Depression und Arbeit: Umgang mit der Krankheit im Job
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Depression und Arbeit: Umgang mit der Krankheit im Job

Je nach Schweregrad kann eine Depression die Arbeit stark beeinträchtigen. Manche Patienten müssen sich sogar krankschreiben lassen. Die Arbeit kann Depressionskranken jedoch nach der Therapie auch helfen, zurück in den Alltag und ins Leben zu finden. Wie das gelingen kann, erfahren Sie hier.

Depression und Arbeit: Geht das überhaupt? 

Ob man mit Depressionen arbeiten kann oder sich krankschreiben lassen sollte, hängt vom Schweregrad der Erkrankung ab. Bei leichten Depressionen tut die Arbeit sogar gut, da sie eine Struktur vorgibt. Die Gefahr für einen sozialen Rückzug ist außerdem geringer, wenn Betroffene durch die Arbeit und ihre Kollegen motiviert sind, ihre Antriebslosigkeit zu überwinden.

Wann sollte man sich bei Depressionen bei der Arbeit krankschreiben lassen?

Doch werden die depressiven Symptomezu stark, fällt das Arbeiten immer schwerer. Irgendwann können sich die Betroffenen kaum noch konzentrieren, ziehen sich am Arbeitsplatz zurück und schaffen es nicht mehr, alle ihre Aufgaben wie gewohnt zu erledigen.

Doch nicht nur die Leistungsfähigkeit leidet, sondern auch die Depressionskranken selbst. Wer an Depressionen erkrankt ist, neigt zu Minderwertigkeits- und Schuldgefühlen – gelingt es dann nicht mehr, die Arbeit in gewohnter Qualität zu bewältigen, machen sich die Betroffenen deshalb selbst schwere Vorwürfe.

Bei unbehandelten Depressionen kann es außerdem zu psychosomatischen Beschwerden kommen. Betroffene sind dann häufig krank und die Fehltage werden immer mehr. Spätestens dann sollten Depressive einen Arzt aufsuchen und sich gegebenenfalls krankschreiben lassen.

Arbeit und Depression: Wie kann die berufliche Wiedereingliederung gelingen?

Wenn der behandelnde Arzt oder Psychotherapeut feststellt, dass Betroffene wieder arbeitsfähig sind, kann er eine sogenannte stufenweise Wiedereingliederung vorschlagen, eine Form der beruflichen Reha nach einer Depression. Der Patient hat dann die Wahl, den Vorschlag anzunehmen oder sich weiter krankschreiben zu lassen, bis er sich wieder zum Arbeiten in der Lage fühlt.

Entscheidet sich der Patient für die Wiedereingliederung, spricht er mit seinem Arzt und anschließend mit seinem Arbeitgeber einen Plan ab, um Schritt für Schritt wieder in den Beruf einzusteigen. Dieser sogenannte Stufenplan kann zum Beispiel so aussehen, dass der Betroffene zunächst nur wenige Stunden täglich arbeitet und diese Arbeitszeit stufenweise bis zur Vollzeit steigert. Das Ziel ist, dass sich der Betroffene allmählich wieder an die Arbeitsbelastung gewöhnt, die vor Ausbruch der Depression normal war. Dies kann sich über mehrere Monate hinziehen, maximal jedoch ein halbes Jahr.

Der Stufenplan sollte folgende Angaben enthalten:

  • Start und Abschluss der stufenweisen Wiedereingliederung
  • Details zu den einzelnen Stufen (zum Beispiel Arbeitsstunden pro Tag und deren Steigerung)
  • Angaben zu bestimmten Tätigkeiten, die zunächst nicht ausgeübt werden dürfen
  • Das Recht, die Maßnahme bei Bedarf vorzeitig abzubrechen
  • Mögliche Gründe dafür, die Maßnahme vorzeitig abzubrechen
  • Die Bestätigung, dass die Bestimmungen im Arbeitsvertrag ruhen, bis die Maßnahme abgeschlossen ist
  • Falls während der Maßnahme bereits ein Gehalt gezahlt wird: Höhe des Arbeitslohns

Bis der Betroffene wieder voll arbeiten kann, bekommt er von der gesetzlichen Krankenversicherung Krankengeld beziehungsweise von der gesetzlichen Rentenversicherung Übergangsgeld. Denn in der Regel zahlt der Arbeitgeber während der Wiedereingliederung kein Gehalt, da der betreffende Mitarbeiter in dieser Zeit weiterhin krankgeschrieben ist.

Was passiert, wenn die Eingliederung in die Arbeit nach der Depression nicht gelingt?

Merkt der Patient, dass es ihm trotz der stufenweisen Wiedereingliederung nicht gelingt, in vollem Umfang in seinen Job zurückzukehren, kann er die Maßnahme abbrechen. Dann gilt der Depressionskranke wieder als arbeitsunfähig. In Absprache mit dem behandelnden Arzt kann er dann weitere Reha-Maßnahmen in Angriff nehmen, um wieder arbeiten zu können.

Ist ein vollständiger Wiedereinstieg in den erlernten Beruf nicht mehr möglich, können Betroffene Beratungsangebote wahrnehmen, die bei einer Neuorientierung auf dem Arbeitsmarkt helfen. In besonders schweren Fällen kann es jedoch auch vorkommen, dass ein Wiedereinstieg in einen Beruf gar nicht mehr möglich ist. Dann kann eine Rente aufgrund von teilweiser oder voller Erwerbsminderung beantragt werden.

Disclaimer: Dieser Text enthält nur allgemeine Hinweise und ist nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung geeignet. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen. Alle individuellen Fragen, die Sie zu Ihrer Erkrankung oder Therapie haben, besprechen Sie mit Ihrem behandelnden Arzt.
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