YouTube Videos einbetten: Was ist erlaubt, was nicht?
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YouTube Videos einbetten: Was ist erlaubt, was nicht?

Ziel von YouTube ist es, Videos möglichst weit zu verbreiten, denn damit verdient die Plattform Geld. Für Internetnutzer ist es daher möglich, fremde YouTube-Videos auf der eigenen Homepage oder dem Blog einzubetten oder in sozialen Netzwerken zu teilen. Doch was gilt es dabei zu beachten?

YouTube Videos einbetten: Ist das erlaubt?

Wird ein YouTube-Video auf einer anderen Webseite „eingebettet“ (Englisch: embedded), bedeutet das, es wurde nicht heruntergeladen und anderer Stelle wieder hochgeladen – es wird also nicht kopiert und dann weiterverwendet. Embedding bedeutet, dass das Video sich weiterhin auf der Ursprungsseite befindet und von dort auf eine andere Seite gestreamt und dort angezeigt wird. Bezeichnet wird diese Technik als „Framing“. Rechtlich wird ein eingebettetes Video damit genau so bewertet wie eine Verlinkung (EuGH, AZ C-348/13).

Da es sich beim Framing nicht um eine Vervielfältigung handelt, greift das Einbetten nicht in die Urheberrechte ein. Hat ein Urheber ein Video auf YouTube hochgeladen und damit frei zugänglich gemacht, erklärt er sich automatisch damit einverstanden, dass Sie oder andere Nutzer es auf Webseiten oder auf Social-Media-Plattformen einbetten dürfen. Urheber, die mit dem Framing auf externen Seiten nicht einverstanden sind, haben allerdings die Möglichkeit, das Einbetten ihrer Videos im Vorfeld technisch zu unterbinden.

Darf man YouTube Videos teilen?

Wenn YouTube Videos einbetten erlaubt ist, darf man YouTube Videos teilen? Die Antwort lautet: Ja. Wie beim Prozess des YouTube Videos einbetten wird auch hier ein Link zur Ursprungsseite des Videos gesetzt. In diesem Sinne darf man YouTube Videos teilen - aber nur wenn es sich um ein Video handelt, zu dessen Veröffentlichung eine Einverständnis des Urhebers vorliegt. 

YouTube Videos einbetten: Wann ist die Einbindung verboten?

Anders verhält es sich die Lage zum YouTube Videos einbetten, wenn ein Video ohne Zustimmung des Urhebers auf YouTube veröffentlicht wurde. Eine entsprechende Grundsatzentscheidung hat 2015 der Bundesgerichtshof (BGH) getroffen (AZ I ZR 46/12). Demnach wird das Urheberrecht verletzt, wenn solche illegal hochgeladenen Videos über soziale Medien geteilt oder auf anderen Seiten eingebettet werden.

Vor allem Videos von Filmen oder Serien, die auf anderen Portalen kostenpflichtig sind, können ein Risiko darstellen. Ist der Upload auf YouTube ohne Zustimmung des Rechteinhabers erfolgt, kann das Einbetten in diesem Fall eine Abmahnung und Schadenersatzforderungen nach sich ziehen. Auf Verlangen des Urhebers muss ein eingebettetes Video im Falle einer illegalen Veröffentlichung auf YouTube von der Homepage, dem Blog oder aus den sozialen Medien entfernt werden. 

YouTube Videos einbetten: Sorgfaltspflicht für eingebettete Inhalte

Auch bei illegalen Inhalten kann das YouTube Video einbetten problematisch werden. Beinhaltet ein Video eindeutig rechtswidrige Handlungen oder Inhalte, kann das Einbinden auf der eigenen Seite Haftungsrisiken nach sich ziehen. Um illegale Inhalte oder die Verletzung von Rechten Dritter im Video auszuschließen, sollten Sie sich vor YouTube Video einbetten den Inhalt aufmerksam anschauen. Eine Radiosendung beispielsweise, die im Hintergrund eines Videos läuft, unterliegt in der Regel dem Urheberrechtsschutz – wird das entsprechende Video eingebettet, kann das unangenehme Folgen haben.

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