Schufa-Eintrag löschen lassen: So geht's
Woher kommen fehlerhafte Einträge?
Nicht alle Einträge in der Schufa sind korrekt. Es kann zum Beispiel sein, dass ein Gläubiger zunächst eine offene Rechnung an die Schufa meldet. Die Begleichung der Rechnung übermittelt er dann aber zu spät oder gar nicht. Eine andere Möglichkeit besteht darin, dass eine Namensverwechslung vorliegt und der negative Eintrag eines anderen irrtümlich Ihnen zugeschrieben wird.
Solche Fälle senken Ihren Schufa-Score. Überprüfen Sie deshalb regelmäßig Ihre Einträge, indem Sie eine Schufa-Selbstauskunft anfordern. Finden Sie darin fehlerhafte Informationen, sollten Sie umgehend dagegen vorgehen.
Diese Einträge können Sie löschen lassen
Finden Sie Fehler in Ihrer Schufa-Auskunft, informieren Sie die Auskunftei darüber. Die Falschinformationen müssen dann sofort gelöscht werden. Zu solchen fehlerhaften Einträgen gehören:
- Falsche persönliche Daten wie Name, Adresse, Geburtsdatum etc.
- Rechnungen, die Sie längst beglichen haben
- Konten, die bereits gelöscht sind
- Einträge, deren Löschfrist abgelaufen ist
Seit 2012 gilt zudem eine Kulanzregelung, nach der eine geringe Schuldensumme von bis zu 2.000 Euro ebenfalls sofort gelöscht werden kann. Dies ist aber nur möglich, wenn
- der Eintrag nach dem 1. Juli 2012 erfolgt ist.
- die komplette Schuldensumme innerhalb von sechs Wochen nach der Meldung bei der Schufa beglichen wird.
- es sich nicht um “titulierte Forderungen” handelt. Das bedeutet, dass keine richterliche Bestätigung vorliegt, wie etwa bei einem Mahnverfahren oder einer Zwangsvollstreckung.
- eine Bestätigung durch den Gläubiger vorliegt.
Auch titulierte Forderungen können Sie vor Ablauf der üblichen Frist löschen lassen. Voraussetzungen dafür sind, dass die Schulden vollständig beglichen sind und die Forderung beim zuständigen Amtsgericht entfernt wurde. Außerdem muss der Gläubiger der Löschung zustimmen.
Schufa informieren: So gehen Sie vor
Bei fehlerhaften persönlichen Daten wenden Sie sich schriftlich direkt an die Schufa. Nennen Sie den betreffenden fehlerhaften Eintrag und erläutern Sie, worin der Fehler besteht. Legen Sie am besten passende Nachweise bei, zum Beispiel eine Kopie des Personalausweises bei einem Namensfehler oder eine Kopie Ihrer aktuellen Meldebestätigung bei einer falschen Adresse.
Fordern Sie konkret zur Korrektur oder Löschung des betreffenden Eintrags auf und setzen Sie eine angemessene Frist von etwa drei bis vier Wochen. Verlangen Sie eine schriftliche Bestätigung über die Korrektur beziehungsweise Löschung.
Das Schreiben richten Sie an:
Gläubiger informieren: So gehen Sie vor
Tauchen in Ihrer Schufa-Auskunft Forderungen auf, die Sie bereits beglichen haben, prüfen Sie in Ihrer Selbstauskunft, wer die Forderung an Sie stellt. Ist es der ursprüngliche Vertragspartner oder vielleicht ein Inkassobüro? Wenden Sie sich an das jeweilige Unternehmen.
Grund: Die Gläubiger sind dafür verantwortlich, erledigte Ansprüche an die Schufa zu melden. Außerdem ist es möglich, dass die Forderung auch bei anderen Auskunfteien wie zum Beispiel Bürgel oder Boniversum vermerkt ist. Diese sollten ebenfalls vom Gläubiger darüber informiert werden, dass der Vorgang erledigt ist.
Auch diesem Schreiben fügen Sie am besten einen Beleg hinzu, dass Sie die Rechnung beglichen haben. Fordern Sie außerdem die Löschung bei der Schufa und anderen Auskunfteien sowie eine Bestätigung, dass Ihrem Anliegen nachgekommen wurde. Setzen Sie eine angemessene Frist von etwa drei bis vier Wochen.
Parallel können Sie sich zur Sicherheit an die Schufa wenden und entsprechende Belege hinzufügen.
Die Schufa reagiert nicht – was tun?
Die Frist ist überschritten, doch der fehlerhafte Eintrag befindet sich weiterhin in Ihrer Schufa-Auskunft? In strittigen Fällen können Sie sich zunächst an die Schlichtungsstelle der Schufa wenden. Ein unabhängiger Schlichter vermittelt dann zwischen Ihnen, der Schufa sowie den betroffenen Unternehmen. Die nötigen Informationen finden Sie auf der Webseite der Schufa unter "Schlichtungsstelle”.
Gibt es auch dann keine Lösung, schalten Sie einen Anwalt ein. In vielen Fällen übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten. Ist Ihnen durch den fehlerhaften Eintrag in der Zwischenzeit ein Nachteil entstanden, ist unter Umständen auch ein Anspruch auf Schadensersatz möglich.