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Radfahren als geschlossener Verband: Wichtiges für Fahrradgruppen
Wann ist ein Verband ein Verband? Das sagt die StVO zur Fahrradgruppe
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) definiert in Paragraf 27, dass Fahrradgruppen mit mehr als 15 Personen einen geschlossenen Verband bilden dürfen. Rechtlich gelten alle Gruppenmitglieder damit als ein einziges Fahrzeug. Der Vorteil: Die Fahrradgruppe darf besondere Regeln in Anspruch nehmen, die dafür sorgen sollen, dass die Gruppe nicht auseinanderreißt. Voraussetzung ist, dass der Verband für andere Verkehrsteilnehmer:innen als geschlossene Gruppe erkennbar ist. Eine besondere Kennzeichnung wie bei einem Pkw-Verband ist aber nicht nötig. Wichtig ist jedoch, dass alle Fahrer:innen nah beieinander fahren und niemand ausschert oder sich zu weit zurückfallen lässt.
Fahren im Verband: So geht’s!
Als geschlossener Verband dürfen in einer Fahrradgruppe jeweils zwei Gruppenmitglieder nebeneinander auf der Straße fahren. Das ist für andere Verkehrsteilnehmer:innen von Vorteil, denn auf diese Weise können Pkw die Gruppe leichter überholen, als wenn 16 und mehr Fahrer eine lange Kette bilden. Achten Sie als Fahrer:in im Verband aber immer auf einen ausreichenden Abstand zur Vorder- und Nebenperson.
In jeder Fahrradgruppe sollte ein Verbandsführer die Richtung und das Tempo vorgeben und dafür sorgen, dass alle Regeln eingehalten werden. Dazu gehören natürlich die Sicherheitsmaßnahmen, wie sie auch für Alleinfahrer:innen gelten: ein verkehrssicheres Fahrrad, vorausschauendes Fahren, Einhaltung der Promillegrenze auf dem Rad und am besten das Tragen eines Helms.
Diese Sonderregeln gelten für Fahrradgruppen
Da die Fahrradgruppe als ein einziges Fahrzeug gilt, darf der Rest des Verbands auch bei Rot weiterfahren, wenn die Spitze des Zuges noch bei Grün die Ampel passiert hat. Die anderen Verkehrsteilnehmer:innen, die stattdessen jetzt eigentlich bei Grün fahren dürften, müssen in diesem Fall warten, bis der ganze Verband die Ampel passiert hat. Auf diese Weise bleibt die Fahrradgruppe stets zusammen. Das Gleiche gilt bei der Vorfahrt. Angenommen, der Verband stößt auf eine Kreuzung oder Einmündung, bei der er einer anderen Straße die Vorfahrt lassen muss. Kommt von dort aber niemand, darf die Fahrradgruppe losfahren – und komplett die Kreuzung oder Einmündung passieren, selbst wenn inzwischen jemand an der vorfahrtberechtigten Straße wartet.
Während Sie als Alleinfahrer:in auf den Radweg ausweichen müssen, sobald einer vorhanden, mit einem blauen Schild gekennzeichnet ist und zumutbar ist, gilt diese sogenannte Radwegbenutzungspflicht nicht für Fahrradgruppen. Der Grund: Die Radwege sind in der Regel nicht breit genug, um einem Fahrradverband mit seinen mehreren Gruppenmitgliedern ausreichend Platz zu bieten. Am besten klärt der:die Verbandsführer:in die Gruppe vor dem Start über diese Regeln auf. So kommen alle sicher und gemeinsam ins Ziel.