Foodporn: Warum Sie Essensfotos teuer zu stehen kommen können
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Foodporn: Warum Sie Essensfotos teuer zu stehen kommen können

Foodporn ist in aller Munde. Unter dem beliebten Hashtag werden vor allem auf Instagram täglich unzählige Bilder von hübsch drapierten Schlemmereien gepostet. Doch ist das überhaupt zulässig? Wir verraten, worauf Sie achten sollten, damit die Fotosession kein böses Nachspiel hat.

Foodporn – das Auge isst mit!

Fast jeder, der auf Social-Media-Plattformen unterwegs ist, hat es schon mal getan: Das Foto vom Mittagessen geteilt. Vom frischen Fitnesssnack für zwischendurch bis zum glamourösen Sternemenü – der beliebte Trend macht vor keiner Mahlzeit halt. Plattform-Nutzer können offenbar nicht genug bekommen von den schicken Fotos von Burger, Lachssteak und Co.

Darum ist Foodporn so beliebt

Essen ist für viele mehr als die bloße Nahrungsaufnahme. Es ist ein Lebensgefühl. Mit Fotos von unserem Essen dokumentieren wir einen bestimmten Lifestyle und definieren, wie wir wahrgenommen werden wollen. Die Netzgemeinde honoriert den Einblick in die Essgewohnheiten von Bekannten, Freunden und Promis mit Likes und Kommentaren. Foodporn ist damit zu einer Kommunikationsform geworden, über die Leute zueinander finden und sich über ein gemeinsames Interesse verständigen – ähnlich wie in Mode- und Musikbewegungen.

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Schön anzusehen: Ästhetische Fotos von drapierten Menüs boomen im Netz.

Urheberrecht: Vorsicht bei künstlerisch anmutenden Kreationen

Bei besonders extravaganten Schöpfungen in Restaurants, sollten Sie mit dem Fotografieren allerdings vorsichtig sein. Denn: Ist das Menü besonders künstlerisch arrangiert, ist die Speise unter Umständen urheberrechtlich geschützt! Der Koch ist in diesem Fall Schöpfer eines Werkes und hat das Urheberrecht am Gericht. Über die Veröffentlichung und Vervielfältigung seiner Kreation darf nur er entscheiden.

Damit der Schnappschuss vom Mittagessen Ihnen nicht den Appetit verdirbt, sollten Sie daher im Zweifel Koch oder Wirt um Erlaubnis fragen. Denn eine Abmahnung der Urheberrechtsverletzung kann teuer werden. Bereits außergerichtlich können hier Ansprüche von mehreren hundert Euro entstehen. Dafür ist es unerheblich, ob Sie das Foto öffentlich posten oder nur im privaten Kreis teilen.

Das Wort des Wirtes gilt

Gut zu wissen: Verbietet der Inhaber eines Cafés oder Restaurants Bilder von den Gerichten ausdrücklich, sollten Sie sich auf jeden Fall daran halten – selbst wenn die Menükreation nicht urheberrechtlich geschützt ist. Denn mit dem Verbot macht der Wirt von seinem Hausrecht Gebrauch.

Fazit: Vergessen Sie über die Begeisterung für Ihr Mittagessen nicht, bei besonders kunstvollen Kreationen ein Okay vor dem Fotoshooting einzuholen. Die Bockwurst in der Pommesbude um die Ecke wird sicherlich keinem Urheberrecht unterliegen – aber wahrscheinlich eignet sie sich auch weniger dafür, auf Instagram, Facebook und Co. gepostet zu werden.

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Svenja Hauke
Autor/-in
Von makelloser Haut bis Tipps&Tricks rund ums Abnehmen. Als bekennender Fitness- und Beauty-Freak verrät sie Leserinnen und Leser ihre besten Tipps.
Svenja Hauke
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