Lampen richtig entsorgen
Entsorgung von LED- und Gasentladungslampen
Zehn Prozent des Energieverbrauchs in deutschen Haushalten entfallen auf die Beleuchtung. Doch wohin mit den ausgedienten Lampen? Das Elektro- und Elektronikgesetz (ElektroG) verbietet eine Entsorgung im Hausmüll. LED- und Gasentladungslampen (Leuchtstofflampen oder – allerdings fälschlicherweise Neonlampen – genannt), müssen im Sinne des ElektroG getrennt gesammelt werden. Für die Entsorgung stehen Verbrauchern bundesweit etwa 2000 kommunale Sammelstellen zur Verfügung. Zusätzlich nimmt das Schadstoffmobil in einigen Kommunen LED- und Energiesparlampen zurück. Per Gesetz sind Hersteller ebenfalls zur Rücknahme und Entsorgung der Lichtquellen verpflichtet.
Recycling von Energiesparlampen
Leuchtstofflampen und Energiesparlampen enthalten einen geringen Anteil Quecksilber. Um das Quecksilber umweltgerecht entsorgen zu können, müssen diese Leuchtmittel getrennt von sonstigen Abfällen entsorgt werden. Sie gehören weder in den Hausmüll noch in Wertstoffmüll. Energiesparlampen und Leuchtstofflampen landen am Ende ihrer Lebensdauer am besten auf dem Wertstoffhof. Wo sich die nächste Sammelstelle erfahren sie auf der Seite der Internetseite der Deutschen Umwelthilfe.
Kleinmengen und Großmengen bei Lampen
Das Rücknahmesystem für Altlampen unterscheidet zwischen Klein- und Großmengen. Eine Menge von weniger als 50 Lampen gilt als Kleinmenge. Wer im Laufe der Zeit mehr Altlampen gesammelt hat, kommt auf eine Großmenge. Ob Groß- oder Kleinmenge, die Entsorgung an Sammelstellen oder beim Schadstoffmobil kostet nichts. Vorausgesetzt, die Lampen werden unverpackt und ungebündelt abgegeben und selbst in die Behälter der Sammelstellen einsortiert. Gewerbliche Anbieter können ihre Lampen ab einer Menge von 5000 Altlampen, entspricht einer Tonne, im Jahr kostenlos abholen lassen.