Vermögenswirksame Leistungen: Wann lohnt sich das?
© GOCMEN/ iStock / Getty Images Plus
Letztes Update am: 

Vermögenswirksame Leistungen: Wann lohnt sich das?

Wer von seinem Arbeitgeber sogenannte vermögenswirksame Leistungen bekommt, kann ein kleines Vermögen aufbauen, im besten Fall zum Nulltarif.

Arbeitnehmer mit wenig Einkommen erhalten zudem eine staatliche Förderung. Für wen sich VL lohnen, und worauf zu achten ist, erläutern wir im folgenden Artikel.

Was sind eigentlich vermögenswirksame Leistungen?

Vermögenswirksame Leistungen sind ein finanzielles Extra, welches Arbeitnehmer jeden Monat zusätzlich zum Gehalt von ihrem Arbeitgeber bekommen. Ziel der VL ist es, Arbeitnehmern beim Sparen und dem Vermögensaufbau zu helfen. Hierfür wird zunächst ein vl-fähiger Sparvertrag benötigt, den der Arbeitnehmer selbst abschließen muss. Er kann dabei zwischen verschiedenen Anlageformen wählen, wie z.B. einen Banksparplan, Bausparvertrag oder auch Aktienfonds. Personen mit niedrigem Einkommen erhalten zudem eine staatliche Förderung, die sogenannte Arbeitnehmersparzulage.

Höhe und Laufzeit

Der Maximalbetrag liegt bei 40 Euro pro Monat. Zahlt der Betrieb die VL nur anteilig, können Arbeitnehmer die Differenz auch privat aufzustocken. Während der insgesamt siebenjährigen Laufzeit wird 6 Jahre angespart, danach ruht das Kapital für 1 Jahr. Nun hat der Arbeitnehmer die Wahl: Entweder sich das Geld auszahlen zu lassen, oder den Vertrag für weitere 6 Jahre zu besparen.

Sind Arbeitgeber zur Zahlung von VL verpflichtet?


Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen. Ob ein Arbeitnehmer VL bekommt, ist vielmehr im Tarif- oder Arbeitsvertrag geregelt. Existiert eine solche Regelung, ist der Arbeitgeber dagegen zur Zahlung verpflichtet. Der Mitarbeiter muss sich zudem in einem Angestelltenverhältnis befinden. Während also normale Arbeitnehmer, Auszubildende, Beamte, Richter und Soldaten die Leistung beziehen können, sind Selbstständige und freie Mitarbeiter davon ausgeschlossen.

Wie beantrage ich vermögenswirksame Leistungen?


Ein formeller Antrag auf einem Formular ist nicht notwendig. Stattdessen muss der Arbeitnehmer seinem Vorgesetzten einen vl-fähigen Sparvertrag vorlegen, auf den das Geld schließlich eingezahlt wird. Wie vermögenswirksame Leistungen beantragt werden, zeigen die folgenden 4 Schritte.

Schritt 1: Informieren Sie sich bei Ihrem Chef oder in der Personalabteilung, ob Ihr Unternehmen VL gewährt, und wenn ja, wie hoch diese sind.

Schritt 2: Schließen Sie einen vl-fähigen Sparvertrag ab. Wählen Sie die Sparform aus, die am besten zu Ihren Plänen passt. Sie haben die Wahl zwischen verschiedenen Anlageformen, siehe nächster Abschnitt.

Schritt 3: Prüfen Sie Ihren Anspruch auf staatliche Förderung (wird weiter unten erklärt). Davon kann auch die Wahl der Anlage abhängen.

Schritt 4: Lassen Sie Ihrem Vorgesetzten die Bestätigung des Anbieters oder eine Kopie des abgeschlossenen Vertrags zukommen. Von nun an werden die Sparbeiträge von Ihrem Betrieb auf das Anlagekonto überwiesen.

Vermögenswirksame Leistungen richtig anlegen

Wichtig ist, sich als Arbeitnehmer für die richtige Sparform zu entscheiden. Diese sollte zu den eigenen Lebensplänen passen. Für die Anlage vermögenswirksamer Leistungen gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie die folgende Übersicht zeigt. Wer frei und flexibel sparen möchte, sollte sich zwischen einem risikoarmen Banksparplan oder einem gut verzinsten Fondssparplan entscheiden. Bei Letzterem ist etwas Risikobereitschaft erforderlich, die sich aber auf lange Sicht auszahlt. Eine Absicherung gegen steigende Bauzinsen bietet ein klassischer Bausparvertrag. Wer schon ein Baudarlehen hat, kann die VL zur zusätzlichen Kredittilgung nutzen. Eine Lebensversicherung wird dagegen von Experten nicht mehr empfohlen.

So werden VL staatlich gefördert


Je nach Höhe Ihres Einkommens haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf staatliche Förderung. Dieser steuerfreie Zuschuss wird Arbeitnehmersparzulage genannt. Die Zulage bekommt jedoch nur, wer unterhalb der festgelegten Einkommensgrenze liegt. Hierbei darf das zu versteuernde Einkommen 20.000 für Singles und 40.000 für Verheiratete nicht überschreiten. Die Arbeitnehmersparzulage beträgt neun Prozent, jedoch maximal 43 Euro im Monat. Die Förderung muss vom VL-Sparer im Rahmen der Steuererklärung beantragt werden. Aus der Summe, die innerhalb eines Jahrs zusammengekommen ist, wird dann die Höhe der staatlichen Sparzulage berechnet.

Fazit: Für wen lohnen sich vermögenswirksame Leistungen?


Liegt eine entsprechende Regelung im Arbeits- oder Tarifvertrag vor, sind Arbeitgeber verpflichtet, ihren Mitarbeitern die Leistung anzubieten. Doch auch wenn der Chef nichts dazugibt, können Arbeitnehmer von VL profitieren. Denn wer unterhalb der Einkommensgrenze liegt, kann immerhin die staatliche Förderung bekommen. In dem Fall lohnt es sich, die VL selbst zu besparen. Hierfür wird vom Arbeitgeber der entsprechende Betrag vom Netto einbehalten, und auf den Sparvertrag überwiesen. Keinen Vorteil bieten vermögenswirksame Leistungen dann, wenn man weder den Zuschuss vom Arbeitgeber noch die Förderung bekommt.

Wie finden Sie diesen Artikel?