Zahlen Krankenkassen eine Liposuktion?
Was ist das Ziel der Fettabsaugung bei Lipödem?
Frauen mit Lipödem im Stadium III leiden unter Schmerzen und erheblichen Bewegungseinschränkungen. Eine Liposuktion stellt die Beweglichkeit wieder her und ermöglicht mehr körperliche Aktivität. Die Beseitigung von Hautfalten und Fettlappen verhindert Infektionen und Entzündungen. Zudem lassen sich Gelenkschäden durch ein verändertes Gangbild sowie die Bildung von Hämatomen und Lymphödemen vermeiden. Oftmals sind danach keine Behandlungen mit Lymphdrainagen oder Kompressionsstrümpfen mehr notwendig. Die Wiederherstellung einer normalen Körperform mindert psychische Belastungen, sodass sich die Lebensqualität insgesamt wesentlich bessert.
Wie erfolgt die Liposuktion?
Die Fettabsaugung bei Lipödem ist eine recht aufwändige Operation, die zwei bis drei Stunden in Anspruch nimmt. Im Vergleich zu kosmetischen Schönheitsoperationen sind die Anforderungen besonders hoch, denn es gilt die Lymphgefäße zu schonen und Lipödeme zu verhindern. Dazu stehen zwei Verfahren zur Auswahl: Die Tumeszenz-Liposuktion mit Lokalanästhesie (TLA) oder die Wasserstrahl-assistierte Liposuktion (WLA).
Die TLA ist der häufigere Eingriff. Dazu wird eine Tumeszenz-Lösung injiziert, ein Gemisch aus Adrenalin und einem Lokalanästhetikum in physiologischer Kochsalzlösung. Ersteres verengt die Blutgefäße, sodass weniger Blutungen auftreten, letzteres betäubt die Umgebung. Hat sich das Gewebe gelockert, saugt der Chirurg mit einer Vibrationskanüle die Flüssigkeit mit den Fettzellen ab.
Eine WLA erfolgt unter Vollnarkose. Hierzu verwendet der Operateur eine spezielle Kanüle, die vorne einen pulsierenden Flüssigkeitsstrahl abgibt und hinten die abgelösten Fettzellen aufsaugt. Bei dieser Methode ist der unmittelbare Behandlungserfolg sofort sichtbar, da das Gewebe nicht vorher mit Flüssigkeit aufgeschwemmt wird.
Wichtig zu wissen: Mit einer Fettabsaugung lässt sich nur eine begrenzte Menge Fettgewebe auf einmal beseitigen. Daher sind in der Regel mehrere Sitzungen notwendig.
Wieviel kostet eine Fettabsaugung bei Lipödem?
Die Behandlungskosten einer Lipödem-Liposuktion war bisher von Arzt zu Arzt unterschiedlich. In der Regel lagen die Kosten einer Fettabsaugung zwischen 3.000 und 5.000 Euro, die Patientinnen selber zahlen mussten. Bei Privatversicherten, Selbstzahlern und Beihilfepatienten fand bislang eine Abrechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) statt. Auf welche Kostenerstattungen man sich im neuen Leistungskatalog einigen wird bleibt abzuwarten.
Wer entscheidet, ob die Krankenkassen die Fettabsaugung bezahlen?
Entscheidungen darüber, was Kassenleistung ist und was nicht, obliegt der Gesetzgebung. Sie orientiert sich an den Empfehlungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Das höchste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen bewertet den aktuellen Stand der medizinischen Erkenntnis und erstellt den gesetzlichen Leistungskatalog der Krankenkassen. Auf Drängen des Gesundheitsministers hat man sich dort auf eine Kostenübernahme der Liposuktion bei Lipödem geeinigt - unter strengen Voraussetzungen.
Unter welchen Bedingungen übernimmt die Krankenversicherung die Fettabsaugung bei Lipödem?
Die Behandlung eines Lipödems durch eine Liposuktion bezahlen die Krankenkassen ab Januar 2020. Diese Regelung ist bis Ende Dezember 2024 befristet. Bis dahin will man erproben, welchen zusätzlichen Nutzen die Fettabsaugung gegenüber einer konservativen Behandlung hat. Außerdem gilt es, Risiken und mögliche Komplikationen festzustellen. Je nach Ergebnis wird danach eine dauerhafte Regelung eingeführt.
Für die Finanzierung durch die Krankenkassen gelten folgende Voraussetzungen:
1. Es liegt die medizinisch gesicherte Diagnose eines Lipödems im Stadium III vor.
2. Eine konservative Therapie über mindestens sechs Wochen hat keinen Behandlungserfolg erzielt.
3. Vor einer Liposuktion ist Fettleibigkeit (Adipositas) vorab zu behandeln. Das gilt für Patientinnen mit einem Body Mass Index (BMI) über 35. Bei einem BMI über 40 wird keine Fettabsaugung vorgenommen.
4. Zur Behandlung eines Lipödems mit Fettabsaugung sind nur nach § 108 SGB V zugelassene Krankenhäuser und Ärzte berechtigt.
5. Die Therapie erfolgt ambulant oder stationär.
6. Gegebenenfalls sind mehrere aufeinander folgende Eingriffe notwendig.
7. Als Verfahren sind TLA oder WLA zugelassen.