Schadenfreiheitsklasse übertragen: So geht‘s
1. Klären: Wer kann wessen Schadenfreiheitsklasse übernehmen?
Es müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, damit eine Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) übertragen werden kann. Üblicherweise ist die Rabattübertragung nur innerhalb der Familie möglich. Unproblematisch ist in der Regel die Übertragung an:
- eigene Kinder,
- die Eltern oder
- den Ehe- beziehungsweise Lebenspartner
Manche Versicherungsgesellschaften erlauben auch das Übertragen einer SF-Klasse an folgende Personengruppen:
- Enkel
- nicht leibliche Kinder
- Geschwister
- Partner / Lebensgefährten
Schadenfreiheitsrabatte können sogar von Verwandten, die nicht mehr leben, übernommen werden. Gehört nach einem Todesfall ein Auto zum Nachlass, wird auch die dazugehörige Kfz-Versicherung des Verstorbenen vererbt und der Erbe kann dessen Prozente übernehmen. Dies allerdings nur innerhalb eines gewissen Rahmens. Mehr dazu erfahren Sie im folgenden Abschnitt.
2. Informieren: Gibt es weitere Bedingungen?
Neben der verwandtschaftlichen Beziehung kann eine weitere Bedingung sein, dass der:die Empfänger:in der SF-Klasse das Auto, dessen Kfz-Versicherungs-Prozente übertragen werden sollen, regelmäßig gefahren ist. Sie muss aber nicht bei allen Versicherungen erfüllt werden. Als Besitzer des Autos sollten Sie sich daher vorab in Ihren Versicherungsunterlagen oder direkt bei Ihrem Kfz-Versicherer informieren, an welche Familienmitglieder die Schadenfreiheitsklasse übertragen werden kann und ob weitere Auflagen erfüllt werden müssen.
3. Überdenken: Konsequenzen beim Übertragen von Prozenten
Bedenken Sie bei der Rabattübertragung, dass Sie als Inhaber der Versicherung Ihre über die Jahre erfahrenen Prozente unwiderruflich verlieren, wenn Sie Ihre Schadenfreiheitsklasse an ein Familienmitglied übertragen. Versichern Sie Ihr eigenes Auto neu, werden Sie in eine sehr niedrige SF-Klasse eingestuft. Dadurch zahlen Sie wieder deutlich höhere Beiträge.
Tipp: Selbst wenn Sie Ihr Auto abschaffen, ist es nicht immer sinnvoll, die Schadenfreiheitsklasse an einen Dritten zu übertragen. Ein Schadenfreiheitsrabatt kann für geraume Zeit ruhen – wie lange, hängt vom jeweiligen Anbieter ab. Oft gilt eine Frist von sieben bis zehn Jahren, bis die Prozente verfallen. Schließen Sie vor Ablauf der Frist wieder eine Kfz-Versicherung ab, wird Ihre alte SF-Klasse auf den neuen Vertrag angerechnet.
Wichtig zu wissen: Unabhängig davon, wie viele schadenfreie Jahre ein Versicherter angesammelt hat – übertragen wird immer nur die SF-Klasse, die der Empfänger selbst hätte „erfahren“ können. Sprich: Für die Zeit, seitdem er den Führerschein besitzt. Trennt sich also beispielsweise eine Mutter nach 20 Jahren unfallfreien Fahrens von ihrem Auto und überträgt ihre SF-Klasse 20 auf ihren 23-jährigen Sohn, kann dieser bestenfalls in die SF-Klasse 5 eingestuft werden. Denn er hätte in der Zeit ab Führerscheinerwerb nur maximal fünf schadenfreie Jahre ansammeln können.
4. Aktiv werden: Übertragung der Schadenfreiheitsklasse beantragen
Sind die Voraussetzungen erfüllt, benötigen Sie das Formular TB 28 zur Übertragung des Schadenfreiheitsrabatts. Dies können Sie auf zahlreichen Versicherungswebseiten online herunterladen. Der Antrag muss folgende Informationen enthalten:
- Name und Anschrift beider Parteien
- Versicherungs- und Fahrzeugdaten beider Beteiligten
- Verzichtserklärung des:der Geber:in
- Informationen zum Verhältnis der beiden Beteiligten zueinander (zum Beispiel Vater & Tochter)
- Führerscheinkopie des:der Empfänger:in des Rabatts
- Unterschriften beider Beteiligten
Das ausgefüllte Formular übermittelt der:die Geber:in des Schadenfreiheitsrabatts an seine Versicherung, die alles weitere in die Wege leitet. In der Regel benötigen Versicherungsgesellschaften zwischen einigen Tage bis zu zwei Wochen, bis die Rabattübertragung vollendet ist.
5. Abschließen: Rabatt bei neuer oder alter Versicherungsgesellschaft nutzen
Am unkompliziertesten ist die Übertragung, wenn der:die Empfänger:in des Schadenfreiheitsrabatts bei derselben Versicherungsgesellschaft versichert ist wie der:die Geber:in. Das ist aber kein Muss. Der Rabatt kann auch zu einer anderen Assekuranz mitgenommen werden.
Wichtig beim Anbieterwechsel: Übertragen wird grundsätzlich nur die Schadenfreiheitsklasse. Wie hoch der Schadenfreiheitsrabatt in den einzelnen SF-Klassen ausfällt, legt jede Versicherung selbst fest. Es ist also möglich, dass der Rabatt beim Versicherungswechsel geringer ausfällt als beim vorherigen Versicherer.