Vermummungsverbot an Halloween? Darf man sich überhaupt verkleiden?
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Vermummungsverbot an Halloween? Darf man sich überhaupt verkleiden?

Egal, ob Halloween oder Karneval: Partywütige verkleiden sich gerne mit Masken. Doch ist eine Vermummung an Halloween überhaupt erlaubt? Oder müssen Sie die Maske nur in bestimmten Situationen ablegen?

Gibt es in Deutschland ein Vermummungsverbot Halloween?

In Deutschland gibt es ein Vermummungsverbot für öffentliche Veranstaltungen bzw. für Vermummungen in der Öffentlichkeit. Grund dafür ist, dass vermummte Personen immer wieder Straftaten begehen. Die Feststellung ihrer Identität wird durch eine Vermummung erschwert. Gleiches gilt für Autofahrer, dessen Gesicht auf einem Blitzerfoto nicht erkennbar ist. Masken, Kostüme und ähnliche Verkleidungen sind bei öffentlichen Veranstaltungen deshalb grundsätzlich verboten. Der § 27 Versammlungsgesetz bedroht eine Zuwiderhandlung sogar mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr. Sogar das Mitführen von Vermummungs-Utensilien ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit bis zu 500 Euro geahndet werden kann.

Ist eine Vermummung an Halloween verboten?

In § 17a Versammlungsgesetz steht, dass es Ausnahmen vom Vermummungsverbot gibt. An Halloween ist es deshalb weiterhin möglich, sich zu verkleiden. Sie müssen allerdings einige Besonderheiten beachten. Eine Maske kann ihr Sichtfeld einschränken und die Sicherheit des Straßenverkehrs gefährden. Außerdem sind Sie von Polizisten und Kameras nicht einwandfrei zu identifizieren. Deshalb sollten Sie nicht mit einer Maske Auto fahren. Nehmen Sie Ihre Maske oder Augenklappe bei der Autofahrt unbedingt ab. Ihre Sonnenbrille dürfen Sie aber natürlich auflassen.

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Wer mit Maske gar ins Auto steigt verstößt gegen die allgemeine Sorgfaltspflicht im Straßenverkehr.

Autofahren mit Vermummung ist gefährlich

Sie fahren dennoch mit einer Maske Auto und verursachen einen Unfall? Dann verstoßen Sie gegen die allgemeine Sorgfaltspflicht im Straßenverkehr. Sie müssen mit einem Bußgeld rechnen und haben eventuell keinen Versicherungsschutz. Da Sie grob fahrlässig handelten, darf Ihre Haftpflichtversicherung die Regulierung des Sachschadens an Ihrem Automobil verweigern. Damit das Unfallopfer nicht benachteiligt wird, muss der Versicherer dessen Schaden aber trotzdem übernehmen. Wenn Sie mit einer Maske geblitzt wurden und der Fahrer nicht ermittelbar ist, entkommen Sie eventuell einer Geldbuße. Dann muss der Halter des Fahrzeugs allerdings damit rechnen, dass er ein Fahrtenbuch auferlegt bekommt.

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Matthias Wurm
Autor/-in
Neben dem Studium der Rechtswissenschaft an der Philipps-Universität Marburg schloss Matthias Wurm LL.M ein weiteres Studium in Corporate Governance and Financial Law an der Glashow University in Schottland ab. Seit 2018 promoviert er zum Dr. iur. an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. In den Themengebieten Recht und als SEO-Spezialist ist er als Fachredakteur tätig. Er ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer in Köln.
Matthias Wurm
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