Alltagsbegleiter: Freizeitgestaltung, Haushaltstätigkeiten und Co.
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Alltagsbegleiter: Freizeitgestaltung, Haushaltstätigkeiten und Co.

Alltagsbegleiter sind neben Pflegekräften und Familie die größte Unterstützung für pflegebedürftige Menschen. Durch organisatorische, haushälterische und mentale Unterstützung erleichtern sowohl ihnen selbst als auch den Angehörigen den Alltag in vielerlei Hinsicht. Die Dienstleistungen beinhalten Behörden-und Arztgänge, Einkaufen, Haushalt. Mögliche Freizeitaktivitäten optimieren die aktivierende Pflege.

Alltagsbetreuer und Alltagsbetreuerinnen: Die Definition eines Alltagsbegleiters

Alltagsbegleiter und Alltagsbegleiterinnen (auch Betreuungsassistenten und -assistentinnen) sind nach § 87b SGB XI qualifizierte Betreuungskräfte, die den Senior:innen stundenweise Gesellschaft leisten und ihnen in ihrem Alltag Beistand bieten. Die Alltagsbegleiter und Alltagsbegleiterinnen werden meist über eine Agentur von Angehörigen engagiert, die aus Zeitgründen nicht alle Hürden des Alltags mit den Betroffenen meistern können. 

Die Alltagsbetreuer und Alltagsbetreuerinnen werden durch Seminare zu Themen wie Demenz und dem allgemeinen Umgang mit Pflegebedürftigen geschult. In vielen Fällen kommen sie zu den Senior:innen in regelmäßigen Abständen nach Hause. Alltagsbegleiter:innen sind allerdings auch in diversen anderen Einrichtungen wie Senioren-WG's vertreten. Wie oft die Besuche stattfinden, hängt dabei von der Selbstständigkeit und der damit verbundenen Pflegestufe der Betroffenen ab. 

Übrigens: Die Betreuer:innen sind nicht nur Seniorenassistentinnen und -assistenten, da die Vermittlungsagenturen - in der Regel durch die Krankenkasse finanziert - an alle Personen mit Pflegegrad vermitteln. Die größte Zielgruppe der Alltagsbetreuer und -betreuerinnen sind allerdings Senior:innen.   

Achtung: Alltagsbegleiter sind keine Pfegekräfte

Besonders wichtig ist der Unterschied zwischen Alltagsbetreuern und Alltagsbetreuerinnen und examinierten Pflegefachkräften - Die Betreuungskräfte sind lediglich qualifiziert für die alltägliche und mentale Betreuung, das bedeutet sie haben keine pflegerische Ausbildung absolviert. Die Betreuungsassistenten und -assistentinnen dürfen Ihre Angehörigen weder pflegerisch noch medizinisch versorgen und sind demnach auch nicht versichert, wenn etwas passieren sollte. Besteht dennoch die Notwendigkeit auf Pflegeleistungen, müssen Sie zusätzlich einen ambulanten Pflegedienst engagieren.

Unterschied zwischen Alltagsbegleiterinnen- und begleitern und Pflegebegleiter:innen

Alltagsbegleiterinnen und -begleiter sind Assistenzkräfte für den Alltag der Pflegebedürftigen. Sie helfen ihnen im Haushalt, leisten ihnen Beistand und erledigen verschiedene, organisatorische Dinge für sie. Zum Beruf des Pflegebegleiters bzw. der Pflegebegleiterin gibt es wesentliche Unterschiede: Pflegebegleiter und Pflegebegleiterinnen hingegen sind Fachkräfte, welche den pflegenden Angehörigen Beistand leisten. Ein wesentlicher Unterschied zur Alltagsbegleitung ist, dass die Assistenzkräfte auch Ansprechpartner:innen für inhaltliche Pflegefragen sind. Nach § 45a SGB XI fallen die Pflegebegleiter und -begleiterinnen unter "Angebote zur Unterstützung im Alltag" (AUA). Die Hauptaufgabe der Assistenzkräfte ist es, die pflegenden Angehörigen zu entlasten.

Diese Leistungen bieten Alltagsbegleiter:innen

Das Konzept der Betreuungsleistungen durch die Betreuungsassistenten und -assistentinnen ist denen der aktivierenden Pflege sehr ähnlich, bei welcher vor allem die mentale Stabilität der Betroffenen durch Unterhaltung aufrecht erhalten werden soll. Zudem übernehmen die Alltagsbegleiter:innen die üblichen Hürden des Alltags: 

  • Allgemeine Haushaltstätigkeiten
  • Einkaufen, Apothekengänge, Behördengänge und Begleitung bei Arztbesuchen
  • Freizeitaktivitäten wie Spiele spielen, vorlesen und spazieren gehen
  • Mentale Unterstützung der Betroffenen durch Unterhaltungen
  • Begleitungsdienste 

Pflegestufen: Wer hat Anspruch auf Alltagsbegleiterinnen und -begleiter?

Anspruch auf Alltagsbegleiterinnen und -begleiter haben alle Menschen mit Pflegegrad 1-5. Darunter zählen nicht nur eingeschränkte Senioren und Seniorinnen, sondern auch Familien, deren Kinder beispielsweise einen Pflegegrad haben. In diesem Fall helfen die Alltagsbetreuer und -betreuerinnen entweder der Familie im Haushalt oder entlasten die Angehörigen durch die Betreuung der Kinder. So können sich auch die Eltern mithilfe der Assistenzkräfte Zeit für sich nehmen.

Wie Sie einen Pflegegrad bzw. eine Pflegestufe beantragen, erfahren Sie in diesem Artikel.

Die Kosten einer Alltagsbegleitung

Besteht ein Pflegegrad, übernimmt die Pflegekasse einen Teil der Kosten zwischen 125 und circa 2.000 Euro, was demnach von der jeweiligen Pflegestufe abhängig ist. Außerdem besteht die Möglichkeit, die Kosten für die Alltagsbegleiter:innen über die Verhinderungspflege abrechnen zu lassen. Besteht kein anerkannter Pflegegrad bei Ihren Angehörigen, können Sie die Betreuer:innen trotzdem engagieren. Allerdings müssen Sie die aufkommenden Kosten dann aus eigener Tasche zahlen

Alltagsbegleiter:innen bieten reichlich Vorteile

Alltagsbegleiter und -begleiterinnen sind eine gute Ergänzung zu den Leistungen der Pflegefachkräfte, welche durch die enorme Unterbesetzung leider oftmals nicht ausreichend Zeit für die Betroffenen erbringen können. Die Betreuerinnen und Betreuer bieten den Senioren Abwechslung in ihrem Alltag und verhindern, dass sie sich von der Gesellschaft "abgeschnitten" fühlen. 

  • Schutz vor Vereinsamung 
  • Strukturierung und Unterstützung im Alltag
  • Abwechslung für die Senioren 
  • Entlastung der Angehörigen 
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