Treppenlifte und Rollstuhlrampen
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Treppenlifte und Rollstuhlrampen

Treppen und Erhöhungen gehören zu den größten Barrieren im Haushalt. Da sie für körperlich eingeschränkte Menschen meist unmöglich selbstständig zu überwinden sind, müssen oft Treppenlifte und Rampensysteme bei einem Umbau in ein barrierefreies Heim installiert werden. Welche Faktoren sie beachten müssen erfahren Sie hier.

Treppenlifte und Rollstuhlrampen: Was ist ein Treppenlift?

Ein Treppenlift ist eine Sitz-oder Plattform, welche an das Treppengeländer montiert wird und Personen dabei bequem hoch und runter befördert. Zu den drei meist genutzten Liftarten zählen der Sitzlift, der Stehlift und der Plattformlift:

Treppenliftform  Für wen geeignet? Vorteil Nachteil
Sitzlift Personen, die sich selbständig setzen und wieder aufstehen können benötigt vergleichsweise wenig Platz Hilfsmittel wie Rollatoren können nicht mittransportiert werden
Stehlift Personen mit Gelenkbeschwerden in den Knien oder Hüften, die sich nur unter Schmerzen hinsetzen können benötigt wenig Platz, schnell montiert bietet keine Sitzmöglichkeit, ist nicht für Gehhilfen und Rollstühle geeignet

Plattformlift (auch Hängelift/Hublift)

Personen, die auf Rollstühle, Rollatoren, Gehhilfen oder medizinische Apparate wie Sauerstoffgeräte angewiesen sind

Tragfähigkeit bis zu 300 kg Gewicht

benötigt mehr Platz, größerer Montageaufwand

(Quelle: pflege.de)

Treppenlift Einbau: Kosten und Einbau eines Treppenlifts

Die durch Direktanbieter vermittelten Treppenlifte können äußerst hochpreisig werden - je nach Liftform schwanken diese zwischen 3.000 und 40.000 Euro. In jedem Fall sollten Sie vorab prüfen, welche Fördermöglichkeiten Ihnen zustehen. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau fördert den Umbau zum barrierefreien Zuhause mit Förderkrediten mit einer maximalen Förderhöhe 50.000 Euro bei 2,82 Prozent effektivem Jahreszins. Informieren Sie sich auch über Fördermöglichkeiten der Pflegekasse, denn bei Feststellung eines Pflegegrads subventioniert die Pflegekasse Umbaumaßnahmen zum barrierefreien Zuhause mit einer Förderhöhe von 4.000 Euro pro Person und Umbaumaßnahme. Eingebaut wird der Treppenlift meist von Monteur:innen. 

Anspruch auf Hilfsmittel nach dem Sozialgesetzbuch (SGB)

Im deutschen Sozialgesetzbuch (SGB) sind Normen zum Anspruch eingeschränkter Menschen auf sogenannte Hilfsmittel festgehalten. Nach § 40 SGB 11 haben Pflegebedürftige einen Anspruch auf die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln, die ihnen eine selbstständige Lebensführung ermöglichen oder zur Linderung der Beschwerden beitragen. Treppenlifte gehören zu den sogenannten doppelfunktionalen Hilfsmitteln. Das bedeutet, dass sie sowohl im Krankheitsfall als auch bei der Pflege des Patienten:der Patientin unterstützend wirken. Daher teilen sich die Krankenkasse und die Pflegekasse die Kosten für die doppelfunktionalen Hilfsmittel. Sollten Sie Fragen rund um die Kostenübernahme von Treppenliften und Rollstuhlrampen haben, sind die Mitarbeiter:innen der Pflegekasse und Krankenkasse die richtigen Ansprechpartner:innen.

Rollstuhlrampen

Rollstuhlrampen sind vor allem zur Überwindung von Hindernissen wie kleineren Treppen (Stufenrampen), Steigungen und Absätzen sinnvoll. Die Nutzbarkeit der Rampen ist äußerst vielfältig und wird genutzt für Stufen und Treppen, Balkon-und Terrassentüren und Auto-Einstiege. Hinzu kommen mobile bzw. rangierbare Rampensysteme. Schienenrampen beispielsweise bestehen aus zwei parallel zueinander verlaufenden Aluminiumschienen, welche auf den Abstand von Rollstuhlrädern angepasst sind. So lassen sich Hindernisse leicht überwinden. Stufenrampen hingegen bestehen aus einer geneigten Fläche (aus Aluminium, Holz oder Kunststoff) und werden über Stufen gelegt, damit diese für Rollstuhlfahrer:innen oder Menschen mit einem Rollator passierbar sind. Schwellenrampen fungieren genaugenommen als Schwellenbrücken und werden an Übergängen zwischen Räumen mit einem Höhenunterschied, zum Beispiel an der Schwelle zwischen Terrasse und Innenraum, angebracht. 

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DIN-Norm-Nr. 18040

Im öffentlichen Bereich und in Mietwohnungen gilt für Rollstuhlrampen eine DIN-Norm, die eingehalten werden muss. Es gelten folgende Vorgaben:


  • maximal sechs Prozent Steigung
  • Bewegungsflächen von 150 cm x 150 cm am Anfang und Ende der Rampe
  • Zwischenpodest von mindestens 150 cm ab 600 cm Rampenlänge
  • Radabweiser (seitliche Aufkantungen) 10 cm hoch, außer bei Wänden
  • beidseitige Handläufe, 3 bis 4,5 cm Durchmesser, 85 cm bis 90 cm Höhe
  • die Entwässerung im Freien muss gewährleistet sein

(Quelle: pflege.de)

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