Reisevollmacht fürs Kind: Das gilt es zu beachten
Was ist eine Reisevollmacht fürs Kind?
Für minderjährige Kinder, die mit nur einem Elternteil, alleine, über Organisationen (zum Beispiel Sprachreisen) oder mit anderen Familienangehörigen sowie Freunden verreisen, wird in einigen Ländern die sogenannte Reisevollmacht benötigt. Hierbei handelt es sich um eine Vollmacht beziehungsweise eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern, die erlaubt, dass das minderjährige Kind mit nur einem Elternteil oder in Begleitung reist. Eine gesetzliche Regelung, wann Kinder allein oder nur in Begleitung des Vormundes reisen dürfen, gibt es nicht. Dennoch bietet sich solch eine Reisevollmacht an, damit nicht der Eindruck entsteht, ihr Kind reise unerlaubt. Eine Reisevollmacht ist also nicht zwingend, jedoch gibt es in einigen Ländern Einreisebestimmungen, nachdem ein minderjähriges Kind nicht ohne eine Reisevollmacht in das jeweilige Land einreisen darf. Hierbei werden mit einer Reisevollmacht Verdachte auf mögliche Kindesentführungen oder unerlaubte Kindesentziehung ausgeschlossen.
Was ist in einer Reisevollmacht enthalten?
Die Reisevollmacht benötigt einige Informationen, damit sie an den Ländergrenzen oder an den Flughäfen gültig ist. Diese Informationen sind:
- Personalien des gesetzlichen Vertreters (Name, Geburtsdatum, Geburtsort, Nummer Reisepass/Personalausweis)
- Personalien der alleinreisenden Minderjährigen (Name, Geburtsdatum, Geburtsort, Nummer Reisepass/Personalausweis)
- Gegebenenfalls Personalien der volljährigen Begleitperson (Name, Geburtsdatum, Geburtsort, Nummer Reisepass/Personalausweis)
- Reisezeitraum
- Reiseroute
- Unterschrift der Erziehungsberechtigten
- Kopie der Geburtsurkunde
- Exemplar in Englisch/Landesprache des Reiseziels
Welche Länder verlangen eine Reisevollmacht?
In den meisten europäischen Ländern ist eine Reisevollmacht nicht nötig, kann jedoch hilfreich sein. Länder in Europa, in denen sie möglicherweise an der Grenze Probleme haben könnten und eine Reisevollmacht nicht fehlen darf, sind Griechenland, Kroatien, Großbritannien, Mazedonien, Slowenien, Serbien sowie Bosnien und Herzegowina. In Bosnien und Herzegowina, Mazedonien sowie Griechenland muss die Vollmacht zudem amtlich beglaubigt werden, für Serbien wird eine Beglaubigung empfohlen.
Bei Ländern außerhalb Europas wie Kanada, den USA, Südafrika und Brasilien brauchen Sie zwingend eine Reisevollmacht. Außerdem kann auch die Staatsangehörigkeit des Kindes eine Rolle für die Einreisebestimmung spielen. Hat ein Kind beispielsweise die brasilianische oder deutsch-brasilianische Staatsangehörigkeit benötigt es ein spezielles, beglaubigtes Formular in zweifacher Ausführung.
Informieren Sie sich, um auf Nummer sicher zu gehen, vor Reiseantritt des Kindes über die Einreisebestimmung des jeweiligen Landes auf der Website des Auswärtigen Amts. Hier finden Sie neben der Einreisebestimmung außerdem aktuelle Reisewarnungen des jeweiligen Ziellandes.
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