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Vorsicht Dachlawinen: Wer haftet für Schäden?
Dachlawine Haftung für Schäden
Wer haftet eigentlich für die Schäden, die eine Dachlawine verursacht? Diese Frage ist in vielen Gerichtsprozessen ein ausschlaggebender Streitpunkt. Eigentümer von Immobilien haften nur für Schäden, wenn sie nachweislich ein Verschulden trifft. Dies bedeutet, dass sie ihre Verkehrssicherungspflichten verletzt haben müssen. Ereigneten sich in der Vergangenheit vermehrt Dachlawinen, liegt eine Absicherung des Gehwegs durch Schneegitter auf der Hand. Der Umfang der Verkehrssicherungspflicht richtet sich nach verschiedenen Aspekten, beispielsweise den Witterungsbedingungen und der Neigung des Dachs. Hausbesitzer haften immer dann, wenn sie vorschriftswidrig keine Schneegitter an ihrem Dach anbrachten. In schneearmen Regionen ist die Installation von Schneegittern jedoch keine Pflicht. Dort gelten andere Regeln als in den verschneiten Alpen. In Regionen, in denen es nur selten schneit, können dem Eigentümer einer Immobilie nicht allzu viele Fehler vorgeworfen werden.
Haftung bei Dachlawinen nur in schneereichen Regionen
Dachlawine: Haftung nur in besonders schneereichen Regionen. Je schneereicher ein Ort ist, desto eher rechnen seine Einwohner mit witterungsbedingten Gefahren. Die meisten Passanten sind mit den Gefahren vertraut, die von Dachlawinen ausgehen. Parkt jemand sein Automobil direkt unter dem Hausdach eines angrenzenden Grundstücks, muss er den dadurch verursachten Sachschaden selbst tragen. Hat er eine Vollkasko-Versicherung, übernimmt diese die Regulierung. Haus-Eigentümer, die auf Nummer sicher gehen möchten, sollten Schneegitter installieren. Damit genügen sie ihrer Verkehrssicherungspflicht in fast jeder Situation. Das Aufstellen von Warnschildern ist hingegen nicht zielführend. Dann müssten im Winter nahezu überall Schilder aufgestellt werden. Passanten würden sie aufgrund ihrer hohen Anzahl dann kaum mehr beachten. Warnschilder können aber in schneereichen Großstädten durchaus angebracht sein. Hier sind besonders viele ortsunkundige Touristen unterwegs.