Vorsorgeuntersuchung beim Gynäkologen: Was erwartet mich?
Untersuchung bei einem:r Frauenärzt:in: Wann zum ersten Mal?
Regelmäßige gynäkologische Untersuchungen sind für die meisten Frauen Routine. Meist erleben sie ihren ersten Frauenarztbesuch bereits im Teenageralter, entweder im Zusammenhang mit der ersten Periode oder einer Beratung zur Verhütung. Manche junge Frau führt auch eine Blasenentzündung zum ersten Mal in eine gynäkologische Praxis oder der Verdacht auf eine Schwangerschaft. Für junge Frauen bieten die meisten Gynäkolog:innen sogenannte Teenager-Sprechstunden an. Er:sie klärt die Patientin über die gynäkologischen Untersuchen auf, bespricht Themen wie Verhütung und erste sexuelle Erfahrungen und beantwortet Fragen rund um den weiblichen Körper. Eine solche Sprechstunde kann auch die Angst vor den Untersuchungen nehmen.
Ist die erste Hürde genommen, gehen Frauen in der Regel einmal pro Jahr zur Früherkennungsuntersuchung. Dort untersucht der:die Gynäkolog:in die Brüste und Geschlechtsorgane auf Erkrankungen und führt in diesem Zusammenhang auch Krebsfrüherkennungsuntersuchungen durch. Auffällige Befunde werden mit der Patientin besprochen und weiterführende Untersuchungen abgestimmt.
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Tastuntersuchung äußerer und innerer Geschlechtsorgane
Die gynäkologische Tastuntersuchung dient dem Erkennen von Auffälligkeiten von Scheide, Muttermund, Gebärmutterhals, Gebärmutterkörper, Eileitern, Eierstöcken und Harnblase. Bei der vaginalen Austastung spreizt der:die Frauenärzt:in die Schamlippen und führt Zeige- und Mittelfinger ein. Für die Untersuchung tragen Ärzte Handschuhe. Gleitgel erleichtert das Einführen der Finger zum Abtasten. Bei der bimanuellen Tastuntersuchung legt der:die Ärzt:in zusätzlich zu den Fingern in der Scheide eine Hand auf die Bauchdecke. So können Lage, Beweglichkeit und Beschaffenheit der Organe beurteilt werden.
Rektale Tastuntersuchung
Die rektale Tastuntersuchung ist eine weitere Untersuchung im Rahmen der gynäkologischen Früherkennung. Durch das Einführen eines Fingers in den Enddarm wird es dem:der Frauenärzt:in möglich, die Darmschleimhaut sowie die Hinterwand der Gebärmutter zu beurteilen.
Ultraschall des Beckens: nur bei Beschwerden
Der Ultraschall des Beckens von der Scheide aus, vaginaler Ultraschall genannt, ist ebenfalls eine Untersuchung, die Frauenärzt:innen häufig durchführen, wenn eine Frau über auffällige Symptome klagt. Der Ultraschall des Beckens dient der Früherkennung verschiedener Erkrankungen von Gebärmutter (Uterus), Gebärmutterschleimhaut (Endometrium), der Eierstöcke (Ovarien) und der Harnblase. Für die Untersuchung führt der:die Frauenärzt:in ein mit Gleitgel benetztes stabförmiges Ultraschallgerät vorsichtig in die Scheide ein. Der vaginale Ultraschall kann Erkrankungen erkennen wie Ovarialzysten (mit Flüssigkeit gefüllter Hohlraum), Ovarialtumore, Uterusfehlbildungen, gutartige Wucherungen der Gebärmutterschleimhaut (Endometriumhyperplasie), Polypen (Gewebewucherungen und Myome (gutartige Tumoren der Muskelwand der Gebärmutter).
Krebs-Früherkennungsuntersuchungen bei einem:r Gynäkolog:in: Wann IGeL, wann Kassenleistung?
Die Vorsorge beim Frauenarzt umfasst verschiedene Untersuchungen, deren Kosten von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Darüber hinaus haben Frauen die Möglichkeit, Selbstzahlerleistungen in Anspruch zu nehmen. Diese sogenannten Individuellen Gesundheitsleistungen, kurz IGeL, muss man selbst zahlen. Eine IGeL-Leistung wäre beispielsweise ein jährlicher Pap-Abstrich ab dem 35. Lebensjahr, weil die Krankenkassen ab dann nur noch alle drei Jahre den Abstrich übernehmen. Der Pap-Abstrich wird als Teil der kostenlosen Krebsvorsorge von den gesetzlichen Krankenkassen für Frauen zwischen 20 und 34 Jahren einmal im Jahr gezahlt. Ab 35 Jahren zahlen die Kassen alle drei Jahre den Kombi-Test (HPV- und Pap-Test). Wird bei dem Kombi-Test etwas Auffälliges gefunden, verkürzen sich die Untersuchungsintervalle.
Diese Vorsorgeuntersuchungen bei einem:r Frauenärzt:in übernimmt die Krankenkasse
Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen Frauen verschiedene Früherkennungsuntersuchungen beim Frauenarzt. Folgende Untersuchungen sind beim Frauenarzt kostenlos:
- Früherkennung Gebärmutterhalskrebs und Krebserkrankungen des Genitalbereichs ab 20 Jahre
- Chlamydien-Screening bis 25 Jahre
- Früherkennung Brustkrebs ab 20 Jahre
- Früherkennung Brustkrebs-Mammografie-Screening von 50 bis 69 Jahren (Wird von der Krankenkasse übernommen, findet aber nicht beim Frauenarzt statt, sondern in den Mammographie-Einheiten, die von Radiolog:innen betrieben werden).
Früherkennung Gebärmutterhalskrebs und Krebserkrankungen des Genitalbereichs
Die Kosten zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs und Krebserkrankungen des Genitalbereichs übernehmen die Krankenkassen ab 20 Jahren. Die Vorsorge umfasst jährlich die Anamnese (Erhebung der medizinischen Vorgeschichte der Patientin), die Untersuchung der äußeren sowie inneren Geschlechtsorgane (Tastuntersuchung) sowie von 20 bis 34 Jahre einen Gewebeabstrich zur Untersuchung auf Zellveränderung (Pap-Abstrich). Die jährliche Pap-Abstrich-Untersuchung von Gebärmuttermund und Gebärmutterhals dient der Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs. Ab 35 Jahren ist der Pap-Abstrich mit dem Test auf Humane Papillomviren (HPV) kombiniert und wird alle drei Jahre gezahlt. Auffällige Befunde – etwa ein positiver HPV-Test in Verbindung mit Zellveränderungen im Pap-Abstrich - werden weiter abgeklärt.
Lesetipp: Gebärmutterhalskrebs-Vorsorge: Das leisten PAP-Test und HPV-Test.
Bedeutung der HPV-Impfung und ihre Auswirkungen auf den Pap-Abstrich
Gebärmutterhalskrebs, medizinisch Zervixkarzinom genannt, kann durch die Impfung gegen Humane Papillomviren (HPV-Impfung) und eine regelmäßige Früherkennung verhindert werden. Auch Frauen, die gegen HPV geimpft sind, wird empfohlen, die gesetzlichen Früherkennungsmaßnahmen, also den Pap-Test und den HPV-Test, zu nutzen. Durch die beiden Tests können mögliche Krebsvorstufen erkannt und betroffene Frauen behandelt werden. Die Impfung bietet einen guten Schutz. Doch eine Garantie, dass geimpfte Frauen nicht an durch HPV ausgelöstem Gebärmutterhalskrebs erkranken, kann sie nicht gänzlich bieten. Die Impfung erfasst zwar nicht alle potenziell krebsauslösenden Viren, aber die Hochrisikoviren.
Übrigens: Auch Männer können sich gegen HPV impfen lassen, um eine Übertragung an ihre Sexualpartnerin zu verhindern.
Chlamydien-Screening bis 25 Jahre
Bis zum 25. Lebensjahr können Frauen einmal im Jahr ein Chlamydien-Screening durchführen lassen. Chlamydien gehören zu den am häufigsten sexuell übertragbaren bakteriellen Erkrankungen. Unbehandelt kann eine Chlamydien-Infektion zu Unterleibsentzündungen und Unfruchtbarkeit führen. Da eine Chlamydien-Infektion das Risiko für Frühgeburten erhöht und die Bakterien zudem auf das Neugeborene übertragen werden können, ist auch zu Beginn einer Schwangerschaft ein Test auf Chlamydien für Frauen kostenlos. Bei der Chlamydien-Untersuchung wird eine Urinprobe auf die Bakterien hin untersucht.
Lesetipp: Was sind eigentlich Chlamydien?
Früherkennung Brustkrebs
Ab 30 Jahren zahlt die gesetzliche Krankenversicherung Frauen jährlich die Tastuntersuchung auf Brustkrebs. Dabei tastet der Frauenarzt oder die Frauenärztin die Brust sowie die umliegenden Lymphknoten in den Achselhöhlen nach knotigen Veränderungen ab. Ebenfalls sollten sich Frauen zeigen lassen, wie sie ihre Brust selbst abtasten können.
Früherkennung Brustkrebs-Mammografie-Screening
Ab 50 Jahren bis zum Ende des 69. Lebensjahres übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen alle zwei Jahre das Brustkrebs-Mammografie-Screening. Patientinnen erhalten per Post eine Einladung zur Untersuchung in einer zertifizierten Untersuchungseinrichtung (Screening-Einheit). Im Rahmen der Vorsorge wird die medizinische Vorgeschichte der Patientin erhoben, die Röntgenuntersuchung beider Brüste durchgeführt (Mammografie-Screening) und die Röntgenaufnahmen durch zwei unabhängige Untersucher bewertet. Anschließend wird die Frau innerhalb von sieben Tagen über das Untersuchungsergebnis informiert.
Lesetipp: Brustkrebs erkennen: Tastuntersuchung und Mammografie beim Arzt.
Vorsorge bei einem:r Frauenärzt:in: nicht nur zur Krebsfrüherkennung
Die regelmäßigen Kontrolluntersuchungen beim Frauenarzt sind nicht nur zur Früherkennung von Krebs. Die Untersuchungen helfen beispielsweise, eine Scheidenpilz-Infektion oder andere Erkrankungen zu erkennen. Scheidenpilz beispielsweise kann unter dem Mikroskop in einem Abstrich nachgewiesen werden. Generell sollten Frauen eine:n Gynäkolog:in aufsuchen, wenn sie Veränderungen feststellen wie Juckreiz, Rötung, Schwellung sowie einen in Farbe, Geruch oder Konsistenz veränderten Ausfluss.
Lesetipp: Scheidenpilz-Behandlung.
Untersuchungen in der Schwangerschaft
Schwangere haben Anspruch auf regelmäßige Kontrolluntersuchungen während der Schwangerschaft. Alle vier Wochen kann jede Schwangere im Rahmen der Vorsorgeuntersuchung schauen lassen, ob sich das Ungeborene ohne Auffälligkeiten entwickelt und ob die Schwangerschaft normal verläuft. In den letzten zwei Monaten verkürzt sich der Untersuchungsintervall auf alle zwei Wochen. Bestandteil der Schwangerschaftsvorsorge sind unter anderem das Abtasten des Bauches, regelmäßige Blutabnahmen und Ultraschalluntersuchungen. Des Weiteren können Tests durchgeführt werden, etwa Tests auf Schwangerschaftsdiabetes, HIV, Chlamydien oder Eisenmangel. Einige Tests sind Selbstzahlerleistungen.
Lesetipp: Folsäure bei Kinderwunsch: Warum Sie das Vitamin schon vor der Schwangerschaft nehmen sollten.
Vorsorge bei einem:r Frauenärzt:in: Was muss ich selber zahlen?
Neben den Früherkennungsuntersuchungen beim Gynäkologen, welche die gesetzlichen Krankenkassen zahlen, gibt es verschiedene Angebote für Früherkennungsuntersuchungen, die als IGeL, also Individuelle Gesundheitsleistung angeboten werden. Die Kosten müssen die Frauen selbst tragen. Zu den IGeL zur Früherkennung gehören beispielsweise:
- MRT der Brust zur Krebsfrüherkennung
- NM22-Test zur Früherkennung von Harnblasenkrebs
- Streptokokken-Test in der Schwangerschaft
- Toxoplasmose-Test bei Schwangeren
- Ultraschall der Brust zur Krebsfrüherkennung
- Ultraschall der Eierstöcke zur Krebs-Früherkennung
- Ultraschall zur Früherkennung von Gebärmutterkörperkrebs
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für Individuelle Gesundheitsleistungen in der Regel nicht, da IGeL-Leistungen nicht zeigen konnten, dass sie „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sind und das Maß des Notwendigen nicht überschreiten“, wie es per Gesetz gefordert ist. Auch wenn Gesundheitsleistungen noch nicht auf Schaden/Nutzen geprüft wurden oder ein Nutzen nicht belegt ist, zahlen die Krankenkassen nicht. Doch es gibt Ausnahmen: Bei Frauen mit Nachweis einer Risiko-Genmutation sind Ultraschall und MRT der Brust Kassenleistung, sofern die Untersuchung in einem spezialisierten Zentrum erfolgt.
Gynäkologie: Untersuchung als IGel sinnvoll oder schädlich?
Ob eine IGeL sinnvoll, nutzlos oder gar schädlich ist, lässt sich nicht pauschal sagen. Bevor Frauen sich für oder gegen eine IGeL beim Gynäkologen entscheiden, sollten sie sich über das Angebot informieren und sich über Nutzen und Risiken aufklären lassen. Bei der Entscheidungsfindung helfen der Austausch mit Ärzt:innen aus dem Bereich Gynäkologie, die Krankenkassen, der IGeL-Monitor, die Unabhängige Patientenberatung Deutschland sowie die Verbraucherzentralen. Auch der Krebsinformationsdienst (KID) am Deutschen Krebsforschungszentrum (DKFZ) bietet ein Beratungstelefon an und kann bei Fragen zu Krebs unter 0800 - 420 30 40 kontaktiert werden.
Quellen: