Diese 6 Gesetze bricht jeder mal im Alltag
1. Mit dem Fahrrad auf dem Gehweg fahren
Großstädter kennen das: Da ist man mit dem Rad unterwegs, der Radweg hört auf und die rechte Fahrbahn ist mal wieder verstopft – da kann man doch schnell auf dem Gehweg an den Autos vorbeifahren, oder? Leider nein. Wenn Sie älter als zehn Jahre alt sind, müssen Sie, je nach Beschilderung, entweder den Radweg oder die Straße benutzen. Die einzige Ausnahme: Sie begleiten Ihr Kind, das auf dem Gehsteig fährt. Wer Fahrrad fahrend auf dem Gehweg erwischt wird, zahlt 10 Euro. Wenn Sie andere behindern oder gefährden sogar 15 bzw. 20 Euro.
2. Bei Rot über die Ampel gehen
Noch ein Beispiel aus dem Straßenverkehr, dieses Mal die Fußgänger betreffend. Als Kind haben Sie zwar gelernt, dass Sie immer auf das grüne Männchen warten sollen. Aber spätestens ab der Teenager-Zeit setzt sich die rebellische Ader durch und Sie gehen doch bei roter Ampel über die Straße. Das kostet 5 Euro, wenn Sie erwischt werden – wenn Sie einen Unfall verursachen, sogar 10 Euro.
3. Im Supermarkt die Ware probieren
Wenn es im Sommer sehr heiß ist und die Warteschlange an der Supermarkt-Kasse sehr lang, genehmigt man sich schnell mal einen Schluck Wasser aus der noch nicht bezahlten Flasche. Allerdings gehört das Wasser vor dem Bezahlen dem Supermarkt. Und auch, wenn Sie sich nur eine einzige Erdbeere in den Mund stecken, ist das Diebstahl. Eine Verpackung öffnen dürfen Sie im Supermarkt übrigens nur, wenn Sie das Produkt nicht beschädigen bzw. der Supermarkt es danach noch verkaufen kann. Einen Eierkarton dürfen Sie öffnen, ein Glas Einmachgurken allerdings nicht.
4. Kuli von der Arbeit mitnehmen
Der Kugelschreiber mit dem Firmenlogo ist ganz klar Firmeneigentum. Nehmen Sie Ihn mit, handelt es sich um Diebstahl. Aber natürlich hat schon jeder mal so ein Schreibgerät in die Tasche gesteckt – ob aus Versehen oder mit Absicht, sei dahingestellt. Ein Diebstahl der Kulis würde wahrscheinlich auch nicht geahndet. Sie sind meist Werbematerial von geringem Wert, der Schaden für den Arbeitgeber daher nicht der Rede wert. Lassen Sie aber teurere Gegenstände mitgehen, könnte Sie das den Job kosten.
5. Hundekot nicht entfernen
Dafür hat Sie bestimmt schon so mancher Fußgänger verflucht, wenn er voll in den Hundekot getreten ist, den Sie nicht weggeräumt haben! Die Hinterlassenschaften des Hundes nicht zu entfernen, ist nicht nur rücksichtslos gegenüber Ihren Mitmenschen, sondern gilt auch als Ordnungswidrigkeit . Das verstößt nämlich gegen das Abfallgesetz. Und weil der nicht weggeräumte Hundekot in manchen Gemeinden zum echten Problem werden kann, wird er zum Beispiel in Köln und in München mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 Euro bestraft!
6. Die Garage vollstellen
In Nordrhein-Westfalen gibt es sogar eine Vorschrift, was Sie in Ihrer Garage oder Ihrem Garagenstellplatz unterbringen müssen! Sollte das nämlich nicht Ihr Auto sein, sondern alte Möbel oder eine Sammlung Modellflugzeuge, können Sie ein Bußgeld aufgebrummt bekommen. Denn laut Landesbauordnung darf man in NRW Garagen und Stellplätze nicht zweckentfremden. In einem Urteil von 2015 musste ein Garageneigentümer 500 Euro Bußgeld zahlen. Ganz schön happig!