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Scheidung ohne Anwalt - Geht das?
Brauche ich einen Rechtsanwalt für die Scheidung?
Ein Rechtsanwalt verursacht hohe Rechtsanwaltsgebühren. Da eine Scheidung ohnehin kostenintensiv ist, möchten sich viele Ehepaare den Rechtsbeistand einsparen. Kurz vorab: Ganz ohne Rechtsanwalt ist eine Scheidung nicht möglich. Allerdings benötigt nur der Ehepartner, der den Scheidungsantrag stellt, einen Rechtsanwalt. Dazu ist er gesetzlich verpflichtet.
Der Rechtsanwalt formuliert den Scheidungsantrag und reicht diesen bei Gericht ein. Der andere Ehepartner, der keinen Scheidungsantrag einreicht, benötigt jedoch keinen Rechtsanwalt.
Wichtig: Streiten sich die Eheleute bei der Scheidung, nimmt sich die andere Seite erfahrungsgemäß auch einen Rechtsanwalt. Dann wird es für beide Seiten so richtig teuer. Versuchen Sie also einen Rosenkrieg zu vermeiden und streben Sie eine einvernehmliche Scheidung an.
Können Sie sich ohne Gericht scheiden lassen?
Nein, eine Ehe basiert auf einem Vertrag. Diesen Vertrag kann nur das Familiengericht aufheben. Ohne das Gericht ist eine Scheidung also nicht möglich. Und da Sie sich vor Gericht bei einer Scheidung von einem Anwalt vertreten lassen müssen, kommen Sie auch nicht ohne Rechtsanwalt aus.
Übrigens: Den Rechtsanwalt benötigen Sie nicht nur für die Scheidung selbst, sondern auch für Folgesachen. Darunter fallen abgetrennte Sachen wie Unterhalt und Sorgerecht sowie der Versorgungsausgleich. Die Gerichte sehen einen Rechtsanwalt als erforderlich an, damit dieser die Scheidung als objektiver Vermittler begleitet. Eine Scheidung erfordert oft auch viel Spezialwissen. Die Rechtsanwälte müssen viel berechnen und recherchieren.
Kosten senken durch Verzicht auf einen zweiten Rechtsanwalt
Bei einer Scheidung stellt einer der beiden Ehepartner den Scheidungsantrag. Dafür benötigt er einen Rechtsanwalt. Scheiden die beiden Partner die Ehe einvernehmlich, benötigt der andere Ehepartner keinen Rechtsanwalt. So können beide Parteien die Kosten für einen zweiten Rechtsanwalt einsparen.
Wichtig: Treffen Sie mit Ihrem Ehepartner eine Kostenteilungsvereinbarung. Darin regeln Sie, dass Sie die Kosten für den Anwalt des einen Ehepartners zu gleichen Teilen übernehmen. Der Rechtsanwalt kann aufgrund des Interessenkonflikts nur für einen der beiden Ehepartner tätig werden. Die Bezahlung können Sie aber durchaus intern aufsplitten.