Rechte und Pflichten von Studenten: Was im Studium wichtig wird
Studienanfänger, von älteren Semestern gern “Erstis” genannt, haben meist eine Menge Fragen - vor allem, wenn sie frisch von der Schulbank an die Uni kommen. Vieles ist neu, sie müssen sich mit Dingen auseinandersetzen, um die sich bislang oft noch die Eltern gekümmert haben.
Wie sieht es beispielsweise aus mit der Krankenversicherung während des Studiums? Gibt es finanzielle Unterstützung? Was ist mit Nebenjobs? Studenten haben viele Rechte und genießen Vorteile in vielerlei Hinsicht. Ein Studium bringt aber auch Pflichten mit sich, die sie kennen sollten, um nicht unangenehm überrascht zu werden.
Wie funktioniert BAföG?
Um während des Studiums den Lebensunterhalt finanzieren zu können, beziehen viele Studenten das sogenannte BAföG. Die Unterstützung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz existiert seit fast 50 Jahren und besteht aus zwei Teilen: 50 Prozent des monatlichen BAföGs müssen die Studenten nach dem Uniabschluss zurückzahlen, die andere Hälfte schenkt ihnen der Staat.
Um die maximal 735 Euro pro Monat (2018) zu erhalten, müssen allerdings einige Voraussetzungen erfüllt sein. Es gibt beispielsweise eine Obergrenze für das Familieneinkommen, zudem darf der BAföG-Empfänger nicht älter als 30 Jahre alt sein, in manchen Fällen werden jedoch auch Ausnahmen gemacht.
Weitere Infos zum BAföGg-Antrag erhalten Sie hier.
Während des Studiums ist der Student dazu verpflichtet, regelmäßig mit Leistungsnachweisen zu belegen, dass er sein Studienziel verfolgt. Ansonsten wird im schlimmsten Fall die finanzielle Unterstützung gestrichen.
Viereinhalb Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer erhält der ehemalige BAföG-Empfänger ein Schreiben mit einem Tilgungsplan für den zinslosen Kredit während des Studiums und sollte damit beginnen, das Geld zurückzuzahlen – entweder in Raten oder auf einmal.
Wie die Rückzahlung funktioniert und wie Sie dabei viel Geld sparen können, lesen Sie hier.
Was müssen Sie bei einem Nebenjob beachten?
Um die Haushaltskasse aufzubessern, jobben viele Studenten neben der Uni. Dafür bieten sich besonders sogenannte Minijobs an, in denen monatlich maximal 450 Euro verdient werden dürfen. Viele Aushilfstätigkeiten, etwa in der Gastronomie oder im Einzelhandel, sind auf diese Minijobs optimal zugeschnitten; Studenten können sie abends oder am Wochenende ausüben.
Bei einer solchen geringfügigen Beschäftigung, die nicht über 20 Wochenarbeitsstunden hinausgeht, können Sie alle Vorzüge des Studentenstatus‘ genießen. Konkret heißt das, Kindergeld, BAföG und Krankenversicherung werden vom Nebenjob nicht beeinflusst.
Aber auch ein Midijob mit einem höheren Gehalt oder die Arbeit als Werksstudent sind gute Möglichkeiten, neben dem Studium zu arbeiten.
Weitere Infos über die Arbeit neben dem Studium erhalten Sie hier.
Welche Krankenversicherung kommt für Studenten in Frage?
Sie sind Student und unter 25 Jahre alt? Dann können Sie sich in der Regel über Ihre Eltern krankenversichern. Für ältere Studenten ist die Frage nach der Krankenversicherung allerdings komplizierter. Gesetzliche Krankenkassen bieten besonders günstige Studententarife an, sogenannte Examenstarife können daran anschließen. Aber auch eine private Krankenversicherung ist möglich.
Aufpassen sollten Sie jedoch beim Thema Nebenjob. Denn sobald Sie über einer bestimmten Einkommensgrenze liegen, greifen die Studententarife nicht mehr. Dann kann es unter Umständen teuer werden, sich selbst zu versichern – und der Nebenjob ist mitunter nicht mehr rentabel.
Ausführliche Informationen, wie Sie sich als Student versichern können, erhalten Sie hier.
Wie bekommen Sie trotz Ablehnung einen Studienplatz?
Statt des erhofften Studienplatzes haben Sie einen Ablehnungsbescheid erhalten? In diesem Fall können Sie den Rechtsweg beschreiten und eine Studienplatzklage einreichen. In einem so genannten Kapazitätsverfahren unterstellen Sie der Hochschule, auch außerhalb der ausgeschriebenen Studienplätze Kapazitäten für Studenten in diesem Fach zu haben.
Im besten Fall lässt sich die Universität dann auf einen Vergleich ein und Sie erhalten Ihren gewünschten Studienplatz. Gibt die Hochschule nicht so schnell klein bei, können Sie einen Anwalt einschalten und weitere rechtliche Schritte erwägen.
Ausführliche Informationen darüber, wie Sie in zweiter Instanz einen Studienplatz ergattern, bekommen Sie hier.