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Heizung ablesen: Werte, Termine, Kosten
Vermieter müssen den Verbrauch erfassen
Sie werden in der Regel an die Eingangstür oder in den Hausflur des Wohngebäudes geklebt: Zettel, auf denen der jährliche Ablesetermin der Zähler vermerkt ist. Vermieter sind nämlich verpflichtet, den anteiligen Verbrauch ihrer Mieter an Heiz- und Warmwasserkosten für die Betriebskostenabrechnung zu erfassen. Die Durchführung erfolgt entweder durch den Vermieter selbst oder durch eine beauftragte Firma. Oft geschieht das zum Jahresbeginn, die Ablesung kann aber auch an einem beliebigen Termin im Jahresverlauf erfolgen.
Zähler selbst ablesen
Grundsätzlich sind Mieter dazu verpflichtet, dem beauftragten Unternehmen oder dem Vermieter das Ablesen der Zähler zu ermöglichen. Einige Vermieter gestatten es jedoch auch dem Mieter, die Heizung selbst abzulesen und den aktuellen Stand schriftlich mitzuteilen. Das spart die mitunter lästige Terminvereinbarung. Geld sparen können Sie durch die Eigeninitiative allerdings nicht: Die Kosten für den Ablesedienstleister werden in der jährlichen Heizkostenabrechnung trotzdem vollständig auf alle Mieter des Gebäudes umgelegt.
Unabhängig von der Zeitersparnis ist es sinnvoll, die jährliche Heizkostenabrechnung zu prüfen und dafür Ihre Verbrauchswerte selbst zu ermitteln, da sich auch bei den Fachkräften Ablesefehler einschleichen können.
Elektronische Heizkostenverteiler
Wollen Sie Ihre Heizung persönlich ablesen, müssen Sie einen Blick auf die Heizkostenverteiler werfen. Diese kleinen Messgeräte sind an den meisten Heizkörpern angebracht. Moderne Heizungen verfügen oft schon über Geräte, die den Verbrauch elektronisch erfassen. Allerdings nicht direkt: Sie messen die Temperatur der Heizung und vergleichen diese meist mit der Raumtemperatur. Aus diesen Werten errechnet der Heizkostenverteiler automatisch den Brennstoffverbrauch.
Wird der Verbrauch auf dem Gerät nicht direkt in Kilowattstunden (kWh) angezeigt, müssen Sie diesen mithilfe eines Taschenrechners und dem Umrechnungsfaktor der Heizung selbst ermitteln. Den Faktor finden Sie in der Betriebsanleitung Ihrer Heizung oder im Internet.
Doch beachten Sie: Veränderte Brennstoffpreise sowie der Energieverbrauch im gesamten Wohngebäude werden durch diese Messung nicht erfasst. Insofern ist es Ihnen nicht möglich, anhand der digitalen Ablesung Ihre Kosten genau zu ermitteln.
Heizkostenverteiler nach dem Verdunstungsprinzip
Ältere Heizungen sind oft noch mit einem Heizkostenverteiler nach dem Verdunstungsprinzip ausgestattet. Bei solchen Modellen müssen Sie die Skala an einem Röhrchen ablesen, das auf der Rückseite des Zählers angebracht ist. Abhängig von der Temperatur der Heizung verdunstet eine spezielle Flüssigkeit in diesem Röhrchen schneller oder langsamer. Auch hier ist die Ermittlung des Verbrauchs kompliziert, da die abgelesenen Stricheinheiten erst mit Verrechnungsschlüsseln multipliziert werden müssen. Heizkostenverteiler nach dem Verdunstungsprinzip arbeiten zudem oft ungenauer als die elektronische Variante.
Heizung ablesen: Termin verpasst – was kostet das?
Der Termin zum Ablesen der Zähler wird in der Regel ein bis drei Wochen zuvor bekanntgegeben. Doch manche Mieter vergessen den Tag in der Zwischenzeit oder können zu der angekündigten Uhrzeit nicht zu Hause sein. Ist das bei Ihnen der Fall, teilen Sie dem Vermieter Ihre Abwesenheit mit.
Der muss dann einen oder gegebenenfalls sogar zwei Alternativtermine für die Ablesung anbieten. Diese dürfen auch während der gängigen Arbeitszeiten stattfinden. Berufstätige sollten versuchen, dem Ableser durch Nachbarn oder Verwandte Zugang zur Wohnung zu ermöglichen. Für die Festlegung eines neuen Ablesetermins dürfen dem Vermieter keine zusätzlichen Kosten auferlegt werden.
Soweit der Mieter jedoch schuldhaft zwei oder sogar drei Ablesetermine versäumt hat, können die zusätzlichen Ablese- und Fahrtkosten vom Vermieter auf ihn umgelegt werden. Meist sind das um die 50 Euro. Spätestens dann wird der Verbrauch geschätzt.
Für einige Wohnungen sind moderne Erfassungsgeräte bereits in der Lage, den Verbrauch per Funk außerhalb der Wohnung abzulesen. Der Termin für die Ablesung entfällt dann.