Diese Kfz-Versicherungen brauchen Sie wirklich
Die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung ist Pflicht
Die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung gehört in Deutschland zu den gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungen. Um den Abschluss einer Haftpflicht-Police für Ihr Fahrzeug kommen Sie also nicht herum. Dies wäre jedoch auch nicht angeraten. Denn allzu schnell kann es zur Schädigung anderer Verkehrsteilnehmer kommen – da genügt manchmal schon ein einziger Augenblick der Unachtsamkeit. Und genauso schnell sind diese Schäden gleich sehr teuer, so dass die wenigsten Menschen sie einfach und problemlos aus der Portokasse begleichen können.
Darüber hinaus sind Haftpflichtversicherungen in der Regel günstig. Und die unterschiedlichen Versicherer unterscheiden sich in den wesentlichen Punkten kaum voneinander. Dennoch kann sich ein Vergleich lohnen, denn über die Jahre rechnen sich bereits wenige Euro Unterschied in der Versicherung zu einem stattlichen Sümmchen zusammen. Darüber hinaus ist ein Versicherungsvergleich für die Autoversicherung mittlerweile mit wenig Aufwand verbunden. Ein Online-KFZ-Versicherungsvergleich ermöglicht einen schnellen Überblick über die Anbieter und ihre Preise und berücksichtigt dabei sogar individuelle Ansprüche an die Versicherung.
Das deckt die Haftpflicht ab
Die Kfz-Haftpflicht-Versicherung übernimmt sowohl Personen- als auch Vermögensschäden, die der Fahrer anderen zufügt. Die Deckungssumme muss dabei mindestens 7,5 Millionen Euro betragen. Es empfiehlt sich jedoch eine höhere Summe als die gesetzlich vorgeschriebene zu versichern. Denn bei schweren Unfällen können auf den Verursacher bei Personenschäden im schlimmsten Fall lebenslangen Schadensersatzzahlungen zukommen.
Übrigens: Die sogenannte Mallorca-Police versichert auch Mietwagen im Ausland mit.
Die Haftpflicht greift nicht, wenn höhere Gewalt im Schadensfall im Spiel war. Und wer vorsätzlich ein Risiko wie ein illegales Autorennen eingeht, kann ebenfalls davon ausgehen, dass die Versicherung im Schadensfall nicht zahlt.
Die Kaskoversicherung
Eine weitere wichtige Versicherung für Ihr Fahrzeug neben der vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung ist die Kaskoversicherung. Diese gibt es in der Vollkasko- und in der Teilkaskovariante. Mit der Kaskoversicherung werden Schäden am eigenen Fahrzeug abgedeckt. Sie ist nicht verpflichtend, jedoch sehr empfehlenswert, denn auch hier kann es leicht zu Schäden kommen, die besonders teuer sind.
Vollkasko oder Teilkasko?
Ob Sie sich besser für die Vollkaskoversicherung entscheiden oder Teilkasko für Sie ausreichend ist, lässt sich pauschal nicht beantworten. Denn diese Entscheidung hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Das Alter des Fahrzeugs, Fahrzeugmodell, Wiederbeschaffungswert, individuelle finanzielle Situation und gewünschte Schadensdeckung spielen unter anderem eine Rolle.
Für einen Neuwagen mit hohem Listenpreis, der über einen Autokredit finanziert wird, ist beispielsweise eine Vollkaskoversicherung zu empfehlen. Denn bei einem Totalschaden könnte mit der Versicherungssumme der Kredit abgelöst werden.
Übrigens: Schadenfrei gefahrene Jahre werden den Versicherungsnehmern bei der Vollkaskovariante angerechnet. Denn die Vollkaskoversicherung greift auch bei Schäden, die der Fahrer selbst verschuldet hat.
Die Teilkaskoversicherung gestaltet sich im Vergleich zur Vollkaskoversicherung deutlich günstiger. Allerdings deckt sie auch nur einen deutlich geringeren Schadensbereich ab. Hier werden Schäden abgesichert, die auch durch umsichtiges Fahrverhalten nicht vermieden werden können. Dazu gehören beispielsweise Schäden durch Wildwechsel oder Unwetter. Auch Diebstahl wird über die Teilkasko versichert.
Beide Versicherungen werden günstiger, wenn der Fahrzeughalter sich für eine Selbstbeteiligung entscheidet.
Die Autoversicherung wechseln
Wer viele Jahre unfallfrei fährt, wird bei der Versicherung günstiger eingestuft. Sparen lässt sich aber oft genug auch durch einen Wechsel der Autoversicherung. Es kann sich lohnen, in regelmäßigen Abständen zu prüfen, ob Sie noch immer die für Sie beste und günstigste Autoversicherung haben oder ob Sie bei einem anderen Anbieter besser aufgestellt wären.
Die Laufzeit von Kfz-Versicherungen endet in der Regel mit dem ausgehenden Kalenderjahr. Ohne Angabe von Gründen kann die Versicherung zum Vertragsende unter Einhaltung der Kündigungsfrist gekündigt werden. Stichtag für die Kündigung ist für gewöhnlich der 30. November. Ein neuer Vertrag kann zu diesem Zeitpunkt bereits abgeschlossen sein.
Sonderkündigungsfrist
In manchen Fällen besteht für den Fahrzeughalter auch ein Sonderkündigungsrecht, das einen Versicherungswechsel unabhängig von der Vertragslaufzeit ermöglicht. Das Sonderkündigungsrecht greift unter anderem, wenn der Versicherer seine Beiträge erhöht. Ab Bekanntgabe der Beitragserhöhung kann die Versicherung innerhalb einer vierwöchigen Frist gekündigt werden. Dabei ist es wichtig, dass Sie sich im Kündigungsschreiben auf die Beitragserhöhung als Grund beziehen.
Auch bei einem Fahrzeugwechsel und im Schadensfall gilt das Sonderkündigungsrecht oder wenn der Fahrzeughalter in einen neuen Tarif eingestuft wird.
Tipp: Um einen nahtlosen Übergang von Versicherung zu Versicherung zu gewährleisten, sollte die Kündigung bei der alten Versicherung erst erfolgen, wenn der neue Vertrag bestätigt wurde. Dies gilt vor allem für Kaskoversicherungen. Denn bei Kaskoversicherungen kann der Versicherer den Fahrzeughalter auch ablehnen.
Rabatte und Wechselprämien
Viele Versicherer bieten zur „Wechselsaison“ am Jahresende besondere Angebote, Boni, Prämien und Rabatte für Neukunden, um sich von der Konkurrenz abzuheben. Dies klingt oft verlockend, doch sollte in jedem Fall geprüft werden, ob sich ein Wechsel finanziell auch mittel- bis langfristig lohnt. Darüber hinaus müssen die Leistungen des Versicherers stimmen und den individuellen Ansprüchen genügen.