenkasse. Fragen Sie frühzeitig bei Ihrer Krankenkasse nach, wie das in Ihrem Falle ist, welche Unterlagen (ärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit) Sie bis wann wo einreichen müssen und wo Sie eine Haushaltshilfe finden.
Selbstfürsorge: Was sollte man im Wochenbett nicht tun?
Frauen sollten sich im Wochenbett von den Strapazen der Geburt erholen und ihre Kräfte für das Neugeborene sammeln. Stress, Termine und Konflikte sollten während dieser Zeit tabu sein. Auch sollten Frauen auf eine gesunde Ernährung achten und nicht schwer heben oder tragen, um mögliche Geburtsverletzungen zu schonen und die Heilung des Körpers zu unterstützen. Auf Sport sollten sie ebenfalls verzichten. Die Zeit im Wochenbett ist zudem für die Mutter-Kind-Bindung bedeutsam. Es sind die ersten Wochen gemeinsam mit dem Kind. Diese neue Erfahrung und die Einstellung auf die neue Situation sollten im Fokus des Wochenbetts stehen. Viele Mütter müssen sich zunächst an das Stillen gewöhnen. Das braucht Ruhe und Zeit. Gerade zu Beginn kann das Stillen Probleme bereiten.
5 Tipps für die Stillzeit
Die Stillzeit ist eine aufregende Zeit. Das Kind jederzeit ernähren zu können – unabhängig von Ort, Zeit und Verfügbarkeiten ist etwas Besonderes. Allerdings gestaltet sich das Stillen nicht immer so einfach. Viele Mütter haben gerade zu Beginn Probleme mit der Milchbildung oder wunden Brustwarzen oder das Kind verweigert die Brust oder schläft beim Trinken immer wieder ein. Die erste Zeit des Stillens erfordert daher oft reichlich Geduld und so manches Mal auch Hilfe und Tipps von der Hebamme. Die folgenden fünf Tipps können Ihnen das Stillen erleichtern:
- Stillem braucht Zeit. Machen Sie es sich bequem. Ein Stillkissen kann eine gute Unterstützung sein. So können Sie sich zurücklehnen, müssen den Arm nicht ständig hochhalten und können auch das Baby bequem betten. Legen Sie die Beine hoch, das ist angenehmer. Tipp: Das Kinn des Babys sollte nach oben zeigen und nicht auf seiner Brust aufliegen. Bringen Sie das Kind zur Brust und nicht die Brust zum Kind.
- Die Milchbildung stockt? Probieren Sie es mit häufigeren, kürzeren Stillmahlzeiten. Diese regen die Milchbildung an und sind für Mutter und Kind meist angenehmer: Die Brust spannt dann nicht so leicht und das Baby wird regelmäßig versorgt, ohne dass längere Hungerpausen entstehen.
- Bei wunden Brustwarzen helfen Seide-Einlagen für den Still-BH und spezielle Brustsalben. Fragen Sie Ihre Hebamme nach einer Empfehlung. Bei Entzündungen der Brust oder einem Milchstau sollten Sie ebenfalls Ihre Hebamme oder in Ihrer gynäkologischen Praxis um Rat fragen.
- Trinken Sie genügend. In der Stillzeit ist es wichtig, ausreichend zu trinken. Drei Liter sollten Stillende pro Tag trinken. Achtung: Bei Nierenerkrankungen oder Herz-Kreislauf-Krankheiten sollte die individuelle Trinkmenge mit einem Arzt oder einer Ärztin abgestimmt werden. Gute Durstlöscher neben Wasser sind ungesüßte Tees. Fragen Sie Ihre Hebamme, welche Kräutertees helfen können, die Milchbildung anzuregen, etwa mit Anis, Fenchel und Kümmel. Stark verdünnte Saftschorlen können ebenfalls den Durst löschen. Aber Achtung: Manche Kinder reagieren auf Säfte und Früchtetees mit Wundsein und Ausschlag am Po. Dann sollten Sie verzichten. Vorsichtig sollten Sie auch mit Kaffee sein: Koffein kann beim Kind Bauchweh und Blähungen verursachen.
- Nutzen Sie die verschiedenen Möglichkeiten der Aufbewahrung von Muttermilch. Pumpen Sie Muttermilch auf Vorrat ab, haben Sie verschiedene Lagerungsmöglichkeiten. Sie können mit den richtigen Hygienemaßnahmen frisch abgepumpte Muttermilch bis zu drei Tage bei unter 5 Grad Celsius im Kühlschrank aufbewahren. Transportieren Sie Muttermilch gekühlt und achten Sie darauf, die Kühlkette nicht zu unterbrechen. Sie können Muttermilch auch einfrieren. Bei -18 bis -22 Grad Celsius ist Muttermilch maximal sechs Monate im Gefrierschrank haltbar. Nach dem Auftauen sollte die Milch innerhalb von 24 Stunden verfüttert werden. Wichtig: Einmal eingefrorene Muttermilch nicht noch einmal einfrieren.
Die ersten Monate nach der Geburt: Wann Rückbildungskurs?
Nach Schwangerschaft und Geburt muss sich der Körper wieder in seinen Ursprungszustand bringen, also zurückbilden. Mütter können ihn dabei unterstützen: mit Rückbildungsgymnastik. Gezielte Übungen kräftigen die Muskulatur von Beckenboden, Rücken und Bauch. Rückbildung machen Frauen am besten in einem Rückbildungskurs unter fachlicher Anleitung. So werden Haltungsfehler vermieden und durch eine korrekte Ausführung der Übungen können Mütter den größten Nutzen für sich herausziehen. Für gesetzlich Versicherte sind diese Kurse – mit oder ohne Kind – kostenlos. Die Kassen zahlen die Kosten für Rückbildungskurse innerhalb von neun Monaten nach der Geburt. Rückbildungsgymnastik sollte nicht zu früh beginnen: Frühestens nach dem Wochenbett sollten Mütter einen Rückbildungskurs besuchen. Muskeln, Sehnen und Gewebe sind kurz nach der Geburt noch nicht bereit für größere Anstrengung und auch Geburtsverletzungen müssen erst verheilen.
Wann um den Kitaplatz kümmern?
Ob oder ab wann Eltern ihr Kind in eine Betreuung geben möchten, liegt ganz bei ihnen und hängt von ihrer persönlichen Situation, etwa den beruflichen Gegebenheiten, ab. Je nach Bundesland können die Kosten für eine Betreuung in einer Kindertagesstätte (Kita) variieren und je nach Wohnort gibt es zur Vergabe von Kitaplätzen unterschiedliche Vorgehensweisen. Sie können sich bereits vor der Geburt über Kitas in Ihrer Nähe informieren und Kontakt aufnehmen. Je früher sich Eltern kümmern, desto besser ist es. Zwar haben Sie ab dem ersten Geburtstag Ihres Kindes einen Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz, doch es kann passieren, dass in der Nähe keine Kitaplätze in Wohnortnähe mehr frei sind. Kommen Sie alleine nicht weiter, kann Ihnen das Jugendamt bei der Suche nach einem Kitaplatz oder einer Tagespflegeperson helfen. Je weiter weg der Kitaplatz ist, desto aufwändiger wird das Hinbringen und Abholen. Wichtig: Beachten Sie die Betreuungszeiten der Tagesstätten. Nicht immer passt das Angebot mit dem Berufsalltag und Berufszeiten zusammen.
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Mutter-Vater-Kind-Kuren: Neue Kraft tanken
Um neue Kraft nach der anstrengenden Phase von Schwangerschaft, Geburt und Stillzeit zu tanken, können Mütter und Väter eine Mutter-Vater-Kind-Kur bei der Krankenkasse beantragen. Die Mutter-Kind-Kuren und Vater-Kind-Kuren sind eine Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Es gibt Mütter-Kuren (ohne Kinder), Mutter-Kind-Kuren und Vater-Kind-Kuren. Eine solche Kur soll Müttern und Vätern helfen, neue Kraft zu schöpfen und im zukünftigen Alltag mit Kind besser zurechtzukommen. Eine Kur dauert in der Regel drei Wochen. Eine „Kurbedürftigkeit“ wird von einem Arzt oder einer Ärztin festgestellt. Dieser:Diese verschreibt die Kur und der Antrag kann bei der Krankenkasse gestellt werden.
Quellen: