Reisevollmacht fürs Kind: Das gilt es zu beachten
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Reisevollmacht fürs Kind: Das gilt es zu beachten

Kinder benötigen in einigen Fällen eine sogenannte Reisevollmacht. Dies gilt im Besonderen, wenn sie allein mit einem Elternteil oder ohne ihre Eltern verreisen, aber auch bei Sprachreisen oder einem Urlaub mit den Großeltern. Erfahren Sie hier, was es bei einer Reisevollmacht zu beachten gibt und wo Sie eine erhalten können, um an Flughäfen oder Landesgrenzen keine Probleme zu bekommen.

Was ist eine Reisevollmacht fürs Kind?

Für minderjährige Kinder, die mit nur einem Elternteil, alleine, über Organisationen (zum Beispiel Sprachreisen) oder mit anderen Familienangehörigen sowie Freunden verreisen, wird in einigen Ländern die sogenannte Reisevollmacht benötigt. Hierbei handelt es sich um eine Vollmacht beziehungsweise eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern, die erlaubt, dass das minderjährige Kind mit nur einem Elternteil oder in Begleitung reist. Eine gesetzliche Regelung, wann Kinder allein oder nur in Begleitung des Vormundes reisen dürfen, gibt es nicht. Dennoch bietet sich solch eine Reisevollmacht an, damit nicht der Eindruck entsteht, ihr Kind reise unerlaubt. Eine Reisevollmacht ist also nicht zwingend, jedoch gibt es in einigen Ländern Einreisebestimmungen, nachdem ein minderjähriges Kind nicht ohne eine Reisevollmacht in das jeweilige Land einreisen darf. Hierbei werden mit einer Reisevollmacht Verdachte auf mögliche Kindesentführungen oder unerlaubte Kindesentziehung  ausgeschlossen.

Übrigens:

Auch wenn das Kind mit nur einem Elternteil reist, kann eine Reisevollmacht nützlich sein, im Besonderen dann, wenn das Kind einen anderen Nachnamen trägt oder eine unterschiedliche Nationalität zu dem mitreisenden Elternteil hat.

Was ist in einer Reisevollmacht enthalten?

Die Reisevollmacht benötigt einige Informationen, damit sie an den Ländergrenzen oder an den Flughäfen gültig ist. Diese Informationen sind:

  • Personalien des gesetzlichen Vertreters (Name, Geburtsdatum, Geburtsort, Nummer Reisepass/Personalausweis)
  • Personalien der alleinreisenden Minderjährigen (Name, Geburtsdatum, Geburtsort, Nummer Reisepass/Personalausweis)
  • Gegebenenfalls Personalien der volljährigen Begleitperson (Name, Geburtsdatum, Geburtsort, Nummer Reisepass/Personalausweis)
  • Reisezeitraum
  • Reiseroute
  • Unterschrift der Erziehungsberechtigten
  • Kopie der Geburtsurkunde
  • Exemplar in Englisch/Landesprache des Reiseziels

Quelle

Welche Länder verlangen eine Reisevollmacht?

In den meisten europäischen Ländern ist eine Reisevollmacht nicht nötig, kann jedoch hilfreich sein. Länder in Europa, in denen sie möglicherweise an der Grenze Probleme haben könnten und eine Reisevollmacht nicht fehlen darf, sind Griechenland, Kroatien, Großbritannien, Mazedonien, Slowenien, Serbien sowie Bosnien und Herzegowina. In Bosnien und Herzegowina, Mazedonien sowie Griechenland muss die Vollmacht zudem amtlich beglaubigt werden, für Serbien wird eine Beglaubigung empfohlen.

Bei Ländern außerhalb Europas wie Kanada, den USA, Südafrika und Brasilien brauchen Sie zwingend eine Reisevollmacht. Außerdem kann auch die Staatsangehörigkeit des Kindes eine Rolle für die Einreisebestimmung spielen. Hat ein Kind beispielsweise die brasilianische oder deutsch-brasilianische Staatsangehörigkeit benötigt es ein spezielles, beglaubigtes Formular in zweifacher Ausführung.  

Informieren Sie sich, um auf Nummer sicher zu gehen, vor Reiseantritt des Kindes über die Einreisebestimmung des jeweiligen Landes auf der Website des Auswärtigen Amts. Hier finden Sie neben der Einreisebestimmung außerdem aktuelle Reisewarnungen des jeweiligen Ziellandes.

Reisevollmacht zum Download:

Auf der Internetseite des ADAC erhalten Sie verschiedene Ausführungen der Vollmachten zum Downloaden und Ausdrucken.

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Disclaimer: Dieser Text enthält nur allgemeine Hinweise und ist nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung geeignet. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen. Alle individuellen Fragen, die Sie zu Ihrer Erkrankung oder Therapie haben, besprechen Sie mit Ihrem behandelnden Arzt.
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