Schufa-Auskunft für den Arbeitgeber: Ist das rechtens?
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Schufa-Auskunft für den Arbeitgeber: Ist das rechtens?

Es ist verständlich, dass Unternehmen möglichst viel über einen Bewerber erfahren möchten, bevor sie ihn einstellen. Schließlich möchte man wissen, wem man Einblick in betriebliche Abläufe gibt und möglicherweise auch Verantwortung für größere Geldbeträge.

Privatleben geht den Arbeitgeber grundsätzlich nichts an

Wenig überraschend also, dass manche Arbeitgeber eine Schufa-Auskunft von Bewerbern verlangen. Diesem Interesse der Firma stehen allerdings die Persönlichkeitsrechte des Kandidaten gegenüber. Deshalb dürfen Unternehmen persönliche Informationen über Mitarbeiter und Bewerber nur einholen, wenn diese für die Einstellung und das Arbeitsverhältnis erforderlich sind. Das ist in § 26 des neuen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG neu) eindeutig festgelegt.

Die Frage nach der finanziellen Situation eines Bewerbers ist deshalb im Allgemeinen ebenso tabu wie die nach der Religion oder der sexuellen Orientierung. Grundsätzlich gehören Vermögensverhältnisse zur Privatsphäre. Es gibt allerdings Ausnahmefälle, bei denen das Interesse eines Unternehmen an der finanziellen Situation eines Angestellten legitim ist: Nämlich dann, wenn eine sogenannte besondere Vertrauensstellung vorliegt.

Wann die Frage nach privaten Vermögensverhältnissen legitim ist

Eine solche besondere Vertrauensstellung ist dann gegeben, wenn eine Fehlbesetzung auf dieser Position dem Unternehmen erheblichen finanziellen Schaden zufügen könnte. Das wäre zum Beispiel der Fall, wenn ein verschuldeter Finanzbuchhalter Firmengelder veruntreut. Daraus folgt: Hat ein Angestellter Zugriff auf Konten, Kassen oder wertvolle Betriebsgeheimnisse, die sich zu Geld machen lassen können, hat der Arbeitgeber das Recht, sich über dessen private Vermögensverhältnisse zu informieren.

Schufa-Auskunft für Arbeitgeber auch bei besonderer Vertrauensstellung kritisch

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Selbst wenn Sie zu Hause jeden Euro zweimal umdrehen: Eine Schufa-Auskunft müssen Sie dem Arbeitgeber nicht vorlegen.

Aber keine Sorge: Einfach so direkt bei der Schufa Auskünfte über Sie anfordern kann Ihr Arbeitgeber nicht. Dazu braucht er Ihre Zustimmung. An Ihre Bonitätsinformationen kommt er also nur, wenn er Sie um die Vorlage einer Selbstauskunft bittet. Und ob Sie ihm die wirklich geben wollen, sollten Sie sich sehr genau überlegen.

Es gibt nämlich keine spezielle Ausführung der Bonitätsauskunft für solche Zwecke. Egal, welche Schufa-Auskunft Sie für den Arbeitgeber verwenden: Das Dokument enthält in den meisten Fällen Informationen, die Rückschlüsse auf Ihr Privatleben zulassen und den Arbeitgeber nichts angehen. Fordert ein Arbeitgeber vollständigen Einblick in die Schufa-Auskunft, ist das auf keinen Fall rechtens. Auch nicht, wenn es sich um eine Position mit besonderer Vertrauensstellung handelt. Dementsprechend ist auch die Aufforderung, der Bewerbung eine Schufa-Auskunft beizulegen, rechtlich nicht legitim.

Wie reagieren, wenn der Arbeitgeber eine Schufa-Auskunft verlangt?

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Möglicherweise reicht dem zukünftigen Arbeitgeber auch schon ein kurzer Blick auf Ihre Schufa-Auskunft.

Der Job interessiert Sie, aber Ihre Schufa-Auskunft möchten Sie eigentlich nicht abgeben? Ein Dilemma. Aber es gibt Möglichkeiten, die beide Seiten zufriedenstellen können. Als erstes sollten Sie prüfen, ob das Interesse des Arbeitgebers an Ihrer finanziellen Situation überhaupt berechtigt ist. Stichwort: besondere Vertrauensstellung. Im Zweifelsfall kann Ihnen ein Fachanwalt für Arbeitsrecht bei der Einschätzung helfen.

Besteht tatsächlich ein legitimes Interesse des Unternehmens an allgemeinen Informationen zu Ihrer Bonität, können Sie einen Kompromiss vorschlagen. Das könnte beispielsweise so aussehen, dass Sie nur einem oder zwei Mitarbeitern des Unternehmens einen kurzen Blick auf Ihre Schufa-Selbstauskunft gewähren. Und diese dann nur final bestätigen, ob die Bonität passt oder nicht. Im Idealfall bestimmen Sie dafür Mitarbeiter, die schon aufgrund ihrer Position zum verschwiegenen Umgang mit vertraulichen Informationen verpflichtet sind, zum Beispiel den Leiter der Personalabteilung oder des Controllings.

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