Diese Pflichten haben Mieter und Vermieter im Winter
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Diese Pflichten haben Mieter und Vermieter im Winter

Mit Einbruch des Winters treffen Mieter und Hausbesitzer verschiedene Pflichten aber auch Rechte. Sie haben aber auch Rechte, die sie einfordern dürfen.

Wer unterliegt der Räum- und Schneepflicht im Winter?

Die Kommunen und Städte dürfen ihre allgemeine Räum- und Schneepflicht im Winter auf Eigentümer übertragen, deren Grundstücke an öffentliche Straßen grenzen. Vermieter legen diese Pflicht oftmals auf ihre Mieter um, unterliegen dann aber einer Überwachungspflicht. Kommen sie dieser Pflicht nicht nach, müssen Sie unter Umständen für Sach- und Personenschäden haften. Bei der Auswahl von Streugut und dem Umfang der Räum- und Schneepflicht im Winter sind viele Besonderheiten zu beachten. Viele Fragen stellen sich auch in haftungsrechtlicher Hinsicht.

Was ist, wenn die Heizung ausfällt?

Die Heizung fällt aus und der Vermieter befindet sich im Urlaub? Dann hat der Mieter unter Umständen das Recht einen externen Dienstleister mit der Reparatur zu beauftragen oder Elektro-Ersatzgeräte aufzustellen. Die damit verbundenen Kosten kann er dann dem Vermieter in Rechnung stellen. Bei der Beauftragung von Dritten sind jedoch verschiedene Besonderheiten zu beachten. Mieter sind im Winter dazu verpflichtet, die Wohnung ordnungsgemäß zu heizen. Sie müssen verhindern, dass die Leitungsrohre nicht einfrieren und sich kein Schimmel bildet. Sobald die Temperatur in der Wohnung unter einen bestimmten Wert fällt, ist der Vermieter dazu verpflichtet, die Heizung in Betrieb zu nehmen. Sind die Fenster undicht und heizt sich die Wohnung deshalb nicht auf, muss der Vermieter für den Einbau neuer Fenster sorgen. Diese Pflicht hängt aber von verschiedenen Faktoren ab, beispielsweise ob die Fenster schon vor dem Einzug des Mieters undicht waren oder wie schlecht sie isolieren.

Häufige Streitpunkte im Winter

Ihr Automobil wurde von einem herabfallenden Eiszapfen oder von einer Dachlawine im Winter beschädigt? Dann stellt sich die Frage, wer den entstandenen Schaden übernehmen muss. Gleiche Problematik stellt sich, wenn sich durch eine vernachlässigte Räum- und Streupflicht auf dem Bürgersteig Unfälle ereignen. Doch was ist eigentlich mit Schmelzwasser, das vom Balkon in die Wohnung eindringt und dort Schäden verursacht? Und was ist, wenn der Vermieter im Winter eine neue Zentralheizung einbauen möchte? Diese Fragen beantworten wir Ihnen in unseren Ratgebern zu den Pflichten und Rechten von Vermietern und Mietern im Winter.  

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Matthias Wurm
Autor/-in
Neben dem Studium der Rechtswissenschaft an der Philipps-Universität Marburg schloss Matthias Wurm LL.M ein weiteres Studium in Corporate Governance and Financial Law an der Glashow University in Schottland ab. Seit 2018 promoviert er zum Dr. iur. an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. In den Themengebieten Recht und als SEO-Spezialist ist er als Fachredakteur tätig. Er ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer in Köln.
Matthias Wurm
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