Welche Streiche sind auch an Halloween strafbar?
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Welche Streiche sind auch an Halloween strafbar?

Süßes oder Saures: Und wer nicht Süßes gibt, muss mit einem Streich rechnen. Kinder schmieren gerne die Türklinke mit Zahnpasta ein oder schmeißen Konfetti in den Briefkasten. Doch wann sind Streiche strafbar? Und wann ziehen sie rechtliche Konsequenzen nach sich?

Wann sind Halloween-Streiche strafbar?

Sind eigentlich alle Halloween Streiche erlaubt? Streiche sind immer dann strafbar, wenn sie eine Sachbeschädigung darstellen. Wer Eier an die Hauswand schmeißt oder Türen von Autos mit Sekundenkleber zuklebt, muss mit einem Strafverfahren rechnen. Gleiches gilt bei Feuerwerkskörpern, die in Briefkästen explodieren: Hier kann eine zusätzliche Strafbarkeit wegen Brandstiftung gegeben sein.

Kippen Kinder Mülltonnen um, müssen ihre Eltern gegebenenfalls die Reinigung bezahlen. Und wer seinem Nachbarn mit einem Übel droht, kann sich schnell wegen Nötigung strafbar machen. Die Gerichte verhängen dann manchmal Sozialstunden. Dies betrifft aber nur Kinder über 14 Jahren. Erwachsene müssen mit einer Geldstrafe rechnen. Ältere Jugendliche, die kleinen Kindern die Süßigkeiten wegnehmen, müssen mit einer Bestrafung wegen Raubes rechnen.

Schwere Verfehlungen sind auch an Halloween strafbar

Sie stecken einem Kind Alkohol zu? Dann können Sie eine Geldstrafe erhalten. Wenn Sie dem Kind bewusst abgelaufene Süßigkeiten zustecken, riskieren Sie eine strafrechtliche Verurteilung. Resultiert aus Ihrem Verhalten eine Lebensmittelvergiftung, haben Sie eine Körperverletzung begangen. Dann müssen Sie unter Umständen sogar mit einer erheblichen Strafe rechnen. Besorgen Sie am besten ein paar Schokoriegel und Bonbons: Diese kommen bei dem Nachwuchs am besten an.

Verstöße gegen das Waffengesetz an Halloween 

Sie tragen ein Holzschwert? Das ist an Halloween vollkommen in Ordnung. Bei echten Schusswaffen und Messern hört der Spaß jedoch auf. Dann droht Ihnen eine Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz. Verzichten Sie lieber auf Waffenimitate, um Verwechslungen auszuschließen.

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Gegen einen harmlosen Scherz am Arbeitsplatz dürften die wenigsten etwas haben. Doch dabei sollten Sie nicht zu weit gehen.

Halloween: Sind Streiche am Arbeitsplatz erlaubt?

Sie erlauben sich einen Scherz mit Ihrem Kollegen? Gegen etwas Spaß im Büro ist nichts einzuwenden. Übertreiben Sie es aber nicht. Ihr Chef hat die Möglichkeit, Sie für unverhältnismäßige Aktionen abzumahnen. Im schlimmsten Fall ist sogar eine Kündigung möglich. Dann müssen Sie sich aber schon einen mehr als nur harmlosen Scherz erlauben.

Halloween-Streich: Zahnpasta auf der Türklinke

Kinder schmieren gerne Zahnpasta unter die Türklinke. Das ist zwar ärgerlich, aber nicht weiter schlimm. Die Zahnpasta lässt sich schließlich sehr einfach mit einem Taschentuch oder einem Lappen entfernen. Rechtliche Folgen sind nur denkbar, wenn jemand beispielsweise auf Olivenöl ausrutscht.  

Auto in Toilettenpapier wickeln an Halloween 

Ihre Kinder wickeln ein Automobil in Toilettenpapier ein? Das ist im Grunde nicht strafbar. Entstehen beim Einwickeln Kratzer im Lack, liegt jedoch eine Sachbeschädigung vor. Den damit verbundenen Sachschaden müssen Sie bezahlen.

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Ihre Kinder werfen an Halloween Eier an Hauswände? Bei einem bleibenden Schaden könnte das teuer für Sie werden.

Eier an der Hauswand - der Halloween-Streich

Ihre Kinder werfen Eier an die Hauswand? Eine Sachbeschädigung liegt nur vor, wenn sich die Eierreste nicht entfernen lassen. Dies hängt davon ab, aus welchem Material die Fassade besteht. Lassen sich die schmierigen Reste abwaschen, droht keine Strafe. Sollte die Hauswand bei der Reinigung beschädigt werden, liegt eine Sachbeschädigung vor. Sie müssen die Verunreinigung jedenfalls selbst entfernen oder die damit verbundenen Reinigungskosten übernehmen.  

Wann haften Eltern an Halloween für ihre Kinder?

Kinder und Jugendliche, die vorsätzlich Schäden verursachen, begehen eine Straftat. Die Haftpflichtversicherung zahlt in solchen Situationen nicht immer. Kinder sind erst ab einem Alter von sieben Jahren für Schäden verantwortlich, die sie einem anderen zufügen.

Diese Schäden müssen dann ihre Eltern übernehmen. Außerdem müssen sie – sollten sie ihre Aufsichtspflicht grob fahrlässig vernachlässigt haben – mit einer Geldstrafe rechnen. Eltern sollten ihre Kinder vor Halloween über mögliche Konsequenzen aufklären. Mit diesen Gesprächen können sie vor Gericht argumentieren und nachweisen, dass sie ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt haben.

Die folgenden Halloween-Streiche sollten Kinder unbedingt vermeiden:

  • Sie sollten keine Feuerwerkskörper einsetzen.
  • Sie sollten Hausfassaden nicht mit Eiern, Ketchup oder Senf beschmieren.
  • Sie sollten keinesfalls Mülltonnen auskippen.

Eltern müssen für eine grobe Verletzung ihrer Aufsichtspflicht geradestehen. Dies liegt dann vor, wenn die Eltern ihren Pflichten nachweislich nicht nachgekommen sind. Das kann je nach Fall unterschiedliche strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. 

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Matthias Wurm
Autor/-in
Neben dem Studium der Rechtswissenschaft an der Philipps-Universität Marburg schloss Matthias Wurm LL.M ein weiteres Studium in Corporate Governance and Financial Law an der Glashow University in Schottland ab. Seit 2018 promoviert er zum Dr. iur. an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. In den Themengebieten Recht und als SEO-Spezialist ist er als Fachredakteur tätig. Er ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer in Köln.
Matthias Wurm
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