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Sind Heizkosten steuerlich absetzbar oder nicht?
Heizkosten sind oft eine große Belastung
Die Heizkosten machen einen großen Teil der Nebenkosten aus, die Sie als Eigentümer oder Mieter für Ihre Wohnung ausgeben müssen. Für eine 70 Quadratmeter große Unterkunft zahlten die Bewohner im Jahr 2017 im Durchschnitt zwischen 60 und 75 Euro monatlich an Heizkosten, abhängig vom Energieträger. Gerade in energetisch schlechteren Wohngebäuden sind die Heizkosten im Vergleich zu einem energetisch besseren Neubau oft doppelt so hoch. Da würde es sich lohnen, die Kosten für die Wärmeversorgung von der Steuer abzusetzen. Doch ist das überhaupt möglich – und wenn ja, in welcher Höhe?
Reine Heizkosten sind nicht steuerlich absetzbar
Heizkosten zählen zu den Verbrauchskosten – und diese können Sie in der Regel nicht von der Steuer absetzen. Mieter sind allerdings berechtigt, viele Posten aus der Nebenkostenabrechnung beim Finanzamt geltend zu machen. Dazu zählt zum Beispiel die Wartung der Heizungsanlage oder der Austausch der Zähler nach dem Eichgesetz durch einen Handwerker. Die Kosten für solche Dienstleistungen finden Sie als Mieter oft in der Nebenkostenabrechnung, die Ihnen der Vermieter einmal jährlich schickt.
Das Finanzamt erkennt jedoch nicht den vollen Betrag an: Lediglich 20 Prozent der Arbeitskosten können von der Steuer abgesetzt werden. Nicht begünstigt ist der Aufwand für das Material. Kostet die Wartung der Heizungsanlage beispielsweise 100 Euro, wird die Steuerlast nur um 20 Euro gemindert. Der Höchstbetrag für die erstattungsfähigen Ausgaben von Handwerkerleistungen liegt bei 1.200 Euro im Jahr.
Steuerersparnis mit Arbeitszimmer
Etwas anders verhält es sich, wenn Sie ein Arbeitszimmer haben und dieses von der Steuer absetzen dürfen. Dabei sind zwei Varianten möglich:
- Wenn die berufliche Nutzung Ihres häuslichen Arbeitszimmers mehr als die Hälfte Ihrer gesamten beruflichen Tätigkeit ausmacht oder Ihnen für Ihre Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, können Sie anteilig die Ausgaben für Miete, Strom – und eben auch die Heizkosten – bis maximal 1.250 Euro absetzen. Lehrer fallen in der Regel unter diese Regelung.
- Sind Sie selbstständig oder arbeiten ausschließlich zu Hause, können Sie alle anteiligen Ausgaben als Werbungskosten geltend machen.