Pflegearten: Altersheim oder Pflege zuhause?
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Pflegearten: Altersheim oder Pflege zuhause?

Welche Versorgungsmöglichkeiten gibt es für pflegebedürftige Menschen? Neben der häuslichen Pflege und der Pflege in einem Pflegeheim gibt es noch weitere Pflegearten, darunter auch das Leben in einer Wohngruppe. Welche Pflegeart in die individuelle Pflege-Situation passt, ist von verschiedenen Faktoren abhängig, unter anderem von der Schwere der Pflegebedürftigkeit, den persönlichen Lebensumständen, dem Bestehen oder Nicht-Bestehen eines unterstützenden sozialen Netzwerks, den finanziellen Möglichkeiten und den Wünschen des Pflegebedürftigen und seinen Angehörigen. Pflegearten: ein Überblick.

Welche Pflegearten gibt es?

Pflegebedürftigen stehen verschiedene Pflegearten zur Betreuung zur Verfügung. Grob lassen sich drei Pflegearten unterscheiden, die sich im Detail unterschiedlich gestalten lassen:

  1. Ambulante Pflege (Pflege zuhause)
  2. Pflege in einer Pflegeeinrichtung/in einem Pflegeheim (teilstationär oder vollstationär)
  3. Alternative Wohnformen (etwa Senioren-WGs)

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Pflege zuhause: So kann die ambulante Pflege gestaltet sein

Pflege zuhause – wie lässt sich häusliche Pflege organisieren? Eine Möglichkeit der pflegerischen Versorgung ist die Pflegeart „ambulante Pflege zuhause“. Hierbei wird die pflegebedürftige Person in ihrem eigenen Zuhause versorgt. Diese Art der Pflege kann unterschiedlich gestaltet sein. Liegt nur eine leichte Pflegebedürftigkeit vor, etwa Pflegegrad 1, kommen die Menschen meist selbst noch gut zurecht. Oft unterstützen Angehörige beim Einkaufen oder Putzen sowie anderen alltäglichen Aufgaben.

Ist die Pflegebedürftigkeit schwerer, kommen unterstützend meist ein ambulanter Pflegedienst sowie ergänzend Entlastungs- und Betreuungsangebote zum Einsatz. Auch selbständige Pflegekräfte (Einzelpflegekräfte) können helfen. Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 haben die Möglichkeit, selbstständige Pflegekräfte in Anspruch zu nehmen. Eine pauschale finanzielle Unterstützung durch die Pflegekasse gibt es nach Einstufung des Pflegebedürftigen in einen Pflegegrad (im Rahmen eines Gutachtens durch den Medizinischen Dienst).

Pflegeart ambulante Pflege: Was macht ein Pflegeteam?

Ein ambulanter Pflegedienst unterstützt den pflegebedürftigen Menschen unter anderem bei der Körperpflege, hilft bei der Anreichung von Essen, fördert die Bewegungsfähigkeit, bietet Hilfe bei der Gestaltung des Alltags, wechselt Verbände, gibt Medikamente oder Injektionen, hilft bei der Vermittlung von Hilfsdiensten wie Essenbelieferung, Fahrdiensten und Krankentransporten und unterstützt die Haushaltsführung durch beispielsweise Putzen oder Kochen. Welche Leistungen der ambulante Pflegedienst bietet, ob er die Bedarfe der zu pflegenden Person erfüllen kann und ob die Leistungen finanziell abgedeckt werden können, wird vor Vertragsabschluss in einem Kennenlerngespräch abgestimmt.

Schulung für pflegende Angehörige

Viele Angehörige sind mit der Pflegesituation überfordert. „Was braucht der.die Pflegebedürftige?“, „Kann ich bei der Pflege etwas falsch machen?“. Orientierung in dieser neuen und oft besorgniserregenden Situation bieten Pflegekurse. Die Pflegekassen sind verpflichtet, für Personen, die eine:n Angehörige:n pflegen oder sich ehrenamtlich um Pflegebedürftige kümmern, unentgeltlich Schulungskurse durchzuführen.

Tages- und Nachtpflege: teilstationäre Betreuung

Möglich ist auch, dass Pflegebedürftige in Einrichtungen der Tagespflege oder Nachtpflege versorgt werden. Bei der teilstationären Versorgung wechselt der:die Pflegebedürftige zwischen dem Zuhause und der Pflegeeinrichtung. Die zeitweise Betreuung hat den Vorteil, dass pflegende Personen aus dem familiären Umfeld entlastet werden. Zugleich kommt die pflegebedürftige Person auch mal aus dem Haus, was die sozialen Kontakte erweitert.

Umbauten der Wohnung: finanzieller Zuschuss möglich

Nicht selten müssen im Rahmen der (zeitweisen) häuslichen Versorgung Anpassungen/Umbauten der Wohnung vorgenommen werden, um die Versorgung gewährleisten und die Sicherheit erhöhen zu können. Die Pflegekasse kann für Pflegebedürftige „bis zu 4.000 Euro als Zuschuss für Anpassungsmaßnahmen zahlen, die die häusliche Pflege in der Wohnung ermöglichen, erleichtern oder eine möglichst selbstständige Lebensführung der pflegebedürftigen Person wiederherstellen sollen“, so das Bundesministerium für Gesundheit.

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Vollstationäre Pflege: Leben in einem Pflegeheim

Abhängig vom Pflegegrad zahlt die Pflegeversicherung pauschale Leistungen für die vollstationäre Pflege:

  • Pflegegrad 1: 125 Euro
  • Pflegegrad 2: 770 Euro
  • Pflegegrad 3: 1.262 Euro
  • Pflegegrad 4: 1.775 Euro
  • Pflegegrad 5: 2.005 Euro

In einem Pflegeheim ist die pflegebedürftige Person rund um die Uhr betreut und versorgt. Sie wohnt dort in einem Doppelzimmer oder einem Einzelzimmer. Persönliche Gegenstände, etwa ein Sessel können oftmals – nach Absprache – mitgebracht werden. Vollstationäre Pflege in einer Pflegeeinrichtung ist teuer. Der monatlich zu zahlende Eigenanteil (der sogenannte einrichtungseinheitliche Eigenanteil, kurz EEE) ist von Pflegeheim zu Pflegeheim verschieden und kann über 2.000 Euro betragen.

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Kurzzeitpflege: kurzzeitig in vollstationärer Pflege

Es kommt immer wieder vor, dass Pflegebedürftige nur eine begrenzte Zeit auf die Betreuung in einem Pflegeheim angewiesen sind. Nicht selten schaffen Reha-Maßnahmen es, dass die:der Pflegebedürftige wieder selbständiger wird und eine Versorgung zuhause wieder möglich ist. In einem solchen Fall ist Kurzzeitpflege möglich. Kurzzeitpflege ist auch dann eine Option, wenn die pflegebedürftige Person vom Krankenhaus nicht gleich zuhause untergebracht werden kann oder wenn pflegende Angehörige mal in Urlaub fahren möchten. Es gibt für die Kurzzeitpflege entsprechend zugelassene Einrichtungen. Wichtig zu wissen: Die Kurzzeitpflege kann ab Pflegegrad 2 in Anspruch genommen werden. Die Höhe der Leistung der Pflegekasse beträgt bis zu 1.774 Euro für bis zu acht Wochen pro Kalenderjahr.

24-Stunden-Pflege zuhause: Ist das möglich?  

Ist eine 24-Stunden-Betreuung gewünscht und soll die Pflege zuhause stattfinden, gibt es die Möglichkeit einer „24-Stunden-Hilfskraft“. Da die Betreuung sehr teuer ist, entscheiden sich Familien oftmals für eine ausländische Hilfskraft. Wichtig zu wissen: Niemand darf 24 Stunden arbeiten. Hinter der Bezeichnung „24-Stunden-Hilfskraft“ verbirgt sich eine mögliche Pflegezeit zwischen acht bis zehn Stunden. Pausen und Ruhezeiten müssen eingeplant sein und mindestens elf Stunden Pause zwischen zwei Schichten liegen. Auch besteht ein Recht auf Urlaub. Das heißt: Es „müssten für eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung drei bis vier Arbeitskräfte beschäftigt werden“, so die Verbraucherzentrale. Oftmals reicht es Angehörigen aber schon, wenn die Hilfskraft tagsüber den zu Pflegenden betreut.

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Sie erledigen den Haushalt und übernehmen einfache pflegerische Aufgaben. Sie helfen zum Beispiel beim Anziehen oder bei der Körperpflege. Außerdem sind sie Ansprechpartner, beschäftigen den Pflegebedürftigen und passen auf, dass er sich und andere nicht gefährdet. (…) Beim Entsendemodell müssen Sie ungefähr mit 1.700 bis 2.500 Euro Personalkosten im Monat rechnen. Selbständige bekommen durchschnittlich zwischen 1.200 und 2.000 Euro im Monat gezahlt. Hinzu kommen immer Kosten für Unterkunft und Verpflegung, Reisekosten und eventuell die Gebühren für eine Vermittlungsagentur.
— Verbraucherzentrale NRW: „Pflegefall – was tun? Schritt für Schritt zur guten Pflege“. Pflege-Ratgeber von Carina Frey, 2. Auflage, Februar 2018.

Heimtypen: Welche Heime gibt es?

Umgangssprachlich spricht man oft von Pflegeheim oder Altenheim, wenn man eine vollstationäre Altenpflege meint. In Fachkreisen wird zwischen verschiedenen Heimtypen unterschieden:

  • Altenwohnheim: In Altenwohnheimen leben die Bewohner:innen relativ eigenständig in kleinen Wohnungen. Sie können ihr Essen in einer eigenen Küche selbst kochen oder zusammen mit anderen Bewohner:innen in einem Gemeinschaftsraum essen.
  • Altenheim: Auch im Altenheim leben die Bewohner:innen häufig in abgeschlossenen kleinen Wohnungen. Sie bekommen pflegerische Betreuung und hauswirtschaftliche Unterstützung, wenn sie ihren Haushalt nicht mehr alleine führen können.
  • Pflegeheim: In Pflegeheimen ist eine umfassende pflegerische und hauswirtschaftliche Versorgung und Betreuung gewährleistet. Die Bewohner:innen leben in der Regel in Einzel-­ oder Doppelzimmern.

Oft findet man eine Kombination aller drei Heimtypen.

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Wie finde ich ein gutes Pflegeheim?

„Wie finde ich ein gutes Pflegeheim?“, diese Frage stellt sich Pflegebedürftigen und Angehörigen, die eine Versorgung zuhause nicht sicherstellen können. Eine Anlaufstelle sind Pflegestützpunkte, die Pflegeheime in der Nähe kennen und wissen, mit welcher finanziellen Unterstützung von der Pflegekasse der:die Pflegebedürftige rechnen kann. Online können Sie sich über das Heimverzeichnis der Gesellschaft zur Förderung der Lebensqualität im Alter und bei Behinderung informieren. Das Heimverzeichnis listet Einrichtungen mit dem „Grünen Haken“, einem Qualitätssiegel für eine gute Lebensqualität im Alter. Wichtig ist zudem, zu klären, welche Bedürfnisse der:die Pflegebedürftige hat: Will er:sie in der Stadt bleiben, in der er:sie bislang gewohnt hat? Ist ihm:ihr Grün wichtig? Nimmt das Heim Rücksicht auf den individuellen Tagesrhythmus, etwa langes Schlafen? Dürfen persönliche Gegenstände, zum Beispiel der Lieblingssessel, mitgebracht werden?

Häufig muss schnell ein Heim gefunden werden, weil der Angehörige plötzlich so viel Pflege braucht, dass eine Versorgung zu Hause nicht (mehr) möglich ist. Nehmen Sie sich trotzdem Zeit, ein passendes Pflegeheim zu finden. Ihr Angehöriger kann vorübergehend in eine Kurzzeitpflegeeinrichtung ziehen.
— Verbraucherzentrale NRW: „Pflegefall – was tun? Schritt für Schritt zur guten Pflege“. Pflege-Ratgeber von Carina Frey, 2. Auflage, Februar 2018.

Alternative Wohnformen: Wohngruppen & Co.

Auch im Alter möglichst selbstbestimmt leben – das wünschen sich die meisten Menschen. Aus diesem Bedürfnis heraus sind verschiedene Wohnformen entstanden, darunter Pflege-Wohngemeinschaften wie Demenz-WGs. Beim sogenannten Service-Wohnen wiederum wird mit dem:der Vermieter:in neben dem Mietvertrag auch ein Servicevertrag für bestimmte Leistungen abgeschlossen, etwa Dienst- und Hilfeleistungen. Eine weitere Wohnform ist das Mehrgenerationenhaus, in dem Alt und Jung zusammenwohnen und sich gegenseitig unterstützen. So kann eine ältere Dame vielleicht mal auf ein Kind aufpassen und der Elternteil erledigt dafür die Einkäufe mit.

Auch das Modell „Wohnen für Hilfe“ findet man immer wieder. Hier bieten ältere Menschen beispielsweise Studierenden an, kostenfrei oder vergünstigt bei ihnen zu wohnen, wenn sie sie bei Alltagstätigkeiten unterstützen. Zu den neueren Wohnformen gehören Pflege-Wohngemeinschaft, kurz Pflege-WGs. Diese bieten die Möglichkeit, zusammen mit Gleichaltrigen zu leben und gemeinsam Unterstützung zu erhalten – ohne auf Privatsphäre und Eigenständigkeit zu verzichten.

Interessant zu wissen: Wer eine ambulant betreute Wohngruppe gründen möchte, kann – sofern Anspruch auf den Wohngruppenzuschlag besteht – durch die Pflegeversicherung eine Anschubfinanzierung von 2.500 Euro pro Person oder pro Wohngruppe 10.000 Euro erhalten. Welche Voraussetzungen für die Gründung einer Pflege-Wohngemeinschaft gegeben sein müssen und wann die Pflegekasse welche Pflegeleistungen zahlt, können Sie auf den Seiten des Bundeministeriums für Gesundheit: Alternative Wohnformen nachlesen.

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Wer beruflich eingebunden ist und zugleich einen Familienangehörigen pflegt, kann Freistellungen nach dem Pflegezeitgesetz und dem Familienpflegezeitgesetz bewirken. Die kurzzeitige Arbeitsverhinderung und das Pflegeunterstützungsgeld helfen Beschäftigten, den Beruf und die Pflege zu vereinbaren. Pflegezeit: Unter anderem muss der Arbeitgeber nahen Angehörigen eine nicht bezahlte vollständige oder teilweise Freistellung von der Arbeitsleistung für die Dauer von bis zu sechs Monaten gewährleisten. Bei minderjährigen pflegebedürftigen nahen Angehörigen haben Sie sogar ein Anspruch auf Freistellung auch bei außerhäuslicher Betreuung. Familienpflegezeit: Laut dem Bundesministerium für Gesundheit besteht zudem das Recht auf Familienpflegezeit. Beschäftigte haben „einen Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit, das heißt, sie können sich für einen Zeitraum von bis zu 24 Monaten bei einer Mindestarbeitszeit von 15 Wochenstunden im Durchschnitt eines Jahres teilweise für die Pflege in häuslicher Umgebung einer beziehungsweise eines pflegebedürftigen nahen Angehörigen (Pflegegrade 1 bis 5) freistellen lassen“. Voraussetzung: Der Arbeitgeber hat mehr als 25 Beschäftigte.
Adressen von Pflegediensten in der Nähe finden Pflegebedürftige und ihre Angehörigen über die Pflegekasse oder Pflegestützpunkte. Auch über die Suche von Gelbe Seiten können Sie Pflegedienste finden. Ebenfalls können Sie über das Heimverzeichnis der Gesellschaft zur Förderung der Lebensqualität im Alter und bei Behinderung nach Einrichtungen schauen. Bevor Sie Kontakt aufnehmen, sollten Sie klären, für welche Bereiche Sie professionelle Hilfe benötigen. Auch hier kann bei Fragen die Pflegekasse oder ein Pflegestützpunkt beraten. Wichtig ist, dass der von Ihnen gewählte Pflegedienst die für Sie notwendige Unterstützung anbietet.

Tipp: Vergleichen Sie mehrere Anbieter miteinander, bevor Sie Termine für einen Kennenlern-Hausbesuch vereinbaren. Lassen Sie sich die Kosten aufzeigen und das Abrechnungsverfahren erklären. Lesen Sie den Pflegevertrag vor der Unterzeichnung genau durch und klären Sie offene Fragen.
Über einen Hausnotruf können Pflegebedürftige „per Knopfdruck“ Hilfe holen. Den „Knopf“ tragen sie als Kette oder Armband bei sich. Wird der Knopf gedrückt, geht ein Funksignal an die Basisstation des Telefons zuhause und dieses verbindet sich automatisch mit der Notrufzentrale des Hausnotruf-Anbieters. Dank Frei­sprech­funk­tion ist im Ideal­fall eine Kommunikation aus jedem Raum möglich. So kann die Situation eingeschätzt und Hilfe geholt werden.


Quellen:

bundesgesundheitsministerium.de: „Die Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick“. Online-Information des Bundesministeriums für Gesundheit.

bundesgesundheitsministerium.de: „Pflege zu Hause: Finanzielle Unterstützung und Leistungen für die ambulante Pflege“. Online-Information des Bundesministeriums für Gesundheit.

bundesgesundheitsministerium.de: „Vereinbarkeit von Pflege und Beruf“. Online-Information des Bundesministeriums für Gesundheit.

bundesgesundheitsministerium.de: „Pflege im Heim“. Online-Information des Bundesministeriums für Gesundheit.

bundesgesundheitsministerium.de: „Kurzzeitpflege“. Online-Information des Bundesministeriums für Gesundheit.

bundesgesundheitsministerium.de: „Alternative Wohnformen“. Online-Information des Bundesministeriums für Gesundheit.

bundesgesundheitsministerium.de: „Pflegedienst und Pflegesachleistungen“. Online-Information des Bundesministeriums für Gesundheit.

bundesgesundheitsministerium.de: „Pflegeleistungen zum Nachschlagen“. Online-Broschüre (PDF) des Bundesministeriums für Gesundheit.

bundesgesundheitsministerium.de: „Ratgeber Pflege. Alles, was Sie zum Thema Pflege wissen sollten“. Online-Broschüre (PDF) des Bundesministeriums für Gesundheit.

bundesgesundheitsministerium.de: „Verhinderungspflege“. Online-Information des Bundesministeriums für Gesundheit.

bundesgesundheitsministerium.de: „Ratgeber Demenz. Informationen für die häusliche Pflege von Menschen mit Demenz“. Online-Broschüre (PDF) des Bundesministeriums für Gesundheit.

verbraucherzentrale.de: „Hilfe bei der Pflege zuhause: Leistungen der Pflegekasse kombinieren“. Online-Information der Verbraucherzentrale.

verbraucherzentrale.de: „Kosten im Pflegeheim: Wofür Sie zahlen müssen und wofür die Pflegekasse“. Online-Information der Verbraucherzentrale.

verbraucherzentrale.de: „Ambulanter Pflegedienst: Checkliste für die Auswahl“. Online-Information der Verbraucherzentrale.

caritas.de: „Häufig gestellte Fragen zum Leben im Alter“. Online-Information von Caritas Deutschland.

Verbraucherzentrale NRW: „Pflegefall – was tun? Schritt für Schritt zur guten Pflege“. Pflege-Ratgeber von Carina Frey, 2. Auflage, Februar 2018.

heimverzeichnis.de: „Pflegeeinrichtungen und Seniorenresidenzen“. Pflegeheim-Suche der Gesellschaft zur Förderung der Lebensqualität im Alter und bei Behinderung.

Disclaimer: Dieser Text enthält nur allgemeine Hinweise und ist nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung geeignet. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen. Alle individuellen Fragen, die Sie zu Ihrer Erkrankung oder Therapie haben, besprechen Sie mit Ihrem behandelnden Arzt.
AL
Ann-Kathrin Landzettel
Autor/-in
Ann-Kathrin Landzettel M. A. ist Gesundheitsjournalistin aus Leidenschaft. Vor allem zwei Fragen treiben die geprüfte Gesundheits- und Präventionsberaterin an: Wie können wir lange gesund bleiben – und wie im Krankheitsfall wieder gesund werden? Antworten findet sie unter anderem im intensiven Austausch mit Ärztinnen und Ärzten sowie in persönlichen Gesprächen mit Patientinnen und Patienten. Seit fast zehn Jahren gibt sie dieses Wissen rund um Gesundheit, Medizin, Ernährung und Fitness an ihre Leserinnen und Leser weiter.
Ann-Kathrin Landzettel
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