Studienplatzklage: Per Prozess zum Traumstudium?
Darum können Sie einen Studienplatz einklagen
Haben Sie ein Recht auf einen Studienplatzan der Universität oder im Fach Ihrer Wahl? Ja – sofern Sie eine Hochschulzugangsberechtigung wie das Abitur besitzen. Doch die Realität sieht oft anders aus. Der Zugang zum Traumstudium wird von den Universitäten bzw. von der Stiftung für Hochschulzulassung per Numerus Clausus (NC) beschränkt, vor allem bei beliebten Fächern wie Medizin, Psychologie oder BWL. Eine Chance auf den angepeilten Studienplatz gibt es aber auch bei einer Ablehnung: den Rechtsweg. Das Mittel heißt „Kapazitätsverfahren“.
Studienplatzklage: Der Hintergrund
Der Hintergrund: Wie viele Studienplätze eine Universität anbietet, wird von Semester zu Semester neu berechnet. Inwieweit das Angebot mit den bereitgestellten Mitteln übereinstimmt, wird aber von niemandem offiziell geprüft. Diesen Umstand nutzt eine Studienplatzklage aus. Sie geht davon aus, dass die Universität nicht so viele Studienplätze anbietet, wie sie anhand ihrer Kapazitäten bereitstellen könnte. Einer dieser zusätzlichen Plätze lässt sich möglicherweise per Klage ergattern.
So funktioniert eine Studienplatzklage
Die Studienplatzklage besteht aus zwei Teilen: dem Kapazitätsantrag an die Universität und einem Eilantrag beim zuständigen Verwaltungsgericht.
Der Kapazitätsantrag: Damit beantragen Sie einen Studienplatz, der außerhalb der offiziellen Kapazität liegt – schließlich unterstellen Sie der Universität, dass sie noch weitere Studenten aufnehmen kann. Es genügt ein formloser Antrag mit einer Formulierung wie: „Hiermit beantrage ich einen Studienplatz außerhalb der Kapazität im Fachbereich XY zum Winter-/Sommersemester XY“. Informieren Sie sich auf der Webseite der Universität über die geltenden Fristen, die von Bundesland zu Bundesland verschieden sind. In Hamburg zum Beispiel muss der Antrag bis zum ersten Vorlesungstag eingegangen sein. In Bayern, Sachsen, Rheinland-Pfalz und Brandenburg gibt es keine Frist.
Der Eilantrag: Damit fordern Sie die Universität über das Gericht auf, ihre Kapazitätsplanung offenzulegen. Für den Eilantrag stellt häufig der AStA (Allgemeiner Studierendenausschuss) Musterformulierungen bereit.
Übrigens: Eine Studienplatzklage ist auch bei einem Zweitstudium möglich.
Studienplatz oder nicht? Das passiert nach der Klage
Ist die Klage eingereicht, können Sie darauf hoffen, dass Ihnen die Universität eine außergerichtliche Einigung anbietet, einen sogenannten Vergleich. Der Deal: Sie bekommen den angestrebten Studienplatz und ziehen dafür im Gegenzug Ihre Klage zurück. Der Vorteil für die Universität besteht darin, dass sie ihre Kapazitätsberechnung nicht mehr offenlegen muss. Die Kosten für das Verfahren trägt in diesem Fall der Kläger. Diese Gebühren betragen allerdings nur etwa 120 bis 180 Euro.
Umständlicher – und teurer – wird es, wenn die Universität Ihren Kapazitätsantrag ablehnt. Je nach Bundesland müssen Sie nun innerhalb einer festgelegten Frist Widerspruch einlegen oder direkt gegen den Ablehnungsbescheid klagen.
Dann benötigen Sie einen Anwalt für die Studienplatzklage
Spätestens für die Klage gegen eine Ablehnung des Kapazitätsantrags sollten Sie einen Anwalt einschalten. Der kann Sie auch bei den vorigen Schritten beraten, etwa zu den Fristen oder gerichtsfesten Formulierungen. Auch falls Sie den Klageweg bei mehreren Universitäten gleichzeitig bestreiten wollen, ist die Unterstützung durch einen Anwalt hilfreich.
Das sind die Kosten für eine Studienplatzklage
Im Gegensatz zu einem Vergleich ist der Rechtsstreit nach einer Ablehnung sehr teuer. Pro Klage bzw. einstweiliger Verfügung erreichen die Kosten für das Gericht und die Anwaltstätigkeit schnell den vierstelligen Bereich. Versuchen Sie die Studienplatzklage bei mehreren Hochschulen, summieren sich die Kosten entsprechend. Am besten nutzen Sie eine kostenlose Erstberatung, die manche Anwälte anbieten. Prüfen Sie dabei, ob ein Pauschalhonorar oder eine Bezahlung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz günstiger für Sie ist.
Das zahlt die Rechtsschutzversicherung
Voraussetzung für die Übernahme der Kosten durch die Rechtsschutzversicherung ist, dass im Vertrag das Hochschulzugangsrecht abgedeckt ist. Je nach Ausgestaltung ist auch die Klage bei mehreren Universitäten möglich. Die Versicherung übernimmt in diesem Fall sämtliche Kosten abzüglich einer Selbstbeteiligung. Da manche Versicherungen eine Einschätzung über die Erfolgsaussichten einfordern, sollten Sie frühzeitig einen Anwalt einschalten, der Erfahrung mit Studienplatzklagen hat.
Das sind die Erfolgsaussichten bei einer Studienplatzklage
Generell gilt: Je beliebter das Studienfach, desto mehr Bewerber versuchen den Klageweg. Die Chancen, auf diesem Weg doch noch an den Wunsch-Studienplatz zu kommen, sinkt also bei steigender Konkurrenz. Denn selbst wenn die Kapazität einer Universität erhöht wird, können Sie bei vielen Bewerbern und Mitklägern leer ausgehen.
Eher gering sind die Erfolgsaussichten deshalb bei den Fächern Humanmedizin, Tiermedizin, Zahnmedizin und Psychologie. Hier ergattert nicht einmal jeder zehnte Kläger einen Studienplatz.
Besser – erst recht bei mehreren gleichzeitigen Klagen – stehen die Chancen bei BWL, Pädagogik und Lehramt.