Zweitwagen versichern: So kommen Sie günstiger weg
Zwei Autos – drei Optionen bei der Versicherung
Ihr Kind hat gerade den Führerschein gemacht und erhebt Ansprüche auf das Familienauto? Oder Sie haben eine neue Arbeitsstelle, die nicht mehr mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar ist? Manchmal ist die Anschaffung eines zweiten Autos einfach unvermeidbar. Damit das nicht allzu sehr ins Geld geht, sollten Sie schauen, wie Sie Ihren Zweitwagen möglichst günstig versichern können.
Lesetipp: Kfz-Versicherung für Fahranfänger: So wird's günstiger
Grundsätzlich gibt es drei Möglichkeiten Ihren Zweitwagen zu versichern:
- Sie versichern den Zweitwagen bei Ihrer bisherigen Kfz-Versicherung als Zweitwagen
- Sie schließen für das Zweitfahrzeug einen Vertrag bei einer anderen Versicherung ab
- Sie wechseln mit beiden Fahrzeugen zu einer anderen Versicherung
Leider lässt sich nicht pauschal sagen, welche Variante am günstigsten ist. Denn zum einen gibt es bei den Versicherungsgesellschaften unterschiedliche Zweitwagenregelungen. Außerdem sind gerade in der Kfz-Versicherung die Preisunterschiede hoch. Wenn Sie einen anderen sehr preiswerten Anbieter finden, fahren Sie damit möglicherweise günstiger als mit der Zweitwagenregelung Ihres aktuellen Autoversicherers.
Ein ausführlicher Preisvergleich ist in jedem Fall wichtig. Klar ist allerdings auch: Den Zweitwagen so günstig zu versichern wie den Erstwagen, ist kaum möglich.
Bessere Schadenfreiheitsklasse durch Zweitwagenregelung
Wer eine Kfz-Versicherung für ein neu zugelassenes Fahrzeug abschließt, wird in der Regel in die Schadenfreiheitsklasse (SF) 0 eingestuft. Das bedeutet: kein Schadenfreiheitsrabatt und dementsprechend relative hohe Versicherungsbeiträge. Die meisten Versicherungsgesellschaften bieten bestehenden Kunden aber Vergünstigungen an, wenn sie oder ihr:e Lebenspartner:in ein zweites Fahrzeug dort versichern. Wie die Konditionen für den Zweitwagen im Detail aussehen, hängt vom jeweiligen Anbieter ab.
Grundsätzlich profitieren Sie mit einer Zweitwagenregelung immer von einer besseren Schadenfreiheitsklasse (SF). Wenn Sie mit Ihrem Erstwagen bereits einige Jahre ohne gemeldete Schäden unterwegs waren, wird Ihr Versicherer Ihr neu angemeldetes Auto mindestens in die SF ½ einstufen. Je nach Anbieter und der Anzahl der schadenfreien Jahre für den Erstwagen sind auch höhere Schadenfreiheitsrabatte möglich.
Fragen Sie daher als Erstes bei Ihrer Versicherung an, in welcher SF-Klasse Ihr Zweitwagen versichert werden kann und ob es weitere Vergünstigungen gibt.
Voraussetzungen für die Zweitwagenregelung
Um von einer Zweitwagenregelung profitieren zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Eine einheitliche Regelung gibt es dabei nicht. Günstigere Zweitwagenkonditionen werden häufig an folgende Bedingungen geknüpft:
- Der Erstwagen ist bei derselben Gesellschaft versichert.
- Der Zweitwagen ist auf den gleichen Halter (oder dessen Ehe-/Lebenspartner) zugelassen wie das Erstfahrzeug.
- Das Erstfahrzeug hat mindestens SF 3 erreicht.
- Die Fahrer:innen des Zweitwagens müssen ein bestimmtes Mindestalter erreicht haben (oft 23 oder 25 Jahre)
- Es bestehen weitere Verträge bei der Versicherungsgesellschaft
Zweitwagen bei anderer Gesellschaft versichern
Wenn Sie die Versicherung für Ihren Zweitwagen bei einer anderen Versicherungsgesellschaft als ihrer bisherigen abschließen, kann es schwieriger sein, ähnlich gute Konditionen zu erhalten wie beim alten Versicherer mit einer Zweitwagenregelung. Manche Gesellschaften bieten allerdings Sonderkonditionen für den Zweitwagen an, wenn Sie sich verpflichten, Ihr Erstfahrzeug zum nächstmöglichen Wechseltermin ebenfalls dort zu versichern.
Fahranfänger:innen profitieren von der Versicherung der Eltern
Fahranfänger:innen profitieren in Sachen Kfz-Versicherung, wenn sie ihr erstes Auto als Zweitwagen der Eltern versichern. Wer gerade erst den Führerschein gemacht hat, hat mangels Fahrpraxis ein höheres Unfallrisiko. Daher werden Führerscheinneulinge von den Versicherungsgesellschaften grundsätzlich in die teure SF 0 eingestuft, wenn sie ihr erstes Auto selbst versichern.
Das lässt sich umgehen, wenn das Fahrzeug als Zweitwagen der Eltern angemeldet wird. Dann starten auch Fahranfänger:innen mindestens in der bereits spürbar günstigeren SF ½. Abhängig von den jeweiligen Konditionen sind Einsparungen von bis zu 20 Prozent möglich.
In diesem Fall wird das Kind als Fahrer in den Versicherungsvertrag eingetragen, Versicherungsnehmer:in ist ein Elternteil. Ist Ihr Nachwuchs einige Jahre unfallfrei unterwegs, steigt der Schadenfreiheitsrabatt weiter. Diese „erfahrenen“ Prozente kann Ihr Kind übernehmen, wenn es den Zweitwagen nach einigen Jahren auf seinen:ihren eigenen Namen versichern möchte.