Nicht für die Ewigkeit: Wann werden Schufa-Einträge gelöscht?
„Recht auf Vergessenwerden” gilt auch bei Schufa-Einträgen
Die Schufa darf personenbezogene Informationen – und dazu gehören die berüchtigten Schufa-Einträge – nicht auf Dauer speichern. Sie muss sich an die gesetzlichen Vorschriften halten, die in der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem neuen Bundesdatenschutzgesetz (BDSG neu) festgelegt sind. Nach welchem Zeitraum die Schufa Einträge löschen muss, ist nicht in den Gesetzen festgehalten. Allerdings wurden die bislang von der Schufa angesetzten Löschfristen als gesetzeskonform bestätigt. (Stand August 2019)
Die Löschfristen sind vor allem für die sogenannten Negativmerkmale von Bedeutung. So nennt die Schufa Einträge über nicht vertragsgemäßes Verhalten und andere Auffälligkeiten, zum Beispiel Insolvenzverfahren, die den Schufa-Score verschlechtern. Sobald sie gelöscht sind, verbessert sich der Schufa-Score wieder.
Wie lange bleibt ein Schufa-Eintrag bestehen?
Die Dauer bis zur Löschung hängt von der Art des Eintrags ab. Für die oben genannten Negativmerkmale beträgt die Löschfrist in den meisten Fällen drei Jahre. Einträge, die nicht explizit negativ sind – zum Beispiel Informationen über vorhandene Girokonten, Kreditkarten oder Kundenkonten bei Telekommunikationsdienstleistern – müssen direkt nach Vertragsende gelöscht werden.
Die wichtigsten Löschfristen im Überblick:
- gekündigte Girokonten und Kreditkarten: umgehend nach Beendigung des Vertragsverhältnisses
- Konten bei Telekommunikationsanbietern und Energieversorgern: umgehend nach Beendigung des Vertragsverhältnisses
- Bürgschaften: umgehend, sobald die Beendigung der Bürgschaft mitgeteilt wird
- Kreditanfragen: 12 Monate
- Kredite: drei Jahre nach vollständiger Rückzahlung
- Ratenzahlungsverträge: drei Jahre nach vollständiger Rückzahlung
- Informationen über offene Rechnungen, Inkasso- und Mahnverfahren: drei Jahre nach Ausgleich der Forderung
BU: Bis alle Schufa-Einträge bezüglich einer Privatinsolvenz gelöscht sind, dauert es eine ganze Weile.
Schufa-Einträge bei Privatinsolvenz
Bei gerichtlichen Daten, wie zum Beispiel zu Insolvenzverfahren, eidesstattlichen Versicherungen oder Vollstreckungsbescheiden, liegt die Löschfrist bei drei Jahren nach Eintragungsdatum. Trotzdem dauert es deutlich länger als drei Jahre, bis eine Privatinsolvenz vollständig aus den Schufa-Daten verschwunden ist. Das liegt daran, dass ein solches Insolvenzverfahren aus mehreren Phasen besteht. Und für jede wird ein eigener Eintrag fällig:
- Eröffnung des Insolvenzverfahrens: Der Eintrag ins Schuldnerverzeichnis wird von der Schufa gespeichert und nach genau drei Jahren gelöscht.
- Wohlverhaltensphase: Der Zeitraum, in der ein Schuldner seine Schulden abträgt, dauert drei bis sechs Jahre und sorgt für den nächsten Schufa-Eintrag, der ebenfalls für drei Jahre besteht. Ausnahme: Wenn der Schuldner seine Schulden vorher begleicht, wird der Eintrag sofort gelöscht.
- Beendigung des Insolvenzverfahrens: Wenn das Insolvenzverfahren mit der Restschuldbefreiung abgeschlossen wird, gibt es auch darüber einen Eintrag bei der Schufa, der wieder drei Jahre dort stehen bleibt.
Das heißt, die letzten Hinweise auf eine Privatinsolvenz sind möglicherweise erst rund zehn Jahre nach Eröffnung des Verfahrens gelöscht.
Vorzeitige Löschung von fehlerhaften Einträgen
Haben Sie einen Eintrag in Ihrer Schufa-Akte, der schlichtweg nicht stimmt, ist die Schufa verpflichtet, diesen sofort zu löschen. Offenbar sind falsche oder veraltete Beiträge keine Seltenheit.