Was ist der Ausgleichswert beim Versorgungsausgleich?
Das Wichtigste im Überblick
Bei einer Scheidung erhalten beide Ehepartner den gleichen Rentenanspruch. Dies trägt dem Gedanken Rechnung, dass sich oft einer der beiden Ehepartner um die Kinder und den Haushalt kümmert.
Der andere Ehepartner erwirbt hingegen durch seine Erwerbstätigkeit Rentenansprüche. Da diese Verteilung ungerecht ist, erhalten beide Ex-Partner die gleichen Rentenansprüche.
Dies bedeutet, dass die Rentenansprüche des einen Ehepartners absinken, während die des jeweils anderen ansteigen. Nach dem Versorgungsausgleich erhält niemand der beiden Eheleute Geld. Beide profitieren von dem Versorgungsausgleich erst während der Rente.
Wichtig: Ehepartner können durch einen Ehevertrag auf den Versorgungsausgleich verzichten. Außerdem gibt es einen Versorgungsausgleich nur, wenn die Ehe länger als drei Jahre bestanden hat.
Versorgungsausgleich: Was umfasst der Ausgleichswert?
Der Versorgungsausgleich bezieht sich nicht nur auf die Rente. Das Familiengericht teilt auch andere Ansprüche auf, wie etwa eine betriebliche Altersvorsorge, eine Riester- und eine Rürup-Versicherung. Rechtsgrundlage für den Ausgleich ist das Versorgungsausgleichsgesetz. Dieses besagt, dass alle Ansprüche – die die beiden Ehepartner während der Ehe erwerben – auf die beiden Personen aufgeteilt werden.
Der Versorgungsausgleich bezieht sich auf sämtliche Versicherungen, die später eine Rente ausschütten. Es existieren durchaus private Rentenversicherungen, die beim Renteneintritt eine Einmalzahlung vorsehen. Solche Einmalzahlungen fallen auch unter den Versorgungsausgleich. Ein Ausgleich findet nicht statt bei Risikolebensversicherungen, Kapitallebensversicherungen und Renten, die nicht an das Alter gekoppelt sind.
Ansprüche aus der Ehezeit
Viele Ehepartner denken, dass ihre Renten addiert und durch zwei geteilt werden. Dem ist jedoch nicht so: Der Versorgungsausgleich berücksichtigt nur Renten, die die beiden Ehepartner während der Ehezeit selbst erworben haben. Die Startzeit ist der Monat, in dem die beiden Partner ihre Ehe schlossen. Der Endpunkt ist der Monat, an dem das Gericht den Scheidungsantrag bekam.
In manchen Situationen dauert die Scheidung ungewöhnlich lange. Hier kann das Gericht das Trennungsjahr als Endzeitpunkt ansetzen. Ob der Richter dies veranlasst, hängt vom Verhalten der beiden Eheleute ab. Das Gericht kann die Rentenansprüche ausnahmsweise nicht aufteilen, sofern dies grob unbillig wäre.
Wie funktioniert der Versorgungsausgleich in der Praxis?
Das Familiengericht nimmt den Versorgungsausgleich automatisch vor. Die Ehepartner müssen hierfür keinen Antrag stellen. Das Gericht schickt den Eheleuten nach Eingang des Scheidungsantrags einen Fragebogen zu. Hier müssen die Ehepartner angeben, ob und welche Rentenansprüche bestehen.
Achtung: Senden Sie den Fragebogen nicht zurück, darf das Gericht ein Zwangsgeld gegen Sie verhängen. Auf dem Fragebogen müssen Sie Ihre Versicherungsnummer angeben. Die Auskünfte der Versorgungsträger dienen als Grundlage für die Berechnung. Sollte sich die Scheidung wegen fehlender Auskünfte verzögern, darf das Familiengericht das Verfahren abtrennen und den Versorgungsausgleich separat behandeln.
Wissenswertes zum Versorgungsausgleich
Das Familiengericht gleicht geringe Anwartschaften normalerweise nicht aus. Ob ein Ausgleich im Einzelfall stattfindet oder nicht, kann ein Rechtsanwalt überprüfen. Dieser kann einen Härtefallantrag stellen und so auch geringe Anwartschaften ausgleichen lassen. In manchen Situationen ist es sinnvoll, dass die Ehepartner den Versorgungsausgleich intern regeln und das Familiengericht ausschließen. Dies ist der Fall, wenn die Teilungskosten zu hoch sind und im Endeffekt zu einem unfairen Ergebnis führen.
Wichtig: Verzichten die Eheleute auf einen Versorgungsausgleich, prüft das Gericht, ob ein solcher Verzicht nicht ungerecht ist. Ein Beispiel: Einer der Ehepartner wird durch den Verzicht immens benachteiligt, weil er die Kinder großgezogen hat.