Was Krampfadern kosten und wann die Krankenkassen zahlen
Warum Krampfadern behandeln?
Ein Krampfaderleiden ist meist nicht nur unangenehm und mit schweren, schmerzenden und geschwollenen Beinen verbunden. Krampfadern stellen oftmals auch ein gesundheitliches Risiko dar. Viele Betroffene stören sich zudem an dem Erscheinungsbild. Oft treten die lilafarbenen geschlängelten Varizen deutlich hervor. Weniger auffällig, aber optisch ebenfalls meist unerwünscht, sind harmlose Besenreißer. Besenreißer sind das Anfangsstadium von Krampfadern.
Zahlt meine Krankenkasse die Krampfadern-Kosten?
Wer Krampfadern oder Besenreißer behandeln lassen möchte, sollte sich zuvor gut informieren. Während gesetzliche Krankenkassen bestimmte medizinisch notwendige Krampfader-Behandlungen zahlen, muss der Betroffene die Kosten für ästhetische Eingriffe selbst tragen. Modernere – und oft schonendere – Behandlungsmethoden gegen die erweiterten Venen werden nicht von jeder gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Private Krankenkassen hingegen haben meist einen größeren Leistungskatalog.
Abhängig von der Behandlungsmethode können für Selbstzahler rasch mehrere Hundert Euro zusammenkommen. Hier ist es wichtig, dass sich Patienten bei ihrem Venenarzt und bei ihrer Krankenkasse erkundigen, welche Verfahren für sie geeignet sind, welche Kosten der Krampfader-Behandlung übernommen werden und was aus eigener Tasche gezahlt werden muss.
Krampfadern: Kosten, die gesetzliche Krankenkassen zahlen
Die Voruntersuchung bei Verdacht auf ein Krampfaderleiden wird von den gesetzlichen Krankenkassen in der Regel übernommen. Ist eine Krampfader-Behandlung medizinisch notwendig, um Komplikationen wie Venenentzündungen, Thrombosen oder einem „offenem Bein“ vorzubeugen, zahlen die Krankenkassen die Behandlung. Allerdings ist nicht jede Therapieform im Leistungskatalog enthalten.
Verschreibt der behandelnde Venenarzt im Rahmen der konservativen Kompressionstherapie Kompressionsstrümpfe oder Stützstrümpfe, werden diese von den Kassen bezahlt. Auch die Kosten für das Entfernen gesundheitskritischer Varizen mittels einer offenen Operation, Venenstripping genannt, werden von den Kassen übernommen.
Welche Krampfader-Behandlung zahlen die Krankenkassen nicht?
Anders sieht das oftmals bei neueren Krampfader-Behandlungen aus. So werden die Kosten endovenöser Verfahren nicht von allen Kassen übernommen. Dazu gehören beispielsweise thermische Verfahren wie die Radiowellentherapie und die Krampfader-Therapie mit Laser. Auch ein Veröden der Krampfadern mit Verödungsmitteln ist meist nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Kassen drin.
Manche gesetzlichen Krankenkassen bieten allerdings Zusatzleistungen oder Zuzahlungen an. Andere Kassen zahlen die Lasertherapie- oder Radiofrequenztherapie bei Ärzten oder Krankenhäusern, mit denen sie spezielle Verträge geschlossen haben. Ob gesetzliche Krankenkassen die Kosten der Krampfader-Behandlung übernehmen, ist somit immer abhängig von der gewählten Methode, der Krankenkasse sowie dem individuellen Fall.
Krampfadern: Kosten der Krampfader-Behandlung wie teuer?
Muss der Patient die Lasertherapie oder Radiofrequenztherapie gegen Krampfadern selbst zahlen, liegen die Kosten schätzungsweise zwischen 1.000 bis 1.500 Euro. Hinzu können Kosten für Nachuntersuchungen und Nachbehandlungen kommen. Die Kosten der Krampfader-Therapie sind letztlich abhängig von der Schwere des Krampfaderleidens, vom gewählten Verfahren sowie davon, ob ein Bein oder beide Beine behandelt werden müssen.
Das Veröden von Krampfadern und Besenreißern mittels Verödungsmittel, Sklerotherapie genannt, erfolgt oft in mehreren Sitzungen, von denen jede zwischen 100 und 150 Euro kostet. Die Behandlung von Besenreißern ist generell nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen enthalten, da Besenreiser gesundheitlich kein Risiko darstellen, sondern vor allem ein ästhetisches Problem sind.
Quellen:
Deutsche Gesellschaft für Phlebologie e.V. (DGP)