Scheidungsgrund Untreue: Das sagt das Familienrecht
Schuldprinzip spielt keine Rolle
Die Hürden für eine Ehescheidung in Deutschland sind nicht hoch. Gilt eine Ehe als gescheitert, kann sie schnell geschieden werden. Die Gründe, die zum Aus geführt haben, spielen dabei im Grunde keine Rolle. Das Schuldprinzip als Scheidungsgrund wurde schon vor Jahren abgeschafft. Allerdings kann eine Demütigung des Partners, und schwere Untreue zählt dazu, die übliche Trennungszeit von einem bis zu drei Jahre aufheben und zur Streichung des Unterhaltsanspruchs führen. Auch beim sogenannten Zugewinnausgleich sind Abstriche möglich.
Ehebruch: Nicht jeder Seitensprung hat finanzielle Folgen
Die eheliche Treue ist ein hohes Gut. Für Eheleute gehört sie sogar zu den Pflichten, so unromantisch dies klingen mag. Dennoch ist ein Seitensprung nicht auszuschließen. Es folgen Vorwürfe, Streitereien und oft genug die Trennung. Hat der Betrügende damit alle Ansprüche verloren?
Die Antwort auf diese Frage obliegt den Familiengerichten. In den meisten Fällen lautet sie „nein“, zumindest wenn es sich tatsächlich um einen einmaligen Fehltritt gehandelt hat. Dreht man es ins andere Extrem, zum Beispiel dem fortgesetzten Sex mit der Schwiegertochter oder der dauerhaften Zuwendung zu einem anderen Partner, sieht das ganz anders aus. Hier handelt es sich um eine grobe Verfehlung, die nicht toleriert werden muss.
Die möglichen Folgen: Der volle Unterhaltsanspruch, sofern vorhanden, ist verwirkt (§ 1579 BGB). Die Scheidung kann zudem sofort vollzogen werden, da ein neuerliches Zusammenraufen der Eheleute nicht zu erwarten ist.
Alle Aspekte des Einzelfalls betrachten
Wie die Familiengerichte urteilen, hängt dies nicht allein am Scheidungsgrund. Einbezogen wird auch die Lebenssituation, also zum Beispiel, wie die Ehepartner in absehbarer Zukunft gestellt sein werden. Einer vierfachen Mutter mit kleinen Kindern das Recht auf Unterhalt zu entziehen, kommt nur in extremen Fällen in Frage, selbst wenn sie ihren Ehemann wiederholt betrogen hat.
Der Grund: Der Frau fehlt durch die Kinderbetreuung schlicht die zeitliche Möglichkeit, selbst für ihren Unterhalt zu sorgen. Sie kann ihrer „nachehelichen Eigenverantwortung“ also kaum gerecht werden, selbst mit bestem Willen nicht.
Dass die Zahlung im geschilderten Fall auf eine Mindestdauer beschränkt wird, ist allerdings durchaus zu erwarten. Selbiges gilt auch für den Fall, dass die Ehe nur von kurzer Dauer war. Bei kinderlosen Partnern greift das Recht auf Unterhalt zum Beispiel erst ab einer Ehedauer von zwei Jahren.
Regelung im Ehevertrag?
Mit dem Abschluss eines Ehevertrags besteht die Chance, die finanziellen Folgen des Ehebruchs gleich zu Beginn zu definieren. Wer hier übertreibt, kann letztlich aber dennoch scheitern. So manche allzu einseitige Regelung wird später von den Familienrichtern als sittenwidrig gekippt.