Was kostet eine Scheidung?
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Was kostet eine Scheidung?

Wenn frisch verliebte Paare heiraten, ist die Freude groß. Doch was droht bei einer Scheidung? Welche Kosten kommen auf die Ehepartner zu? Wie sieht es nach der Scheidung steuerlich aus?

Wann können Sie sich scheiden lassen?

Statistisch gesehen scheidet sich jedes zweite Ehepaar in Deutschland wieder. Die meisten Ehen halten gerade einmal 14 Jahre. Die Zuständigkeit für die Eheschließung liegt beim Standesbeamten. Für eine Scheidung sind hingegen die Familiengerichte zuständig. Eine Scheidung ist jedoch nur möglich, wenn die Ehe nicht mehr besteht. Die Ehe muss derart zerrüttet sein, dass eine Besserung aussichtslos erscheint. Deshalb muss jedes Ehepaar für mindestens ein Jahr getrennt leben, in verschiedenen Wohnungen. Erst nach Ablauf dieses Trennungsjahres ist eine Scheidung möglich. Für die Scheidung müssen Sie zu dem Familiengericht gehen, in dessen Bezirk Sie Ihren Wohnsitz haben.

Hat einer der Ehepartner eine ausländische Staatsangehörigkeit, ist eventuell die Gesetzgebung des anderen Landes maßgeblich.

Wie läuft eine Scheidung ab?

Der Ablauf einer Scheidung ist immer gleich: Einer der Ehepartner sucht einen Rechtsanwalt auf und beauftragt diesen mit der Scheidung. Diesen Antrag sollten die Ehepartner erst nach Ablauf des Trennungsjahres stellen. Stellt ein Ehepartner einseitig den Antrag, stellt das Gericht dem anderen Ehepartner den Scheidungsantrag zu. Das Gericht stellt dem Antragsteller nach Eingang des Scheidungsantrags zunächst eine Rechnung zu. Kann sich der Ehepartner die Scheidung finanziell nicht leisten, kann er Prozesskostenhilfe beantragen. Dann übernimmt der Staat seine Gebühren. Ansonsten gilt, dass das Gericht erst nach Eingang der Zahlung tätig wird. Wissenswert: Eine Scheidung kann mehrere Monate dauern.

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Wussten Sie schon, dass sich die Anzahl der Personen, die sich über eine Scheidung informieren nach den Weihnachtstagen verdoppelt?

Wie sparen Ehepartner bei einer Scheidung Geld?

Streiten sich die Ehepartner bei einer Scheidung, kann es teuer werden. Denn beide Ehepartner schalten hier normalerweise Rechtsanwälte ein. Willigen die Ehepartner hingegen einvernehmlich in die Scheidung ein, benötigt nur der Antragsteller einen Rechtsanwalt. Eine einvernehmliche Scheidung sollten Sie gut vorbereiten. Sie müssen viele Punkte klären: Wie teilen Sie das gemeinsame Vermögen auf? Wer zahlt für die Kinder? Zahlt ein Ehepartner dem anderen Unterhalt? Bei einigen Vorgängen, wie etwa einem Hausverkauf, müssen die Ehepartner zum Notar gehen und den Grundstücksverkauf beurkunden lassen.

Wichtig: Das Gesetz verpflichtet den Antragsteller einer Scheidung, dass er einen Rechtsanwalt beauftragt. Die andere Seite ist nicht dazu verpflichtet, sich einen Rechtsanwalt zu nehmen. Dies ist bei einer Scheidung, die nicht einvernehmlich erfolgt, jedoch empfehlenswert.

Wie hoch sind die Anwalts- und Gerichtsgebühren?

Die Höhe der Anwalts- und Gerichtsgebühren lässt sich nicht pauschal bestimmen. Das Gericht berechnet die Kosten auf der Grundlage des Verfahrenswertes. Je mehr Vermögen die Ehepartner haben, desto höher sind die gerichtlichen kosten. Rechnen Sie grob mit zehn Prozent des Verfahrenswertes. Dieser berechnet sich wie folgt:

  • Das Gericht addiert das dreifache Nettoeinkommen der beiden Ehepartner.
  • Das Gericht zieht pro Kind einen Freibetrag von 250 Euro ab.
  • Das Gericht addiert fünf Prozent des Vermögens der beiden Ehepartner. Hier gibt es jedoch einen Freibetrag von 60.000 Euro.

Durch die Berechnung der obigen drei Punkte ermittelt das Gericht den Verfahrenswert. Hiervon fallen circa zehn Prozent als Rechtsanwalts- und Gerichtsgebühren an. Rechnen Sie mit Kosten im vierstelligen Bereich.

Ehegattenunterhalt: Teurer Unterhalt

Scheiden sich zwei Ehepartner, ist der eine unter bestimmten Umständen dazu verpflichtet, dem Ex-Ehepartner Unterhalt zu zahlen. Der Ehegattenunterhalt ist an strenge Voraussetzungen geknüpft. Erzieht einer der Ehepartner ein gemeinsames Kind, darf er bis zum dritten Geburtstag des Kindes einen Basisunterhalt verlangen. Nach dem dritten Geburtstag des Kindes muss der Ehepartner wieder arbeiten gehen. Ist einer der Ehepartner krank oder arbeitslos, darf er manchmal auch einen Ehegattenunterhalt verlangen. Wichtig: Ein Ehegattenunterhalt ist nur zu zahlen, wenn einer der Ehegatten bedürftig ist, also nicht auf eigenen Beinen stehen kann. Die Höhe des Ehegattenunterhalts bemisst sich am Einkommen der Ehepartner. Die Berechnung ist relativ kompliziert und richtet sich nach den Umständen im Einzelfall.

Was passiert steuerlich?

Scheidet sich ein Ehepaar, profitiert es nicht mehr von den steuerlichen Vorteilen einer Ehe. Die Ehepartner fallen wieder in die Steuerklasse zurück, die sie vor der Ehe hatten. Das Finanzamt setzt die Steuerklasse erneut fest und ordnet die ehemaligen Ehepartner als Singles ein. Diese befinden sich nun beide in der Steuerklasse 1. Heiratet eine geschiedene Person erneut, stuft sie das Finanzamt in die Steuerklasse 4 ein. Nach einer Scheidung erhöhen sich demnach die Steuern für die beiden Ex-Ehepartner.  

Einvernehmliche Scheidung spart Geld

Grundsätzlich gilt: Wenn Ehepartner um die Scheidung streiten, wird es teuer. Einigen sich die Ehepartner einvernehmlich, ist das oft billiger. Wichtig: Sollten Streitpunkte bestehen, schalten Sie eine unabhängige dritte Person ein. Ein Mediator ist kostengünstig und kann Streitpunkte oft schnell und sachlich klären. So fühlt sich keiner der beiden Ehepartner übergangen. Die Kosten einer Scheidung liegen oft im niedrigen vierstelligen Bereich, bei Streitigkeiten kann es teurer werden.

Scheidung: Beispiel für die Anwalts- und Gerichtsgebühren

Am folgenden Beispiel erkennen Sie, wie sich die Anwalts- und Gerichtsgebühren berechnen.

Max Mustermann und Maria Mustermann möchten sich scheiden lassen. Max Mustermann stellte den Scheidungsantrag über seinen Rechtsanwalt.

Max verdient monatlich 1.750 Euro netto, Maria verdient 1.500 Euro netto. Die Gerichtskosten berechnen sich wie folgt:

Gerichtskosten
Gemeinsames Nettoeinkommen für 3 Monate 9.750,00 € 
Betrag 438,00 €
Anwaltskosten
1,3 Verfahrensgebühr 725,40 €
1,2 Termingebühr 669,60 €
Auslagen (Kommunikationspauschale) 20,00 €
Mehrwehrtsteuer (19 Prozent) 268,85 € 
Betrag 1.683,85 €

In diesem Rechenbeispiel betragen die Gerichtskosten 438,00 Euro und die Anwaltskosten 1.683,85 Euro. Der Gesamtbetrag der Scheidung liegt somit bei 2.121,85 Euro. Die Kosten können variieren, je nach Anzahl der Kinder und der Höhe des gemeinsamen Vermögens.

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Matthias Wurm
Autor/-in
Neben dem Studium der Rechtswissenschaft an der Philipps-Universität Marburg schloss Matthias Wurm LL.M ein weiteres Studium in Corporate Governance and Financial Law an der Glashow University in Schottland ab. Seit 2018 promoviert er zum Dr. iur. an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. In den Themengebieten Recht und als SEO-Spezialist ist er als Fachredakteur tätig. Er ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer in Köln.
Matthias Wurm
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