Bildschirmarbeit: Pausen für die Augen einplanen!
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Bildschirmarbeit: Pausen für die Augen einplanen!

Für viele Menschen gehört stundenlange Bildschirmarbeit zum Alltag. Für die Augen bedeutet das eine starke Belastung. Welche Folgen das haben kann, wie Sie diese vermeiden können und was es bei der Bildschirmarbeit mit Sehschwäche zu beachten gilt, lesen Sie im Folgenden.

Trockene Augen und andere Symptome übermäßiger Bildschirmarbeit

Bildschirmarbeit verlangt den Augen einiges ab. Wenn Sie den Blick ständig zwischen Tastatur, Bildschirm und Notizblock hin- und herbewegen, müssen die Augen laufend ihre Brechkraft an die wechselnden Sichtabstände anpassen, um ein scharfes Bild zu erzeugen.

Zudem wechseln die Lichtverhältnisse zwischen Bildschirm und Tastatur. Das heißt, auch die Pupillenöffnung weitet und schließt sich immer abwechselnd. Für die Augenmuskeln ist das harte Arbeit. Hinzu kommt, dass bei der Bildschirmarbeit vermindert Tränenflüssigkeit produziert und oft zu selten geblinzelt wird.

Alles in allem kann übermäßige Bildschirmarbeit zum sogenannten “Büro-Augen-Syndrom” (engl. “Office Eye Syndrome”) führen, das sich durch folgende Beschwerden äußert:

  • Trockene Augen
  • Müde Augen
  • Brennende Augen
  • Augenzucken
  • Augenflimmern
  • Verschwommene Nah- und Fernsicht
  • Doppelbilder
  • Kopfschmerzen
  • Druckgefühl an den Augen

Denken Sie an Pausen bei der Bildschirmarbeit

Um dem vorzubeugen, sollten Sie Ihren Augen so oft wie möglich Pausen während der Bildschirmarbeit gönnen. Lassen Sie zum Beispiel Ihren Blick in die Ferne schweifen und schauen Sie bewusst am Bildschirm vorbei. Blinzeln Sie außerdem regelmäßig. Spätestens, wenn Sie spüren, dass sich Ihre Augen trocken und müde anfühlen, halten Sie kurz inne und zwinkern Sie ein paarmal. Sie können Ihre Augen auch für ein paar Sekunden ganz schließen.

Stehen Sie zwischendurch auch immer mal wieder auf und entfernen Sie sich ganz von Ihrem Schreibtisch. Ziehen Sie sich kurz auf die Toilette zurück, strecken Sie sich und machen Sie Gesichtsgymnastik, um die Augen zu entspannen – sprich: Schneiden Sie ein paar Grimassen, reißen Sie die Augen auf und kneifen Sie sie anschließend wieder zusammen.

Gesundheit am Arbeitsplatz: Was die Bildschirmarbeitsverordnung besagt

Die Pausen bei der Bildschirmarbeit sind nicht nur eine Empfehlung, sondern gesetzlich vorgeschrieben. Sie sind Bestandteil der sogenannten Bildschirmarbeitsverordnung (BildschArbV), die 2016 in die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) integriert wurde. Alle 50 Minuten sollten Sie demnach eine Pause von 5-10 Minuten einlegen, um Ihre Augen zu entspannen.

Die gesetzlichen Regelungen beziehen sich dabei nicht nur auf die Augengesundheit, sondern auf die Gesundheit am Bildschirmarbeitsplatz insgesamt. So soll z. B. mit ergonomischen Bürostühlen, der richtigen Schreibtisch- und Sitzhöhe sowie dem richtigen Abstand von Maus und Tastatur zur Tischkante Haltungsschäden und Überlastungen vorgebeugt werden.

Zum Schutz derer, die viel am Bildschirm sitzen, schreibt die BildschArbV unter anderem Folgendes vor:

  • Flimmerfreie Monitore
  • Bildschirmqualität auf dem neuesten technischen Stand
  • Keine reflektierenden Displays
  • Arbeitstische und andere Flächen in der Umgebung dürfen sich nicht im Bildschirm spiegeln
  • Ausreichende Beleuchtung, die weder blendet noch zu dunkel ist
  • Guter Kontrast zwischen Umgebung und Bildschirm

Sollten Sie mit dem Rücken zu einem Fenster sitzen, darf das Sonnenlicht nicht Ihre Sicht auf den Bildschirm beeinträchtigen. In diesem Fall muss der Arbeitgeber Jalousien oder Rollos am Fenster anbringen lassen.

Ebenso spielt der Abstand zwischen Augen und Bildschirm eine Rolle. Dieser ist individuell verschieden, sollte aber zwischen 50 und 80 Zentimetern liegen, wie Sie auch der Broschüre zur Gesundheit am Bildschirmarbeitsplatz des Berufsverbands der Augenärzte Deutschlands e. V. (BVA) und der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft (DOG) entnehmen können. Dort finden Sie zudem Informationen zum richtigen Blickwinkel sowie viele weitere Empfehlungen zum Thema.

Arbeitgeber muss Mitarbeitern bei Bedarf eine Bildschirmbrille finanzieren

Außerdem ist der Arbeitgeber verpflichtet, seinen Mitarbeitern regelmäßig eine angemessene Untersuchung des Sehvermögens und der Augen anzubieten. Bis zum 40. Lebensjahr erfolgt diese sogenannte Angebotsvorsorge alle 5 Jahre, danach alle 3 Jahre. Das liegt daran, dass sich ab 40 allmählich eine Altersweitsichtigkeit entwickeln kann. Einen Sehtest können Sie entweder beim Optiker oder beim Augenarzt machen lassen.

Benötigen Sie aufgrund einer Kurzsichtigkeit oder Weitsichtigkeit eine spezielle Brille für die Bildschirmarbeit, so muss der Arbeitgeber Ihnen diese Bildschirmbrille finanzieren. Dafür benötigen Sie eine Bescheinigung vom Augenarzt. Wichtig ist, dass Sie eine bestehende Fehlsichtigkeit mit einer entsprechenden Sehhilfe korrigieren lassen. Ansonsten können die oben genannten Symptome übermäßiger Bildschirmarbeit stärker ausfallen.

Einige Studien deuten überdies darauf hin, dass eine bestehende Kurzsichtigkeit durch übermäßige Bildschirmarbeit ohne angemessene Sehhilfe verstärkt werden könnte. Dies wird in der Wissenschaft jedoch kontrovers diskutiert.

Übrigens: Wenn Sie keine Brille tragen möchten, können in vielen Fällen auch Kontaktlinsen als Sehhilfe dienen. Ebenso können Sie bei Bedarf mit Ihrem Augenarzt besprechen, ob für Sie eine Laseroperation zur Behebung Ihrer Fehlsichtigkeit infrage kommt.

Disclaimer: Dieser Text enthält nur allgemeine Hinweise und ist nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung geeignet. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen. Alle individuellen Fragen, die Sie zu Ihrer Erkrankung oder Therapie haben, besprechen Sie mit Ihrem behandelnden Arzt.
SM
Sascha Müller
Autor/-in
Ob Krankheiten behandeln oder die Traumfigur erreichen: Sascha Müller setzt sich als gelernter Fitnesskaufmann mit Faible für Medizin mit jeglichen Fragen im Gesünder Leben-Bereich auseinander.
Sascha Müller
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