Krankenversicherung für Studenten: Die wichtigsten Infos
Familienversicherung für Studenten unter 25 Jahren
Grundsätzlich sind Studenten krankenversicherungspflichtig. In jungen Jahren hat dies noch nicht so einen großen Einfluss aufs Portemonnaie – bis zum Alter von 25 Jahren können sich die meisten über ihre Eltern in der gesetzlichen Krankenversicherung gratis mitversichern lassen (Familienversicherung). Der freiwillige Wehrdienst, Zivildienst oder ein Einsatz als Entwicklungshelfer verlängern die Frist um maximal zwölf Monate.
Wer heiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt, kann sich bei seinem gesetzlich versicherten und nicht studierenden Partner ebenfalls kostenlos mitversichern – und zwar ohne Altersbeschränkung.
Nebenjobber aufgepasst: Bei Familienversicherung Einkommensgrenze beachten
Allerdings sind bei sämtlichen Mitversicherungen in den gesetzlichen Krankenkassen Einkommensgrenzen zu beachten. Maximal ist ein 450-Euro-Job erlaubt oder andere Einnahmen in einer Höhe bis 435 Euro monatlich.
Zudem gilt für familienversicherte Studenten, die einen Nebenjob ausüben eine Begrenzung der Arbeitszeit. Da das Studium im Vordergrund stehen soll, dürfen sie in der Vorlesungszeit nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten. Ausnahmen sind:
- Semesterferien (maximal drei Monate)
- kurzfristige Beschäftigungen
- Praktika gemäß Studien- oder Prüfungsordnung
Studentische Krankenversicherung für Studenten über 25 Jahren
Wenn die Familienversicherung nicht mehr greift, müssen sich Studenten selbst krankenversichern. Das ist in der Regel nach dem 25. Lebensjahr der Fall oder wenn der Verdienst des studentischen Nebenjobs die Einkommensgrenze übersteigt. Spätestens zwei Wochen nach Beginn der Krankenversicherungspflicht sollten sie sich bei einer Kasse gemeldet haben.
Die Krankenkassen bieten die studentische Krankenversicherung an, einen besonders günstigen Tarif. Der Beitrag liegt dabei zur Zeit zwischen rund 66 und 77 Euro im Monat. Hinzu kommen durchschnittlich um die 17 Euro für die Pflegeversicherung.
Studentische Krankenversicherung gilt bis 30 – Verlängerung möglich
In der Regel gilt der günstige gesetzliche Studententarif nur bis zum vollendeten 30. Lebensjahr oder bis zum 14. Fachsemester. Unter Umständen ist eine Verlängerung möglich, zum Beispiel aus folgenden Gründen:
- Pflege von kranken oder behinderten Familienangehörigen
- Eigene Krankheit oder Behinderung
- Geburt eines Kindes und anschließende Betreuung (maximale Verlängerung: 6 Semester)
- Freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr
- Mitarbeit in Hochschulgremien
Jeder Einzelfall wird von der Krankenkasse geprüft und muss genehmigt werden. Laut einem Beschluss des Bundessozialgerichts endet eine Verlängerung der studentischen Krankenversicherung jedoch spätestens mit Vollendung des 37. Lebensjahres.
Krankenversicherung nach dem Studium: „Examenstarif“ für den Übergang
Nach Ablauf des Studententarifs besteht die Möglichkeit, den sogenannten „Examenstarif“ anzuschließen. Dieser ist als besonderer Tarif für die Übergangsphase zwischen Studium und Arbeit gedacht. Er ist günstiger als der Mindestbeitrag für freiwillig Versicherte der jeweiligen Krankenkasse, der danach gezahlt werden muss.
Zur privaten Krankenversicherung bei Studenten
An staatlichen sowie staatlich anerkannten Hochschulen und Universitäten sind Studenten verpflichtet, bei der Einschreibung einen Nachweis über die Krankenversicherung vorzulegen. Sind die Eltern allerdings privat krankenversichert, kann sich der Student von der Versicherungspflicht befreien lassen. Dieser Schritt sollte jedoch wohlüberlegt sein.
Denn auch bei Kindern von Privatversicherten enden die staatlichen Zuschüsse für die Krankenversicherung mit 25 Jahren. Danach müssen Studenten deutliche höhere Beiträge für die private Krankenversicherung zahlen als für die gesetzliche. Ein Wechsel der Krankenkassen ist nicht immer möglich.
Krankenversicherung bei Studenten: Ausnahmen
Studenten an privaten Hochschulen sind nicht verpflichtet, eine Krankenversicherung nachzuweisen. Sie können, beziehungsweise müssen, sich freiwillig versichern. Nur am Beginn des Studiums steht ihnen dabei der Weg in die gesetzlichen Krankenkassen offen.
Wer ein duales Studium absolviert oder an einer Berufsakademie studiert, hat indes keine Möglichkeit, den Studententarif der gesetzlichen Krankenkassen zu nutzen. Der Student wird hier wie ein Auszubildender in der Berufsausbildung versichert.