Vorgehen bei einer internationalen Kindesentführung
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Vorgehen bei einer internationalen Kindesentführung

Kommt es in Familien zum Bruch, leiden die Kinder am meisten. Besonders dramatisch wird die Situation, wenn Vater oder Mutter das Kind ins Ausland entführen, um es dem sorgeberechtigten Partner zu entziehen. Das Gesetz zielt darauf ab, die Lage im Sinne des Kindeswohls zu entspannen und eine sichere Rückkehr zu ermöglichen.

Erhebungen zum „Haager Kindesentführungsübereinkommen“(HKÜ) belegen, dass es sich bei den Entführern mehrheitlich um Mütter handelt. In zwei von drei Fällen sind sie für die Kindesentführung verantwortlich, in jedem dritten Fall der Vater. Andere Personen, zum Beispiel enge Verwandte, sind nur selten involviert. Zu Fällen von internationalen Kindesentführungen kommt es jedes Jahr weltweit in mehreren hundert Fällen, Schätzungen gehen von rund 1.500 Entführungen im Jahr aus.

Welche Möglichkeiten bestehen bei einer internationalen Kindesentführung?

Aus rechtlicher Sicht handelt es sich bei einer Kindesentführung, im familiären Rahmen oft auch als Kindesentziehung oder Kindesmitnahme bezeichnet, um einen Bruch des Sorge- beziehungsweise Umgangsrechts. Dem Täter droht eine Haftstrafe, bei einer Gefährdung des Kindes von bis zu zehn Jahren. Die Strafe ist jedoch zunächst sekundär, denn das Ziel der Gesetzgebung liegt in einer Deeskalation der Lage. Es soll ermöglicht werden, das Kind sicher wieder an seinen Wohnort zu bringen und auch dauerhaft eine Betreuung durch Vater und Mutter zu ermöglichen.

Als ein Weg zur Lösung der Entführungssituation bei zeitgleicher Regelung von Betreuungsfragen gilt die Mediation. Diese ist aber nur möglich, wenn der daheimgebliebene Ehepartner von einer Strafanzeige absieht. Die Rückführungsmodalitäten ohne Strafanzeige sind im Haager Kinderentführungsübereinkommen geregelt, das bereits 1980 in Kraft getreten ist.

Haager Kindesentführungsübereinkommen, HKÜ   

Zum HKÜ gehören mehr als 90 Staaten auf allen Kontinenten. Die Mitgliedsstaaten haben sich verpflichtet, entführte Kinder innerhalb von sechs Wochen in ihre Heimatländer zurückzuführen. Basis ist ein entsprechender Antrag, der innerhalb von 12 Monaten nach der Entführung gestellt werden muss. Das Sorgerecht berechtigt dazu, den HKÜ-Antrag einzureichen. Verantwortet wird das Thema in Deutschland von der „Zentralen Behörde für internationale Sorgerechtskonflikte“ beim Ministerium für Justiz.  

Mediation, Brückenbau für die Zukunft

Bei der Mediation erhalten Eltern die Chance, trotz der Entführung Fragen zu den künftigen Umgangsregelungen einvernehmlich zu klären. Mediatoren begleiten diesen Prozess, haben selbst aber keine Entscheidungsbefugnis.

Strafanzeige stellen

Mit einer Strafanzeige wird der Entführer über Interpol international zur Fahndung ausgeschrieben. Das zivilrechtliche HKÜ-Verfahrens und die Mediation sind damit obsolet.

Ist der Aufenthaltsort des Kindes nicht bekannt, werden das BKA und die deutsche Botschaft in dem Land involviert, in dem das Kind vermutet wird. Organisationen wie die „Initiative vermisste Kinder“ können helfen, Öffentlichkeit bei der Suche zu schaffen.   

Möglichkeiten, internationale Kindesentführungen zu verhindern

Besteht bereits im Vorfeld einer Entführung ein begründeter Verdacht, kann das Amtsgericht präventiv eingeschaltet werden. Die Richter können zum Beispiel das alleinige Sorgerecht oder das Recht auf Aufenthaltsbestimmung auf einen Ehepartner übertragen oder die Hinterlegung des Reisepasses vom Kind beim Jugendamt verfügen.  

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