Von der Organentnahme zur Transplantation: Wie funktioniert die Organspende?
Wartelisten für die Organspende
Damit ein Mensch, der ein Spenderorgan benötigt, eines bekommen kann, muss er auf einer Warteliste für ein Spenderorgan stehen. Behandelnde Ärzte sind verpflichtet, Patienten, bei denen eine Organtransplantation medizinisch notwendig ist, in einem Transplantationszentrum zu melden. Ob jemand auf die Warteliste kommt, ist abhängig vom zu erwartenden Erfolg einer Transplantation und davon wie notwendig eine Transplantation für das Überleben und die Lebensqualität des Betroffenen ist.
In Deutschland gibt es etwa 50 Transplantationszentren. Diese Zentren wiederum geben die Daten der Patienten, etwa Blutgruppe, Gewebemerkmale, Alter, Geschlecht und Krankengeschichte, an die Stiftung Eurotransplant weiter. Eurotransplant ist eine gemeinnützige Organisation, die die Vermittlung und den internationalen Austausch aller Spenderorgane aus acht europäischen Ländern koordiniert: Deutschland, Belgien, Kroatien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Slowenien und Ungarn.
Was müssen Ärzte bei einer Organspende beachten?
Eurotransplant nimmt auch die Daten der Organspender in die Datenbank mit auf und gleicht diese mit denen der Patienten ab. Passen die Daten zusammen, kann eine Transplantation in die Wege geleitet werden. Damit man als Spender in die Datenbank aufgenommen wird, müssen bestimmte Voraussetzungen gegeben sein.
Unter welchen Voraussetzungen dürfen Ärzte Organe entnehmen?
Zum einen muss eine Zustimmung zur postmortalen Organspende vorliegen. Der Wunsch, nach dem Tod Organe zu spenden, kann zu Lebzeiten in einem Organspendeausweis oder einer Patientenverfügung festgehalten werden. Liegen keine Informationen zu dem Wunsch des Verstorbenen vor, können die Angehörigen entscheiden.
Zum anderen muss der Tod des Spenders zweifelsfrei von zwei Ärzten festgestellt worden sein. In Deutschland gilt eine Person als tot, wenn der unumkehrbare Ausfall der gesamten Hirnfunktionen (Hirntod) festgestellt worden ist und das Gehirn seine Steuerungsfunktion nicht mehr ausführen kann. Im Transplantationsgesetz (TPG) ist geregelt, dass „die Entnahme von Organen oder Geweben nur zulässig ist, wenn der Tod des Organ- oder Gewebespenders nach Regeln, die dem Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft entsprechen, festgestellt ist“ (TPG § 3, Abs. 1 Satz 2).
Was ist Hirntod?
Ist ein tödlicher Verlauf eines Patienten absehbar und liegt eine Einwilligung zur Organspende vor, informiert das Krankenhaus die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO). Diese koordiniert in Deutschland den Prozess von der Feststellung des Hirntods bei der Spenderin oder dem Spender bis hin zum Transport von Spenderorganen zum Empfängerkrankenhaus.
Die Feststellung des endgültigen, nicht behebbaren Ausfalls der Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms ist die medizinische Voraussetzung für eine Organspende, betont die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO). Die Feststellung erfolge nach den Richtlinien der Bundesärztekammer durch zwei dafür qualifizierte Ärzte unabhängig voneinander. Diese Ärzte dürften weder an der Entnahme noch an der Übertragung der Organe des Organspenders beteiligt sein, noch der Weisung eines beteiligten Arztes unterstehen.
Der Hirntod ist bestätigt: Wie läuft eine Organspende ab?
Die Mitarbeiter der Krankenhäuser mit Intensivstation nehmen zu allen Fragen der Organspende Kontakt mit der zuständigen DSO-Region auf. Ist der Hirntod bestätigt und liegt ein Einverständnis zur Organentnahme vor, können die Experten der DSO prüfen, ob die Organe für eine Transplantation geeignet sind. Ist das der Fall, leitet die Koordinatoren der DSO die Laborwerte mit weiteren Angaben zum Spender an die Vermittlungsstelle Eurotransplant weiter. Ein spezielles Computerprogramm gleicht dort die Daten der Spenderorgane mit denen der Wartelistenpatienten ab. Die Vergabe richtet sich ausschließlich nach medizinischen Kriterien.
In dieser Zeit, in der ein Empfänger ermittelt wird, wird mit Hilfe intensivmedizinischer Maßnahmen das Herz-Kreislauf-System des Verstorbenen künstlich aufrechterhalten, damit die Organe weiter durchblutet und mit Sauerstoff versorgt werden und die potenziell spendefähigen Organe keinen Schaden nehmen. Ohne die intensivmedizinischen Maßnahmen wie Beatmung und die Gabe von Medikamenten folgt auf den Hirntod der Herz-Kreislauf-Stillstand.
Organspender und Empfänger passen zusammen: Wie funktioniert die Organspende?
Welche Organe können gespendet werden? Für eine postmortale Organspende eignen sich unter anderem Herz, Lunge, Nieren, Leber, Bauchspeicheldrüse, Dünndarm sowie Gewebe wie die Hornhaut des Auges oder Herzklappen. Die Nieren sind das Organ, welches am häufigsten benötigt wird. Leber und Herz folgen, dann die Lunge und die Bauchspeicheldrüse. Für die Entnahme des benötigten Organs beziehungsweise der benötigten Organe organisiert die DSO bei Bedarf Entnahmeteams. Die Organentnahme erfolgt nach den gleichen Kriterien wie andere Operationen. Anschließend wird die Operationswunde sorgfältig verschlossen. Die Angehörigen können in gewünschter Weise Abschied nehmen.
Der Transport der entnommenen Organe zum Empfänger muss dann schnell gehen. Das Organ ist während der Transportzeit nicht durchblutet. Je länger diese dauert, desto größer ist das Risiko, dass das Organ Schaden nimmt. Während das Organ auf dem Weg zum Empfänger ist, wird dieser bereits im Transplantationszentrum auf die Transplantation vorbereitet. Hat die DSO das Organ im Transplantationszentrum abgegeben, übernehmen die Ärzte vor Ort. Damit die Organspende funktioniert, müssen also viele Menschen eng zusammenarbeiten: Intensivmedizinerinnen und -mediziner, Pflegepersonal, Transplantationschirurginnen und -chirurgen, Angehörige sowie Eilkurierinnen und -kuriere. Im Jahr 2021 wurden in Deutschland der DSO zufolge 1.786 Organe transplantiert.
Organspende: Wie lange nach dem Tod möglich?
Organe wie Herz oder Lunge sind üblicherweise stark durchblutet. Sie müssen möglichst rasch an den Empfänger übergeben werden, da nach der Entnahme die Durchblutung nicht mehr
gewährleistet ist, was das Risiko für Organschäden erhöht. Gewebe, die
weniger durchblutet sind, können dagegen bis zu 72 Stunden nach Eintritt des
Herz-Kreislauf-Stillstands transplantiert werden. Idealerweise sollten Organe in einem Zeitraum von bis zu 24 Stunden beim Empfänger ankommen. Welcher Zeitraum für den Transport zur Verfügung steht, ist abhängig vom jeweiligen Organ. Da die Zeitspanne knapp ist, wird der Organempfänger bereits für die Operation vorbereitet, während das Spenderorgan auf dem Weg zu ihm ist.
Die Lebendorganspende funktioniert anders
Anders als die postmortale Organspende funktioniert die Lebendorganspende, bei welcher der Spender am Leben ist. Gespendet werden dürfen eine Niere sowie ein Teil der Leber. Ebenfalls erlaubt, aber in Deutschland nur selten durchgeführt, ist die Übertragung eines Teils der Lunge, des Dünndarms und der Bauchspeicheldrüse. Eine Lebendorganspende darf nur dann durchgeführt werden, wenn die sogenannte Lebendspendekommission dazu in einem Gutachten Stellung genommen hat. Für die Lebendorganspende müssen strenge Kriterien erfüllt sein.
Der Spender muss:
- volljährig sein.
- einwilligungsfähig sein.
- der Entnahme freiwillig zustimmen.
- über mögliche Risiken aufgeklärt worden sein.
- für eine Organtransplantation geeignet sein und
- darf nicht über das Operationsrisiko hinaus gefährdet werden.
- Finanzielle Gründe dürfen keine Rolle spielen.
Außerdem ist die Lebendorganspende nur zulässig, wenn sich die spendende und die empfangende Person nahestehen.
Quellen:
Eckhard Rickels, Stefanie Förderreuther: Feststellung des Todes und Mitteilung an die Koordinierungsstelle. Praxisleitfaden Organspende. Umsetzung der BÄK-Richtlinie „Spendererkennung“ in der Praxis.
Gesetz über die Spende, Entnahme und Übertragung von Organen und Geweben (Transplantationsgesetzt – TPG). Stand 1997. Angebot des Bundesministeriums der Justiz sowie des Bundesamts für Justiz.
Das Transplantationsgesetz schafft Kontrolle und Transparenz. Online-Information von Organspende Info der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA).
Wartelistenführung und Vermittlung von Organen. Online-Information von Organspende Info der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA).
Die postmortale Organspende. Online-Information von Organspende Info der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA).
Wann ist ein Mensch tot? Online-Information von Organspende Info der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA).
Häufig gestellte Fragen zur Organspende, zur Gewebespende und zum Organspendeausweis (FAQs). Online-Information von Organspende Info der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA).
Organ- und Gewebespende. Antworten auf wichtige Fragen. Online-Ratgeber der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA).
Organspendeausweis online ausfüllen und herunterladen. Online-Information von Organspende Info der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA).
Das persönliche Gespräch: Infotelefon Organspende. Angebot der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA).
Organ- und Gewebespende. Online-Information der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA).
Organspende. Online-Information des Bundesministeriums für Gesundheit.
Fragen und Antworten zum Thema Organsende. Online-Information des Bundesministeriums für Gesundheit.
Organspende und Organtransplantation. Online-Information der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO).
Ablauf einer Organspende – vereinfachte Darstellung. Online-Information der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO).
10 Fragen und Antworten zur Organspende. Online-Information der Stiftung Gesundheitswissen.